<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133</id><updated>2011-07-08T12:31:23.360+02:00</updated><title type='text'>DISKUSSIONSBLOG "EU - KRITIKER" von Helmut Schramm</title><subtitle type='html'>Keinesfalls darf Österreich seine unabänderlichen Kernprinzipien der Freiheit verbunden mit Gleichheit und Brüderlichkeit und damit der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und auch den Bundesstaates aufgeben. Diese haben aber durch die Integration Österreichs in die Europäische Union ihre Substanz in einem Maße verloren, das mit den unabänderlichen Prinzipien Österreichs unvereinbar ist. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diesen Verlust der Kernverfassung.

www.webinformation.at</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>26</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-4079810454205656095</id><published>2010-05-10T12:24:00.001+02:00</published><updated>2010-05-10T12:24:50.975+02:00</updated><title type='text'>ÜBER DIE ENTSTEHUNG DER EUROPÄISCHEN UNION</title><content type='html'>Die EU war nie als eine nur wirtschaftliche Vereinigung souveräner Staaten geplant. Im Gegenteil: Man wollte von Anfang an die Vereinigten Staaten von Europa und setzte den "Unrechtsstaat" mit mehr als 50-jähriger Verspätung durch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da gibt es nichts zum reformieren, es ist schon längst viel zu weit gegangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;WENN MAN DEN RAND DES ABGRUNDES ERREICHT HAT IST ES ZEIT UMZUKEHREN !&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland schreibt in seinem Urteil über die Verfassungsbeschwerde, die von Prof. Schachtschneider verfasst wurde (Rd.Nr. 5): "Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden Bestrebungen auf die Gründung Vereinigter Staaten von Europa und die Bildung einer europäischen Nation gerichtet. Man wollte mit einer Verfassung den europäischen Bundesstaat begründen. Dies machten bereits der Europa-Kongress in Den Haag von 1948 mit seinem Appell zu Förderung Europas, die sich daraus entwickelnde Bildung der europäischen Bewegung und schließlich das von Jean Monnet gegründete „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa“ deutlich, dem einflussreiche Politiker wie Fanfani, Mollet, Wehner, Kiesinger, und später Heath, Brandt, Tindemans angehörten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus dem Europarat heraus unter dem Vorsitz des Führers der bereits in den 1920er Jahren aktiven paneuropäischen Bewegung, Graf Coudenhove-Kalergi, wurde der aus 18 Artikeln bestehende „Entwurf einer europäischen Bundesverfassung“ vom 6. Mai 1951 vorgelegt. Den Entwurf erarbeiteten 70 Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarats zur Gründung des Verfassungskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa(Entscheidung BVerfG, 2 BvE 2/08"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vorhaben scheiterte allerdings an der Ablehnung der französischen Nationalversammlung. Die ursprünglich bereits mitverhandelte politische Union war bereits im Verhandlungsstadium gescheitert und auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Mit der Ablehnung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und dem Scheitern der Europäischen Politischen Gemeinschaft wurde deutlich, dass sich der europäische Bundesstaat nicht direkt verwirklichen ließ.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Also was tun? Man ging man den indirekten Weg und führte die Vereinigten Staaten von Europa "scheibchenweise", in Etappen ein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer war dieser Jean Monnet, der „Vater eines vereinten Europa“?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas Bracher beschreibt in seinem Buch „Europa im amerikanischen Weltsystem“ (ISBN 3-907564-50-2), wie Jean Monnet (1888-1979) vom „Schnapshändler“ über die „Wall-Street“ zum „Vater eines vereinten Europas“ wurde. Monnet war 1923 Chef einer Firma die mit Cognac handelte und 1926 Vizepräsident der neu eröffneten Europa-Abteilung der New Yorker Investmentbank Blair &amp; Co.(...) Diese Bank spielte eine wichtige Rolle bei der Platzierung amerikanischer Gelder, die im Europa der zwanziger Jahre einen kurzzeitigen Scheinboom auslösten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zitate aus dem lesenswerten Buch von Andreas Bracher:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(S 81) "Im Ersten Weltkrieg beschäftigte sich Jean Monnet mit der Koordinierung der englischen und französischen Kriegswirtschaften. Dafür wird er 1917, im Alter von nur 29 Jahren, zum Chef einer Behörde mit weitgehenden Vollmachten ernannt". (...) "1919, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, findet man Monnet in der französischen Delegation der Friedenskonferenz von Versailles. Hier beginnt die Geschichte seiner Freundschaften mit Amerikanern, die sein späteres Leben bestimmte. Von 1919 bis 1923 ist Monnet als stellvertretender Generalsekretär beim Völkerbund in Genf beschäftigt, der Vorläuferorganisation der heutigen UNO".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Zitate aus dem Buch:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Eine Mischung von Gangster und Verschwörer"? (S 82)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"In den dreißiger Jahren erscheint Monnet als jemand, der von jenem Kreis von New Yorker Bankiers und Rechtsanwälten, die im 20. Jahrhundert den Aufstieg der USA zur Weltmacht bestimmt haben, gewissermaßen kooptiert wurde. Zu seinen engen Bekannten zählen einige der zentralen Gestalten der amerikanischen Außenpolitik in den folgenden Jahrzehnten: so Dean Acheson (amerikanischer Außenminister von 1949 bis 1953), John McCloy (1947-1949 Präsident der Weltbank, 1949-1952 amerikanischer Hochkommissar in der Bundesrepublik) und John Foster Dulles (amerikanischer Außenminister von 1953 bis 1959), der engste und älteste Freund Monnets in den USA.&lt;br /&gt;(...) "Auf Vermittlung von John Foster Dulles gründet er in New York eine Investmentbank: Monnet, Murnane &amp;Co, die sich – ähnlich wie Dulles – in Geschäftsbeziehungen mit Deutschland Hitlers hervortut"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(...)(S 83) "1938 wechselt Monnet wieder in jene Rolle, die er schon im Ersten Weltkrieg eingenommen hatte: er beschäftigt sich mit den alliierten Vorbereitungen für den drohenden Krieg. Nach der Eroberung Frankreichs durch die Deutschen 1940 wird er vom englischen Premierminister Churchill nach Washington geschickt, um Rüstungseinkäufe zu tätigen".(...)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(…) Nach seinem Ausscheiden bei der „Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ gründet er 1955 das „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa“ in dem er Vertreter der wichtigsten Parteien, Gewerkschaften und Unternehmerverbände der Mitgliedstaaten zusammenbringt. Ein wesentlicher Zweck dieser Gründung war es, auch die europäische Linke, sozialdemokratische Parteien und Gewerkschaften, aus die europäische Vereinigung zu verpflichten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das „Aktionskomitee“ blieb in der Öffentlichkeit zwar weitgehend verborgen, war aber bis zu seiner Auflösung 1975 das wohl wichtigste Zentrum, von dem aus jenes Unternehmen vorangetrieben wurde, dem sich Monnet verschrieben hatte: der europäische Einheitsstaat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Monnet und die USA&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(S 84) (…) Monnets eigener Zugang in die oberen Etagen der amerikanischen Regierung soll bis in die sechziger Jahre besser gewesen sein als der irgendeines anderen europäischen Nachkriegspolitikers. Und noch das „Aktionskomitee“, das er 1955 gegründet hatte, wurde teilweise von der Ford-Foundation, deren Leiter zeitweise sein Freund McCloy war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Geburt Europas aus dem Geiste Amerikas (S 85)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(…) Der Schumanplan selbst griff auf Grundideen zurück, die es wenigstens seit den zwanziger Jahren gegeben hatte. Um zukünftige Kriege in Europa zu verhindern, wollte man die kriegswichtigen Industrien – und das waren damals besonders Kohle und Stahl –, irgend einer zwischenstaatlicher Kontrolle unterstellen. (…) (S 86).&lt;br /&gt;Einen ersten Versuch, Strukturen eines europäischen Staates aufzubauen, unternahmen die USA mit dem Marshallplan 1947. Die Verteilung der Gelder wurde von einer Stelle übernommen, die auch schon als Keimzelle eines vereinten Europa gedacht war: Der OEEC (Organisation for European Economic Cooperation) in Paris unter der Leitung von Averall Harriman.&lt;br /&gt;(…) Im Juli 1947 wurde dann McCloy amerikanischer Hochkommissar in Deutschland, damals eine Art Kolonialgouverneur. Er löste General Clay ab, der Deutschland so schnell wie möglich hatte in die Unabhängigkeit entlassen wollen, um den amerikanischen Steuerzahler zu entlasten. Nach McCloys Amtsantritt sprach Harriman gegenüber Monnet davon, dass jetzt die Schlüsselfiguren der US-Politik in Position gegangen seien: McCloy in Bonn, er selbst in Paris in der OEEC und die Botschafter Bruce und Douglas in Paris und London. Die entscheidende Phase der amerikanischen Nachkriegspolitik konnte beginnen: der Aufbau eines europäischen Staates und Vertäuung eines umgestalteten Deutschlands an den Westen.&lt;br /&gt;(…) (S 87) Frankreich stand scheinbar vor der Wahl, entweder den Wiederaufstieg eines deutschen Nationalstaates mit eigener Schwerindustrie zu akzeptieren oder auf eigene Souveränitätsrechte zugunsten einer internationalen, überstaatlichen Behörde zu verzichten, aber Deutschland dadurch mitkontrollieren zu können. Diese Wahl wurde ihm von Monnet und den Amerikanern recht drastisch vor Augen geführt, und die Zwangslage wurde dann ab Mitte 1950 noch durch den Koreakrieg verstärkt. Es war die Zwangslage, unter der sich eine französische Regierung bereit fand, die Pläne Monnets unter eigenen Namen vorzutragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Führt man sich all das vor Augen, dann bekommt es etwas Phantastisch-Unsinniges, daran zu glauben, dass der einzelne Privatmann Monnet hier die Eliten der USA für seine eigenen Zwecke mobilisiert hätte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(…) (S 88) Auffällig ist aber, dass mit McCloy, Harriman und Acheson einige derjenigen Personen zu Inspiratoren des europäischen Einigungsprozesses wurden, die bereits seit 1944 auf den Bruch mit der Sowjetunion bewusst hinarbeiteten. (…) Mit der Überbetonung der sowjetischen Gefahr entstand jene politisch-psychologische Situation, in der die Europäer bereit waren, sich unter dem Schild der USA zusammenzuschließen, um damit die Westfesselung Deutschlands abzusichern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das „Aktionskomitee“ blieb in der Öffentlichkeit zwar weitgehend verborgen, war aber bis zu seiner Auflösung 1975 das wohl wichtigste Zentrum, von dem aus jenes Unternehmen vorangetrieben wurde, dem sich Monnet verschrieben hatte: der europäische Einheitsstaat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Politiker ohne Macht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für die amerikanische Politik ist es ebenso wichtig gewesen, dass diese von ihr gewünschte europäische Vereinigung freiwillig und aus eigener Initiative hervorgegangen ist, wie es gewöhnlich wichtig für sie ist, in einem Krieg die anderen dazu zu bringen, die Rolle des Angreifers und des Schuldigen zu übernehmen. Es ist jene raffiniert, unscheinbare, indirekte Art der Herrschaftsausübung, wie man sie auch vom Aufbau des Römischen Reiches kennt, das sich ja durch lauter Verteidigungskriege und Defensivbündnisse vergrößerte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Monnet, der als Franzose amerikanische Impulse nach Europa getragen hat, ist ein ideales Instrument dieser Herrschaftsausübung gewesen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(…) (90) In Wirklichkeit ist Monnet keineswegs ohne Macht ausgekommen. Die Macht, die ihn gestützt hat, ist die denkbar größte gewesen, die amerikanische Außenpolitik, sowie die Gruppen, die nach dem Zweiten Weltkrieg an der Schaffung jenes Gebildes gearbeitet haben, das man heute als den „Westen“ bezeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(…) (91) „Institutionen sind, wie ich schon gesagt habe, wichtiger als Menschen, schreibt er in seinen Erinnerungen, und er hat es in der Tat immer wieder gesagt. Für Monnet ist der Glaube an die Institutionen zum Ersatz für eine tiefer reichende, spirituelle Weltanschauung geworden. Er hat in Institutionen jene fortlaufende Entwicklung zu finden geglaubt, die eigentlich aus dem Gesetz der Reinkarnation kommt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(…) (S 92) Monnets institutionelle Technik bestand in der Verknüpfung von Wirtschaft und Politik. Behörden, die zur Verwaltung spezifischer wirtschaftlicher Felder geschaffen wurden, sollten sich durch Eigendynamik zu politischen Großinstitutionen entwickeln. Den entscheidenden Schritt erwartete Monnet dabei von einer Währungsunion, die er ab 1958 propagierte. Er glaubte, dass ihre Folgewirkungen zu einer vollen politischen Union führen müssten. Diese Verzahnung und Vermischung von Wirtschaft und Politik widerspricht nicht nur dem klassischen liberalen Staatsverständnis, sondern auch den Prinzipien der Dreigliederung, die eine eigengesetzliche Ausbildung dieser Sphären verlangen. Viele Äußerungen machen deutlich, dass Monnet in Europa eine Art Großgebilde sah, dessen Zweck es sein sollte, eine möglich avancierte wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.&lt;br /&gt;Das mag der Grund für den Eindruck sein, der sich auch dem heutigen Beobachter aufdrängt: dass in diesem Gebilde das Recht den – wirklichen oder scheinbaren – Erfordernissen der Wirtschaft vollkommen untergeordnet ist und willkürlich angepasst wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das „Aktionskomitee“ blieb in der Öffentlichkeit zwar weitgehend verborgen, war aber bis zu seiner Auflösung 1975 das wohl wichtigste Zentrum, von dem aus jenes Unternehmen vorangetrieben wurde, dem sich Monnet verschrieben hatte: der europäische Einheitsstaat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit Lissabon ist das Ziel funktional erreicht - aber ohne Legitimation der Völker. Der Reformvertrag führt eine Zuständigkeitsordnung ein. Ausschließlich zuständig ist die EU für die Währung, Militär, Wirtschaftsverträge - Handelspolitik - Binnenmarkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus bringt der Lissaboner Vertrag die geteilten Zuständigkeiten: Das ist praktisch die gesamte wesentiche politische Palette. Wenn sie die EU etwa für die Pensionen für zuständig erklärt, sind es die Mitgliedsstaaten nicht mehr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was ist ein Staat? Eine Institution, die das Recht setzt: Die EU-Kommsission schlägt die Gesetze vor. Der Ministerrat mit der Versammlung von Vertretern der Mitgliedsstaaten ("EU-Parlament")beschließt die Gesetze.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EU ist ein Staat, aber ein Unrechtsstaat, der nicht von den Völkern legitimiert wurde!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-4079810454205656095?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/4079810454205656095/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/05/uber-die-entstehung-der-europaischen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/4079810454205656095'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/4079810454205656095'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/05/uber-die-entstehung-der-europaischen.html' title='ÜBER DIE ENTSTEHUNG DER EUROPÄISCHEN UNION'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-5027052703230913635</id><published>2010-03-14T16:04:00.000+01:00</published><updated>2010-03-14T16:05:24.500+01:00</updated><title type='text'>USA - NATO - EU: Die fatale Dreieinigkeit v. Wolfgang Hingst</title><content type='html'>Noch vor 10 Jahren griff die Vernebelungstaktik. Es hieß, die EU wolle anachronistischer weise aus Europa eine Zitadelle machen für den Kampf mit den USA und Japan auf Biegen und Brechen. Heute ergibt sich durch die Öffnung der US-Archive eine völlig neue Sicht. Jetzt sieht das Bild so aus: Die EU ist eine Kreation der USA. Die Vereinigten Staaten haben massiven Druck ausgeübt, um Europa zur Integration zu zwingen. EU plus Nato sind der verlängerte Arm der USA.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Drei – USA, Japan, EU - kämpfen nicht gegeneinander, sondern gegen den "Rest der Welt", wie es im Brainwash-Jargon heißt. Allerdings, wie wir durch den monströsen Skandal des Irak-Kriegs sehen, mit steigender Zerfallstendenz, die letztlich auch Nato und EU sprengen könnte. Ich würde allerdings darauf nicht wetten. Schon beginnt die EU-Spitze die Arbeitsteilung der Bush-Regierung zu akzeptieren: USA und GB bomben und kassieren - vor allem das Öl -, der "Rest der Welt" zahlt den Wiederaufbau und damit den Großteil der Kriegskosten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Irak-Krieg ist unmenschlich und in mehrfacher Hinsicht ein Rechtsbruch:&lt;br /&gt;&amp;Mac246; Nach der amerikanischen Verfassung darf ein Krieg nur mit Zustimmung des Kongresses erklärt bzw. geführt werden. George W. Bush hat den Kongress nicht einmal gefragt.&lt;br /&gt;&amp;Mac246; Der Krieg ist völkerrechtswidrig. Nach der UNO-Charta gilt, dass Gewaltanwendung gegen einen Staat nur in zwei Fällen zulässig ist: zur Selbstverteidigung oder mit einer Ermächtigung des Sicherheitsrates. Das ist nicht der Fall. Dabei ist die UNO-Charta auch ein amerikanisches Produkt. Die US-Nachrichtendienste haben schon vor ihrer Annahme am 24. Oktober 1945 die geheimen Codes fast aller 50 Gründungsmitglieder geknackt und deren Kommunikation abgehört. Das befähigte nach den Worten des New Yorker Historikers Stephen Schlesinger die USA, "die UNO nach ihren Wünschen zu formen". Herr Bush betrachtet sie demnach als sein Eigentum und bezeichnete die Ablehnung des Irakkriegs durch die UNO als "irrelevant".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Christian Tomuschat, Rechtsprofessor in Berlin und Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats im Auswärtigen Amt, spricht vom "Ende der bestehenden Weltordnung": "Dann gilt nur noch das Recht des Stärkeren. In einer solchen Welt kann eigentlich niemand leben wollen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;John Le Carré, britischer Geheimdienstmann und Buchautor, hat es knapp auf den Punkt gebracht: "Amerika ist in eine seiner Phasen historischen Wahnsinns eingetreten."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alles in allem: Es ist ein Krieg gegen das Recht und den Willen der Weltgemeinschaft. Die USA stellt sich damit außerhalb der Rechts- und Völkergemeinschaft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;US-Powerplay nach dem Zweiten Weltkrieg&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Idee von Europa als dritter Kraft zwischen den USA und der Sowjetunion, aber im Schlepptau Amerikas, quasi als "Juniorpartner der USA für das globale Kräftemessen" , stammt von General Eisenhower (1890-1969). Der Republikaner Dwight David Eisenhower war 1945 Oberbefehlshaber der US-Truppen in Europa, 1950 bis 52 NATO-Oberkommandierender und 1953 bis 61 US-Präsident. Eisenhower und seine Nachfolger haben diese Idee mit Hilfe einiger Freunde in Europa durchgesetzt. Oder wie es Beate Neuss in ihrer Habilitationsschrift "Geburtshelfer Europas" etwas verschämt ausdrückt: "Am Anfang des Weges zu einer Europäischen Union standen die Vereinigten Staaten von Amerika."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was waren die Gründe für das Powerplay der USA in Europa?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die USA waren die eigentlichen Gewinner des Weltkriegs. Die Europäer, auch England und Frankreich, hatten sich gegenseitig zerfleischt. So konnten sich die USA als "Ordnungsmacht" etablieren und ihre "neue Weltordnung" durchsetzen. Eine eigenständige Rolle war für Kontinental- Europa nicht vorgesehen. Washingtons Europapolitik ist bis heute gleichgeblieben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Warum waren die USA an der Etablierung eines europäischen Zusammenschlusses nach 1945 so interessiert? Sie wollten vor allem drei Ziele erreichen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&amp;Mac246; den Aufbau eines europäischen Blocks gegen die Sowjetunion&lt;br /&gt;&amp;Mac246; die Eingliederung des wieder aufstrebenden Deutschlands in diesen Block mit dem Hintergedanken, dass es nie wieder so dominant werden dürfe wie vor dem Krieg und&lt;br /&gt;&amp;Mac246; die Etablierung eines profitablen Absatzmarktes mit der Chance für Direktinvestitionen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Haupthebel zur Durchsetzung der Machtpolitik der USA gegenüber Europa waren die Finanz-, die Energie- und die Sicherheitspolitik. Die eingesetzten Mittel lassen sich unter Erpressung und Manipulation einordnen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&amp;Mac246; Koppelung der Finanzhilfe an die Europäische Integration&lt;br /&gt;&amp;Mac246; Einsatz von Kristallisationspunkten für die europäische Integration&lt;br /&gt;&amp;Mac246; Massiver Lobbyismus&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Erpressung der Europäer&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schauen wir zunächst Punkt 1 unter die Lupe: die Koppelung der Finanzhilfe an die Europäische Integration. Dieses Spiel ist untrennbar verbunden mit dem Namen ihres Dirigenten George Catlett Marshall (1880-1959). Er war 1939 bis 45 Generalstabschef der US-Streitkräfte, 1947 bis 49 US-Außenminister und 1951/52 Verteidigungsminister. 1953 erhielt Marshall zusammen mit Albert Schweitzer den Friedensnobelpreis. Er war hochrangiger Freimaurer wie Winston Churchill (1940-45 und 1951-55 britischer Premierminister) und Harry Truman (1945-53 US-Präsident).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der nach Marshall genannte Plan verlangte ausdrücklich eine europäische "enonomic federation", eine Wirtschaftsgemeinschaft, als Basis für finanzielle US-Hilfe und er forderte den Ersatz des alten europäischen Systems souveräner Staaten durch Vereinigte Staaten von Europa nach US-Muster.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Marshalls Instrument sind die ERP-Mittel (ERP = European Recovery Program = Europäisches Wiederaufbau-Programm). In den Jahren 1948–51 waren ERP-Mittel von 20 Milliarden Dollar vorgesehen. Eine ernorme Summe. Sie wurde in jährlichen Raten ausgezahlt und Verweigerung der nächsten Rate angedroht, wenn die Europäer nicht spuren wollten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zweite Achse des amerikanischen Drucks in Richtung einer europäischen Integration war die Schaffung von Kristallisationspunkten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&amp;Mac246; EGKS (Montanunion)&lt;br /&gt;&amp;Mac246; NATO-Mitgliedschaft&lt;br /&gt;&amp;Mac246; Euratom.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;EGKS steht für Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Sie wurde am 18. April 1951 gegründet. Dirigent war wieder George Catlett Marshall. Sein Ziel: ein Vereintes Europa als Vasall der USA.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bundeskanzler Konrad Adenauer spielte mit, aber ein kategorisches Nein von SPD-Chef Kurt Schuhmacher drohte die Montanunion zu kippen. Darauf reagierten die USA mit Erpressung: Ohne Unterschrift unter den EGKS-Vertrag gebe es kein Ende des Besatzungsregimes und der außenpolitischen Beschränkungen der Bundesrepublik. So wurde Schuhmacher gefügig gemacht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie wichtig den Amerikanern die Montanunion - die erste Stufe zur EU - war, zeigt sich u.a. daran, dass die US-Regierung dem deutschen Außenamt großzügige Finanzhilfen für eine Kampagne gewährten, um die öffentliche Meinung in Deutschland für die Montanunion positiv zu beeinflussen. Die Gehirnwäsche in Sachen EU hat also eine lange Tradition.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der zweite Kristallisationspunkt war die Nato. (Nato = North Atlantic Treaty Organization = Nordatlantikpakt; gegründet am 4. April 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal und USA) Der Weg zu den "Vereinigten Staaten von Europa" führte und führt für die USA über Deutschland. Nicht nur die Auszahlung von ERP-Mitteln, auch die Wiederbewaffnung Deutschlands und die weitgehende Wiederherstellung seiner Souveränität wurden an den Nato-Eintritt gebunden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der erzwungene Beitritt Deutschlands zur Nato erfolgt 1955. Über die gemeinsame Verteidigungspolitik war und ist Europa an der langen Leine Washingtons.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;EU plus Nato sind der verlängerte Arm der USA. Diese Politik reicht bis zu den Kriegen im Irak, am Balkan und in Afghanistan. Der Nato-Beitritt der osteuropäischen Länder ist die Eintrittskarte für ihren EU-Beitritt. Deshalb ist der Druck für die Osterweiterung der EU enorm: Die Vereinigten Staaten schaffen sich damit noch bessere Verbündete als in Westeuropa. Gleichzeitig reift damit ein respektabler Spaltpilz für EU und Nato heran.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der dritte Kristallisationspunkt waren Euratom plus EWG. (Euratom steht für Europäische Atomgemeinschaft, EWG für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.) Euratom wurde zum Zweck der Bildung und Entwicklung von Atomindustrien, zur Versorgung der Mitglieder mit spaltbarem Material am 25. März 1957 gegründet - mit Sitz in Brüssel. Dort befindet sich auch das Mahnmal für die damals wie heute lebensgefährliche Technologie: das Atomium, errichtet 1958, über 100 m hoch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Euratom-Vertrag trat zusammen mit der EWG, dem Gemeinsamen Markt, am 1. Januar 1958 in Kraft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einer der Helfershelfer der USA bei der erzwungenen europäischen Integration und ihrer Verkettung mit der Atomenergie war Franz Joseph Strauß, bekannt für seine Amigo-Politik. Zunächst Minister für Atomenergie spielt Strauß nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Euratom. Mit Konrad Adenauer stellt er ein Junktim, eine zwingende Verbindung, mit dem Gemeinsamen Markt in Europa her – natürlich mit Unterstützung der USA.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;EWG + Landwirtschaft&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gemeinsame Markt schloss bereits die Landwirtschaft mit ein. Die europäischen Bauern wurden und werden damit für geopolitische Interessen der USA geopfert. Schon damals war klar, dass die stark sinkenden Preise Millionen Bauern von ihren Höfen vertreiben und dass die USA die Ausgleichszahlungen mit Hilfe des GATT torpedieren würden. (GATT = General Agreement on Tariffs and Trade = Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, 1947 in Genf beschlossen)&lt;br /&gt;Schon die 1971 beschlossene "Neuordnung der Landwirtschaft in der Gemeinschaft" – nach dem damaligen Vizepräsidenten der EWG Sicco Mansholt Mansholt-Plan genannt – plante den Untergang: Man wollte "angemessene Preise" für landwirtschaftliche Produkte. Mansholt wusste, was das hieß.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass das europäische Bauernsterben geplant war, bestätigt eine Aussage von Sicco Mansholt. Er sagte: "Ich verteidige einen Preis, der einem effizient arbeitenden Familienbetrieb von etwa achtzig bis hundert Hektar ein Auskommen ermöglicht. Mehr als vier Fünftel aller Betriebe in der EG erfüllen diese Voraussetzung nicht."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schon damals war klar: Nur die Großen sollen überleben, die Kleinen verschwinden. Wohin? In den riesigen Markt der Arbeitslosigkeit. Der spanische Ministerpräsident José María Aznar begnügt sich nicht nur mit der Rolle als Kriegtreiber im Irak, er ist auch noch stolz auf seine Rolle als Arbeitsplatzvernichter. In einem Interview mit der "Zeit" antwortete er auf die Frage "Spanien profitiert auch von den Agrarsubventionen. Die müssen doch abgeschafft werden, oder?": "In Spanien haben wir auf diesem Sektor schon viel getan. Seit dem Eintritt in die EU 1986 hat eine Million Menschen ihren Job in der Landwirtschaft verloren." Man fasst es nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie reimt sich das? Die Spanische Regierung unterstützt die USA beim Irak-Krieg, kritisiert das friedliebende Deutschland und ist mit fast 7 Milliarden Euro der größte Netto-Empfänger in der EU. Diese Ungereimtheit ist nur verstehbar, wenn man weiß, dass die EU eine Kreation im Interesse der USA ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gleiche gilt für die Regierungen in Bulgarien, der Slowakei, Polen (polnische Spezialtruppen operieren im Irak), Ungarn (in der südungarischen Luftwaffenbasis Taszar schulen die Amerikaner Exil-Iraker) und der Tschechien und Slowenien – trotz Antikriegsstimmung der überwältigenden Mehrheit in der Bevölkerung. Ihre Eintrittskarte in die EU und damit zu den Geldtöpfen ist die NATO-Mitgliedschaft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Osterweiterung wird ohne in Demokratien selbstverständliche Volksabstimmungen einfach durchgezogen, obwohl die Zustimmung in der EU von Jahr zu Jahr sinkt und eine Mehrheit von bis zu zwei Drittel (Frankreich, Österreich) gegen die Osterweiterung ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbstverständlich wird dieser Politik auch unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorung geopfert – und die in den Ostgebieten. Die Ostbauern erhalten nur ein Viertel jener Zuschüsse, den ihre westeuropäischen Kollegen erhalten. Und die nationalen Förderungen dürfen nur 25 bis 30% der EU-Subventionen ausmachen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wieder werden Millionen Kleinbauern unter die Räder kommen. Wieder schließt sich der Kreis zu den Vereinigten Staaten. Die Basis der EU-Politik sind industrialisierte Landwirtschaft und offene Märkte mit ihrem wahnsinnigen Konkurrenzdruck. Ökologische Qualität spielt kaum eine Rolle. Auf diesem Sektor sind die USA mit ihren riesigen Einheiten und ihrer fastfood-Philosophie unschlagbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der amerikanische Agent Jean Monnet&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vergegenwärtigen wir uns nochmals die historische Situation nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Am 12. April 1945 stirbt US-Präsident Franklich D. Roosevelt und der Demokrat Harry Spencer Truman wird Präsident (bis 1953). Die Sowjetunion kassiert Osteuropa und der Kalte Krieg beginnt.&lt;br /&gt;John Foster Dulles, damals noch außenpolitischer Berater der Republikaner und US-Delegierter bei den UN, 1953 bis 59 Außenminister unter Eisenhower, sagt schon 1947 in einer Rede: "Europe must federate or perish" – Europa muss sich verbünden oder verschwinden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das ist der Ball, den wie kein zweiter Jean Monnet aufnimmt. Der gebürtige Franzose lebt während des 2. Weltkriegs die meiste Zeit in den USA. Er ist dort Mitglied des britisch-amerikanischen Verbindungsbüros und unterhält enge Beziehungen zu US-Präsident Roosevelt, den er zur Aufgabe der amerikanischen Neutralität drängt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jean Monnet ist vor allem Geschäftsmann und Bankier und arbeitet politisch hinter den Kulissen. Christophe Réveillard, Historiker an der Sorbonne, sagt ihm einen geradezu "leidenschaftlichen Hang zum Geheimen" nach. Monnets Ziel ist eine zentralistische Weltordnung und die Schaffung immer größerer Einheiten. Zu Recht wird er als "amerikanischer Agent" und als "Vater der Europäischen Gemeinschaft" bezeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jean Monnet (1888-1979) war auch ein enger Freund von J. F. Dulles.&lt;br /&gt;1919 bis 23 ist er stellvertretender Generalsekretär des Völkerbundes,&lt;br /&gt;1946 bis 50 Leiter des Amtes für wirtschaftliche Planung. Monnet war auch enger Berater von Außenminister Robert Schuman, der schon in der 40er Jahren die europäische Einigung im Visier hat. Und er ist maßgeblich beteiligt am Schuman-Plan, der zur Errichtung der Hohen Behörde Montanunion führt.1952 wird er ihr Vorsitzender. (Der britische Staatssekretär im Kriegsministerium, Strachey, hat den Schuman-Plan übrigens ein "plot" genannt, eine Verschwörung, und zwar des europäischen Großkapitals.) 1955 gründet Monnet das "Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu den Schlüsselfiguren der US-Administration, die Monnet für die Etablierung der EU einspannt, zählen neben John Foster Dulles auch John McCloy, bis 1948 Präsident der Weltbank, dann US-Hochkommissar in Bonn und Harvard-Professor. (Später wurde McCloy "special consultant" der Trilateralen Kommission - siehe unten) Die Deutschen und sicher auch die Briten ahnten nicht, wie eng hinter den Kulissen konspiriert wurde. Vor allem McCloy agierte geradezu als Interessenvertreter Monnets – und umgekehrt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Souveränitätsverlust&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Souveränität ist, kurz gesagt, die Unabhängigkeit vom Einfluss anderer Staaten. Monnets spielte den mit der Integration untrennbar verbundenen Souveränitätsverlust herunter. Slogan: Souveränität ist ein Begriff aus längst versunkener Vergangenheit, eine überholte barocke Arabeske der Politik. Das Ziel war schon damals klar: Nur die Vereinigten Staaten haben Anspruch auf Souveränität. Folge in der Gegenwart: Die USA boykottieren den Internationalen Strafgerichtshof, führen ohne UN-Mandat Angriffs-Krieg im Irak, scheren sich nicht um internationale Vereinbarungen (Kyoto-Protokoll).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechnung ist voll aufgegangen: Heute werden in der EU 80% der Gesetze in Brüssel beschlossen. Man könnte die nationalen Parlamente zusperren und keiner würde es merken. (Beweis: Als der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel monatelange über eine neue Regierung verhandelte, die dann wieder die alte wurde, wurden Regierung und Parlament als höchst überflüssig vorgeführt.) England und Frankreich haben sich ihren Souveränitätsverzicht teuer abkaufen lassen. England verweigerte den Euro und zahlt nicht einmal ein Drittel von Deutschland in den Brüsseler Budgettopf ("Britenrabatt"), Frankreich weniger als die Hälfte von Deutschland.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinter den Kulissen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um diese schier unglaublichen Vorgänge der mit dem Nato-Beitritt gekoppelten Osterweiterung der EU über die Bühne zu bringen, wurden schon früh Gremien gegründet, die hinter den Kulissen arbeiten und sich jeder demokratischer Kontrollen entziehen. Zu ihnen gehören die Trilaterale Kommission und die "Bilderberger".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Trilaterale Kommission wurde 1973 von David Rockefeller gegründet und ist ein "Beratungsgremium auf hoher Ebene für globale Zusammenarbeit". David Rockefeller, aus der "Dynastie" der Erdölmagnaten und Industriellen stammend, ist Eigentümer der Chase Manhattan Bank und durch sie einer der Hauptaktionäre der Federal Reserve Bank.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die konspirative Vereinigung zählt 100 Mitglieder aus den USA, Japan und der EU. Prominente Trilateralisten waren die amerikanischen Präsidenten Carter, George Bush (der Vater des heute amtierenden Präsidenten) und Clinton. Aber auch Otto Graf Lambsdorff führte schon mal den Vorsitz. Nach dem irischen Nobelpreisträger Sean MacBride dient die Trilaterale Kommission vor allem den Interessen der großen US-Banken. Ihr Einfluss auf die Politik ist enorm.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die "Bilderberger" tragen ihren Namen nach dem ersten Treffen im holländischen Hotel de Bilderberg Mai 1954, das unter dem Schutz von Prinz Bernhard der Niederlande stand. Sie organisieren alljährlich zumindest eine Tagung und sind ein unter strengstem Ausschluss der Öffentlichkeit operierender Lenkungsausschuss von USA und EU, ein Kreis, in dem sich vor allem Großbankiers, Industrielle, Spitzen-Manager, ausgewählte Journalisten, Militärs, Geheimdienstleute und führende Politiker treffen. Fixteilnehmer ist stets auch der jeweilige Nato-Befehlshaber.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bekannte deutsche Bilderberger waren bzw. sind: Rainer Barzel, Ludwig Erhard, Walter Leisler-Kiep, Gerhard Stoltenberg, Franz-Josef Strauß, Egon Bahr, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Axel Springer. Aber auch Giovanni Agnelli (Fiat), Marcus Wallenberg, der skandinavische Multimilliardär, Prinz Philip, Prinz Charles (im Protokoll immer ohne Namensnennung) Edmond de Rothschild, Henry Ford II, Henry Kissinger oder George Bush (Vater) sind Mitglieder des konspirativen Kreises.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und auch das kleine Österreich darf nicht fehlen. Ex-Staatssekretär Peter Jankowitsch war der Hauptverbindungsmann und werkte "in jenem Gremium, das die järhliche Einladungsliste zusammenstellt". Georg Zimmer-Lehmann, früherer CA-Direktor, nahm dieses Aufgabe vor Jankowitsch wahr. Auch Ex- Bundeskanzler Franz Vranitzky und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch waren ab und an mit von der Partie.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die "Bilderberger" vertreten die Interessen des Kapitals unter amerikanischer Führung. Natürlich ist David Rockefeller immer als Ehrengast willkommen. Der britische Autor Mike Peters vertritt sogar die Auffassung, dass die Europäische Union von den "Bilderbergern" konzipiert wurde. Wenn nicht konzipiert, dann sicher gefördert – vor allem in den Jahren 1954 bis 57 – also von der Gründung der "Bilderberger" 1954 bis zur Etablierung von EWG plus Euratom drei Jahre später.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alles in allem&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EU ist eine Kreation der USA. Grundidee ist die Schwächung der europäischen Staaten durch Souveränitätsverlust, der Aufbau eines Vorfeldes gegen Osten. Das hat sich schon in den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gezeigt. Die Vereinigten Staaten übten massiven Druck aus, um die europäische Integration durchzusetzen. Staatschefs wurden über den Tisch gezogen, die Öffentlichkeit manipuliert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die USA sollten schließlich als einziges souveränes Land übrigbleiben, das die Welt beherrscht. Das ist weitgehend gelungen, wie wir heute sehen. Aber der Prozess ist nicht unumkehrbar. Auch wenn es lange dauert. Wir sollten uns die verloren gegangene Souveränität durch zähe und friedfertige Arbeit wieder zurückholen!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-5027052703230913635?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/5027052703230913635/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/03/usa-nato-eu-die-fatale-dreieinigkeit-v.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5027052703230913635'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5027052703230913635'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/03/usa-nato-eu-die-fatale-dreieinigkeit-v.html' title='USA - NATO - EU: Die fatale Dreieinigkeit v. Wolfgang Hingst'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-1633628036396322645</id><published>2010-01-18T10:19:00.000+01:00</published><updated>2010-01-18T10:21:15.725+01:00</updated><title type='text'>„Die EU schadet der Europa-Idee“</title><content type='html'>Brüsseler Institutionen&lt;br /&gt;„Die EU schadet der Europa-Idee“&lt;br /&gt;Von Roman Herzog, Frits Boltkestein und Lüder Gerken&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;15. Januar 2010 In Kürze wird die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten und den soeben in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag mit Leben füllen. Dies sollte für die Mitgliedstaaten und damit auch für die gesamte deutsche Politik Anlass und Grund sein, sich endlich in der erforderlichen Tiefe und mit der gebotenen Ernsthaftigkeit der EU-Politik zu widmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Denn es ist und bleibt ein Faktum: Mehr als achtzig Prozent der in Deutschland geltenden Rechtsakte werden heute in Brüssel beschlossen. Das hat jüngst erneut der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages belegt. Durch den Lissabon-Vertrag wird sich dieser Anteil sicher nicht verringern.&lt;br /&gt;Die Bilanz der EU-Politik der letzten Jahre ist durchwachsen. Unbestreitbar hat die EU beachtliche Erfolge vorzuweisen, etwa bei der Einführung des Euro und beim weiteren Ausbau des Binnenmarktes. Andererseits konnte sie sich mehrfach dort, wo europäisches Handeln geboten gewesen wäre, nicht gegen ausgeprägte mitgliedstaatliche Egoismen durchsetzen, zum Beispiel bei der konsequenten Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, bei der Liberalisierung des Bahnverkehrs, der Neuordnung des Pharmasektors, der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Gesundheitsdienstleistungen und der Herstellung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten. Umgekehrt wurde sie in Bereichen aktiv, in denen sie eigentlich nichts verloren hat, verstieß gegen die europäische Kompetenzordnung oder ignorierte das Subsidiaritätsprinzip; Beispiele sind die Schaffung eines Anspruchs auf Sozialleistungen für selbständige Frauen, die Versuche, Betriebsrenten europäisch zu regulieren, oder - schon grotesk - die Brüsseler Erwägungen zur EU-weiten Regulierung des Personennahverkehrs und von Tempolimits in Städten.&lt;br /&gt;Die EU steht daher vor der grundsätzlichen Aufgabe, eine neue Balance zu finden. In etlichen Bereichen muss sie stärker werden, sich gleichzeitig aber davor hüten, beliebige politische Aufgaben an sich zu ziehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehr Regulierung als nötig&lt;br /&gt;Unbestritten ist dies schwierig, allein schon angesichts der Zahl von 27 Kommissaren, die jeweils ihre eigenen, oft widerstreitenden politischen Interessen haben und Erfolge vorweisen wollen. Außerdem wirken auf die Kommission - im „Spiel über Bande“ - unentwegt mitgliedstaatliche Politiker und Verbände ein, die ihre jeweiligen Sonderinteressen über die nationale Politik nicht durchsetzen können. Im Gesetzgebungsverfahren sind außerdem Kompromisse zum einen zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat, zum anderen zwischen den Mitgliedstaaten an der Tagesordnung. In diesem Interessengestrüpp wird, nicht verwunderlich, mehr Regulierung als nötig produziert, und das, was dabei herauskommt, ist oft nicht nur aus ordnungspolitischer Sicht missglückt.&lt;br /&gt;Die schwierigen Bedingungen, unter denen die EU-Politik agiert, dürfen freilich nicht als Ausrede herhalten. Im Gegenteil: Wer politische Führung beansprucht, muss sich solcher Anwüchse erwehren können und einen klaren Kurs fahren.&lt;br /&gt;Die größte Herausforderung ist die Azeptanz bei Bürgern und Wirtschaft&lt;br /&gt;Denn die EU steht vor großen Herausforderungen. Dies gilt selbstverständlich für die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Sie ist im Vergleich zum Integrationsstand in der Wirtschaftspolitik noch völlig unterentwickelt.&lt;br /&gt;Die größte Herausforderung für die EU liegt allerdings woanders. Sie ist existentiell: Die EU muss die Akzeptanz, die sie bei vielen Bürgern, aber auch in großen Teilen der Wirtschaft verloren hat, wiedergewinnen. Ohne diese Akzeptanz droht die Zustimmung der Menschen auch zu dem grundsätzlichen Ideal der europäischen Integration bleibenden Schaden zu nehmen - mit unabsehbaren Konsequenzen für die EU, einschließlich der Möglichkeit ihres Scheiterns insgesamt.&lt;br /&gt;Der Akzeptanzverlust rührt vor allem von einem fast schon allgegenwärtigen Eindruck: Brüssel erlässt über die Köpfe der Menschen, über gewachsene Traditionen und Kulturen hinweg unentwegt Vorschriften und reguliert Dinge, die - wenn überhaupt - mindestens ebenso gut lokal oder regional geregelt werden können.&lt;br /&gt;Genau um dieser Entwicklung vorzubeugen, war das Subsidiaritätsprinzip in die Europäischen Verträge aufgenommen worden. Es weist für alle Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung (“geteilte Zuständigkeiten“) den Mitgliedstaaten einen Vorrang gegenüber der EU zu: Die EU darf nur dann aktiv werden, wenn ein Problem sachgerecht nicht auf nationaler, sondern nur auf europäischer Ebene gelöst werden kann. Wesentlicher Anhaltspunkt dafür hatte nach der bisherigen Rechtslage die Frage zu sein, ob es um ein grenzüberschreitendes Problem geht. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Parlament und Gerichtshof haben ein Interesse an der Ausweitung der Kompetenzen&lt;br /&gt;Um die Beachtung des so verstandenen Subsidiaritätsprinzips steht es jedoch schlecht. Schon heute spielt es im Bewusstsein der Brüsseler Politiker, Beamten und Verbandsvertreter kaum eine Rolle. Wer es in Brüssel als tragende Säule einer nachhaltigen europäischen Integration verteidigt, wird meist nur mitleidig belächelt. Diametral zur ursprünglichen Intention versteht man in Brüssel unter Subsidiarität heute meist: Wenn Brüssel Geld gibt, kann das fragliche Problem besser auf EU-Ebene gelöst werden. Und nur allzu gern gibt Brüssel deshalb Geld. Vor diesem Hintergrund ist es umso besorgniserregender, dass das Prüfkriterium, ob ein grenzüberschreitendes Problem vorliegt, im Lissabon-Vertrag gestrichen wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was lässt sich tun? &lt;br /&gt;Auf den Europäischen Gerichtshof wird man hier nicht setzen dürfen. Er hat ein Eigeninteresse an einer stetigen Ausweitung der Kompetenzen der EU. Gleiches gilt für das Europäische Parlament. Daher ist vor allem eine deutlich größere Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten - in der Politik sowie in der Öffentlichkeit und in den Medien - unverzichtbar. Aus den Mitgliedstaaten muss die klare Botschaft kommen, dass nur Dinge mit substantiell grenzüberschreitender Relevanz auf der EU-Ebene geregelt werden dürfen.&lt;br /&gt;Die Regierungen müssen Subsidiaritätswächter sein&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wächter der Subsidiarität müssen erstens die mitgliedstaatlichen Parlamente sein, in Deutschland Bundestag und Bundesrat - schon im Eigeninteresse, sich wichtige politische Gestaltungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu erhalten. Das wird allerdings nicht einfach sein. Zwar sollen die nationalen Parlamente eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips rügen dürfen. Völlig offen ist jedoch, wie dies geschehen soll angesichts äußerst kurzer Einspruchsfristen und der notwendigen Abstimmung mit den Parlamenten anderer Mitgliedstaaten. Es müssen daher in und zwischen den Parlamenten hocheffiziente Strukturen geschaffen werden, die eine zügige Abstimmung der Positionen ermöglichen.&lt;br /&gt;Mindestens genauso wichtig ist die inhaltliche Positionierung: Bundestag und Bundesrat müssen gemeinsam mit anderen mitgliedstaatlichen Parlamenten so schnell wie möglich ein konkretes Regulierungsvorhaben der EU zu einem Präzedenzfall machen, mit dem sie ihr Rügerecht an dem Fehlen eines grenzüberschreitenden Problems festmachen. Nur so lässt sich politisch ausgleichen, dass dieses Prüfkriterium nicht mehr ausdrücklicher Bestandteil des geschriebenen EU-Rechts ist.&lt;br /&gt;Subsidiaritätswächter müssen zweitens die Regierungen der Mitgliedstaaten sein, in Deutschland die Bundesregierung. Sie hat durch ressortübergreifende Wachsamkeit nicht zuletzt dafür Sorge zu tragen, dass das vielgenutzte, aber hochgradig fragwürdige „Spiel über Bande“ eingedämmt wird. Mit ihm kann ein Fachministerium ein nationales Regulierungsvorhaben, das im eigenen Land nicht durchsetzbar ist, in Brüssel anstoßen und es dort unter Umgehung der nationalen Gesetzgebungsverfahren verhandeln, um am Ende im jeweiligen Fachministerrat selbst darüber zu entscheiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Außerdem muss die Bundesregierung endlich eine Kultur des kategorischen Neins für die Verhandlungen und Abstimmungen im Ministerrat entwickeln, wenn es um Vorhaben geht, die mit dem Subsidiaritätsgedanken unvereinbar sind oder gar gegen die europäische Kompetenzordnung verstoßen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Öffentlichkeit und Medien müssen wachen&lt;br /&gt;Hier läuft vieles falsch. Das jüngste Beispiel ist eine EU-Richtlinie, die selbständigen (!) Frauen einen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen gewährt. In der entscheidenden Ministerratssitzung insistierte die Bundesregierung nachdrücklich, dass die EU gar nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz besitze und dass dieses Vorhaben einen rechtswidrigen Eingriff in die nationalen Sozialleistungssysteme darstelle. In der anschließenden Abstimmung enthielt sie sich jedoch der Stimme, um die Richtlinie dennoch nicht zu blockieren. Das geschah beileibe nicht zum ersten Mal: In Brüssel heißt dieses Abstimmungsverhalten „German vote“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ähnliches droht bei dem auf dem Tisch liegenden Richtlinienentwurf zur massiven Ausdehnung der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung. Nach den Vorstellungen der Kommission, maßgeblich unterstützt vom Europäischen Parlament, sollen nicht behindertengerechte Geschäfte und Restaurants bedarfsunabhängig umgebaut werden müssen und auch Mieter den behindertengerechten Umbau von Wohnungen verlangen können. Die Bundesregierung hat im Ministerrat die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips geltend gemacht und sich klar gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. In der Tat liegt eine national nicht lösbare, grenzüberschreitende Problemlage nicht vor; Gebäude können nun einmal nicht von einem in den anderen Staat wandern. Die Bundesregierung könnte den Entwurf mit einem Veto zu Fall bringen. Dazu wird es aber voraussichtlich nicht kommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Angesichts dieser Probleme in der deutschen Legislative und Exekutive müssen drittens gerade auch die Öffentlichkeit und die Medien den Politikern auf die Finger schauen. Die Stärkung des Subsidiaritätsgrundsatzes ist von überragender Wichtigkeit. Sie hat daher als unbedingte Maxime und Grundlage einer jeden Entscheidung in der EU quer durch alle Politikbereiche zu gelten.&lt;br /&gt;Im Lichte des Subsidiaritätsgrundsatzes gehören, um drei wichtige Bereiche zu nennen, die Sozialpolitik, die Antidiskriminierungspolitik (mit Ausnahme der Ungleichbehandlung wegen der Staatsangehörigkeit und verwandter Merkmale) und die Bildungspolitik auf die mitgliedstaatliche Ebene. Ihnen fehlt durchweg eine direkte grenzüberschreitende Problemlage.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine herausragende Rolle für die Stabilitätspolitik&lt;br /&gt;Die Realität sieht freilich anders aus. So gibt es - neben den bereits heute umfangreichen sozial- und diskriminierungspolitischen Aktivitäten der EU - in Brüssel neuerdings Bestrebungen, im Anschluss an die Hochschulpolitik (Bologna-Prozess) nun auch Einfluss auf die allgemeine Schulpolitik zu gewinnen, wobei unverkennbar Sympathien für die Gesamtschule gehegt werden. Deutschland wird ebenfalls aufpassen müssen, wenn es sein duales Berufsausbildungssystem vor dem Zugriff einer europäischen Standardisierung - auf im Zweifel niedrigerem Niveau - schützen will.&lt;br /&gt;Eine andere Situation liegt dagegen für die Stabilitätspolitik der EU vor. Sie wird in den kommenden fünf Jahren eine herausragende Rolle spielen müssen. Spätestens seit Einführung des Euro ist eine Kontrolle der mitgliedstaatlichen Haushaltsdefizite durch die EU unabdingbar. Denn in der Währungsunion bestehen Möglichkeiten und Anreize für den einzelnen Mitgliedstaat, sich auf Kosten der anderen Staaten übermäßig zu verschulden, weil die Europäische Zentralbank nur mit einer für alle Euro-Staaten einheitlichen Geldpolitik gegensteuern kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben sich die EU-Staaten in atemberaubendem Umfang verschuldet. Die EU muss sie unnachgiebig auf einen Konsolidierungskurs zurückzwingen. Die Kommission hat inzwischen gegen 20 Mitgliedstaaten Verfahren wegen übermäßiger Defizite eingeleitet. Das lässt hoffen. Es wird sich aber noch zeigen müssen, ob sie auch die politische Kraft besitzt, den Kurs konsequent durchzuhalten.&lt;br /&gt;Neben der Stabilitätspolitik wird die Klimapolitik in den nächsten Jahren von wesentlicher Bedeutung sein. Auch hier ist, weil Treibhausgase nicht an den Grenzen haltmachen, die EU gefordert. Freilich ist von ihr nicht nur eine konsequente, sondern auch eine in sich konsistente Politik zu verlangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Glühlampenverbot wird kein Gramm CO2 gespart&lt;br /&gt;Die Grundsatzentscheidung für einen EU-weiten Emissionsrechte-Handel (EU-ETS) ist zu begrüßen. Denn die volkswirtschaftlich effizienteste Methode, Unternehmen wie Verbraucher zu umweltverträglichem Verhalten zu bewegen, besteht darin, den Kohlendioxidausstoß (CO2) zu deckeln und mit einem Preis zu belegen. Dadurch wird er zunächst dort gedrosselt, wo die volkswirtschaftlichen Kosten am niedrigsten sind. Konsequent umgesetzt, muss das EU-ETS aber für sämtliche Emittenten von CO2 gelten, also auch für den Benzin-, Diesel- und Heizölverbrauch. Das ist relativ unbürokratisch möglich. Man muss nur die Erzeuger und Importeure dieser Energieträger verpflichten, Emissionsrechte zu erwerben („Upstream-Emissionsrechtehandel“).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gleichzeitig muss die Kommission für die Abschaffung jener Vorschriften sorgen, die das Funktionieren des EU-ETS behindern. Dazu gehören zum einen Gebote und Verbote, die es der Volkswirtschaft unmöglich machen, das vorgegebene Klimaziel auf dem kostengünstigsten Weg zu erreichen. Ein Beispiel hierfür ist das Glühlampenverbot. Es dient vor allem dem Zweck, die wahren Kosten des Klimaschutzes für den Bürger zu verschleiern. Mit diesem Verbot wird kein Gramm CO2 eingespart. Denn die Emissionen bei der Stromerzeugung sind ohnehin gedeckelt: Einsparungen bei der Beleuchtung führen zwar dazu, dass die Stromerzeuger weniger CO2 emittieren. Die von ihnen dadurch nicht benötigten Emissionsrechte werden aber von anderen Emittenten genutzt und führen zu Mehremissionen in anderen Bereichen, so dass die zulässige Obergrenze an CO2 in jedem Fall erreicht wird. Im Übrigen beschädigen gerade solche Regelungen wie das Glühlampenverbot die Akzeptanz der EU-Politik bei den Menschen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum anderen sollte die Kommission auf die Beendigung der Subventionen für erneuerbare Energie dringen. Denn auch diese erhöhen die volkswirtschaftlichen Kosten der Klimapolitik unnötig: Sie schaffen Fehlanreize zur Errichtung von Stromerzeugungsanlagen, die ohne Förderung nie gebaut würden. Die erneuerbare Energie gewinnt bereits dadurch an Wettbewerbsfähigkeit, dass für sie keine oder nur wenige Emissionsrechte erworben werden müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Vollharmonisierung würde dem Verbraucherschutz dienen&lt;br /&gt;Freilich steht die Klimapolitik der EU vor einem Dilemma. Die Pflicht, Emissionsrechte zu erwerben, führt gerade in energieintensiven Branchen zu hohen Kostensteigerungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Die Folge können Insolvenzen oder Standortverlagerungen ins Ausland sein. Es hilft dem Klima jedoch nichts, wenn als Folge der EU-Klimapolitik die Produktion in andere Teile der Welt abwandert und dann dort vermehrt CO2 emittiert wird. Zu Recht setzt sich die EU daher unmissverständlich für den weltweiten Handel mit Emissionsrechten ein. Wenn dieser - was nach Kopenhagen droht - nicht zustande kommt, wird man um einen gewissen finanziellen Ausgleich der nicht vertretbaren Mehrkosten für die betroffenen Unternehmen in der EU nicht herumkommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch im Verbraucherschutz ist die EU gefordert: Derzeit gibt es 27 unterschiedliche Verbraucherrechtsordnungen. Das hemmt die Bereitschaft der Unternehmen, Verbraucher in anderen Staaten zu beliefern, und die Bereitschaft der Verbraucher, im Ausland zu kaufen, da sie meist nicht wissen, welche Rechte sie jeweils haben. Eine Vollharmonisierung der Verbraucherrechte hilft dem ab: Sie schafft einheitliche Bedingungen und damit Rechtssicherheit. Mit einer Mindestharmonisierung dagegen, die nationale Abweichungen nach oben zulässt, wird nicht viel gewonnen.&lt;br /&gt;Freilich darf eine Vollharmonisierung nicht zu überzogenem Verbraucherschutz führen. Durch ihn lässt sich die Lastenverteilung nicht vom Verbraucher auf den Anbieter verlagern. Denn ein hoher Verbraucherschutz führt zwangsläufig zu höheren Kosten und damit zu höheren Verbraucherpreisen, so dass sich vor allem die ärmeren Teile der Bevölkerung weniger Konsum leisten können. Dies gilt auch für Verbraucher-Sammelklagen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zurück zum Konzept des „mündigen Verbrauchers“&lt;br /&gt;Anlass zur Sorge ist auch die in der Kommission anzutreffende Auffassung, dass Verbraucher „desorientiert sind“, oft nicht nach ihren „wahren“ Interessen handelten und ihnen daher - natürlich von der EU - der Weg zu ihrem Glück gewiesen werden müsse. Dies läuft auf eine Bevormundung durch Bürokraten hinaus. Die EU sollte zum Konzept des „mündigen Verbrauchers“ zurückkehren: Ja zu neutralen Produktinformationen; Nein zu wertenden Angaben, die zu einem bestimmten Verhalten verleiten sollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einhalt geboten werden muss auch der Neigung der Kommission, in die Preisbildungsprozesse des Marktes einzugreifen - mit dem offen proklamierten Endziel einer politisch-behördlichen Kontrolle letztlich sämtlicher Verbraucherpreise: Die Kommission erwartet neuerdings vom Binnenmarkt „Ergebnisse, die in sozialer Hinsicht akzeptabel sind“, will dafür auch „bisweilen eine geringere Wirtschaftlichkeit in Kauf nehmen“. Über Umfragen und Verbraucherverbände will sie herausfinden, ob die Verbraucher „zufrieden“ mit dem „Marktergebnis“ sind. Wenn nicht, will sie eingreifen. Vor einer Fortsetzung dieser an Planwirtschaften erinnernden Politik ist dringend zu warnen. Wer das Preissystem politisch instrumentalisiert, beschädigt seine Fähigkeit, Knappheiten zu kommunizieren, und schadet damit allen, gerade auch den Verbrauchern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die strikte Kontrolle staatlicher Beihilfen ist wichtiger denn je&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht nur mit Blick auf die Harmonisierung des Verbraucherschutzes bleibt die Vollendung des Binnenmarktes in den nächsten fünf Jahren ein vordringliches Ziel. Wie die Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt hat, neigen die Mitgliedstaaten nach wie vor zu protektionistischen Maßnahmen, wenn das Schicksal nationaler Unternehmen auf dem Spiel steht. Damit diese Neigung nicht den Binnenmarkt untergräbt, ist eine strikte Kontrolle staatlicher Beihilfen durch die Kommission wichtiger denn je. Auch muss die EU alles daransetzen, noch bestehende Schranken zu beseitigen. Mit dem Lissabon-Vertrag erhält sie die Kompetenz zur Schaffung eines europäischen Titels zum Schutz geistigen Eigentums. Diese Kompetenz sollte sie nutzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Mitgliedstaaten und damit auch die Politiker in Deutschland sollten die Europäische Kommission, soweit diese der beschriebenen Linie folgt, tatkräftig unterstützen. Ebenso sollten sie aber auch sachwidriger Überregulierung und Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip entschieden - und öffentlichkeitswirksam - entgegentreten. Auch die deutsche Politik wird, bei der nächsten Bundestagswahl, an ihren europapolitischen Leistungen zu messen sein. Und die sollten nicht länger zu einem großen Teil darin bestehen, in Deutschland nicht durchsetzbare Vorhaben über die europäische Bande zu spielen und fragwürdige Regulierungsvorschläge aus Brüssel nicht wahrzunehmen oder, noch schlimmer, trotz eigener Bedenken durchzuwinken.&lt;br /&gt;Dies liegt nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern im Interesse der weiteren gedeihlichen Entwicklung der EU insgesamt. Denn die europäische Integration ist nur zukunftsfähig, wenn die Bürger mitgenommen werden. Davon sind wir derzeit weit entfernt, vielleicht weiter denn je. Und wenn die Menschen der EU vollends die Gefolgschaft verweigern, droht ein Scherbenhaufen historischen Ausmaßes.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Autoren &lt;br /&gt;Roman Herzog, Bundespräsident von 1994 bis 1999, kritisiert als Verfassungsrechtler den von ihm beklagten Irrweg der EU-Zentralisierung. Geboren 1934 in Landshut, ist der Verfassungsrechtler ganz das Gegenteil eines trockenen Juristen. Er mahnt mehr Bürgernähe und tiefgreifende Reformen der Bürokratie an.&lt;br /&gt;Frits Bolkestein hat als EU-Binnenmarktkommissar in den Jahren 1999 bis 2004 den Brüsseler Apparat aus nächster Nähe kennengelernt. Der 1933 in Amsterdam geborene frühere Manager und Politiker der liberalen Partei VVD ist als konsequenter Verfechter unverfälschten und offenen Wettbewerbs bekannt.&lt;br /&gt;Lüder Gerken, Jahrgang 1958, war Direktor des Walter-Eucken-Instituts in Freiburg. Seit 2006 leitet der habilitierte Ökonom das ebendort ansässige Centrum für Europäische Politik (CEP) unter dem Dach der überparteilichen Stiftung Ordnungspolitik.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-1633628036396322645?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/1633628036396322645/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/01/die-eu-schadet-der-europa-idee.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1633628036396322645'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1633628036396322645'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/01/die-eu-schadet-der-europa-idee.html' title='„Die EU schadet der Europa-Idee“'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-2910318491432298633</id><published>2010-01-10T20:19:00.003+01:00</published><updated>2010-02-25T18:06:10.973+01:00</updated><title type='text'>DIE EUROPÄISCHE UNION IST UNREFORMIERBAR !</title><content type='html'>DIE EUROPÄISCHE UNION IST UNREFORMIERBAR ! &lt;br /&gt;Seit über 50 Jahren gibt es die "Europäische Integration": Die EGKS wurde am 18. April 1951 durch den Vertrag von Paris gegründet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit dem Inkrafttreten der Gründungsverträge (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl "EGKS": 23.7.1952, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft "EWG" und Europäische Atomgemeinschaft "EAG": 1.1.1958) hat sich die Europäische Union sowohl inhaltlich als auch institutionell grundlegend weiterentwickelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Umfang der Gemeinschaftspolitiken, die sich in der Anfangsphase vor allem auf Fragen der Handels- und Agrarpolitik sowie des Zollwesens konzentrierten, wurde schrittweise erweitert. Die Verwirklichung des Binnenmarktes (1993) sowie der Wirtschafts- und Währungsunion (1999) werden als Meilensteine der wirtschaftlichen Integration bezeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gleichzeitig ist die Zielsetzung einer umfassenderen politischen Zusammenarbeit stärker in den Vordergrund gerückt. Die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde vertraglich ebenso verankert wie die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Zahl der Mitgliedstaaten ist in mehreren Erweiterungsrunden&lt;br /&gt;1973: Großbritannien, Dänemark, Irland&lt;br /&gt;1981: Griechenland&lt;br /&gt;1986: Spanien, Portugal&lt;br /&gt;1995: Schweden, Österreich, Finnland&lt;br /&gt;2004: Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Malta, Zypern&lt;br /&gt;2007: Bulgarien, Rumänien&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;von ursprünglich sechs (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg) auf siebenundzwanzig (ab 2007) gestiegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einheitliche Europäische Akte&lt;br /&gt;Vertrag von Maastricht&lt;br /&gt;Vertrag von Amsterdam&lt;br /&gt;Vertrag von Nizza&lt;br /&gt;Reformvertrag von Lissabon.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde ein Bundesstaat Europäische Union (ohne Legitimation). Oder anders ausgedrückt: Die EU ist ein Völkerbund mit allen Eigenschaften eines echten Bundesstaates (mit Vertrag), freilich ohne Unionsvolk und ohne Legitimation dazu. Die Österreichische Bundesverfassung wurde seit der Gründung der EG laufend der Integration gemäß angepasst und dadurch tiefgreifend verändert. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 trat ein Bundesverfassungsbereinigungsgesetz in Kraft, dass die österreichische Bundesverfassung schon ganz im Dienste der Europäischen Union geöffnet hält.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Lissaboner Vertrag verfestigt noch den Weg der EU zum EU-Zentralstaat. Er bringt die Fusion der drei Säulen der Union in einer eigenen supranationalen Rechtspersönlichkeit, in der sich die Republik Österreich durch Übertragung von Staatshoheiten zum Teilsubjekt degradiert. Fälschlich wird dieser Unterwerfungsakt in Österreich als einfache Verfassungslage gesehen, die parlamentarischer Manipulation überlassen bleiben kann. In Wahrheit steht zuvor schon die präverfassungsrechtliche Selbstbestimmung (Souveränität) des österreichischen Volkes auf dem Spiel, von dem nach Art. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes "das Recht der demokratischen Republik" und somit auch die Bundesverfassung "ausgeht". Souverän nach Innen und Außen ist ausschließlich das Volk, nicht seine Parlamentsabgeordneten, nicht seine Regierungsorgane, nicht das republikanische "Staatsoberhaupt", nicht irgendein Gericht, auch kein Verfassungsgericht. (Klecatsky 2009)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der eigentliche Grund dieses ganzen Szenarios in Europa und auf der ganzen Welt ist die Einführung der freien Marktwirtschaft - der Lehre eines Adam Smith und eines David Ricardo, später eines Friedrich August von Hajek und Milton Friedman. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Milton Friedman war der Oberguru des skrupellosen Kapitalismus und der Mann, der das Regelwerk für die gegenwärtige, hypermoderne Weltwirtschaft verfasste. Es ist längst widerlegt, dass alle Menschen in allen Ländern immer vom Freihandel profitieren. Bauern oder schlecht qualifizierte Arbeitnehmer in den Industrieländern sind Verlierer des Freihandels.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Über Jahrzehnte hindurch wurde fast auf der ganzen Welt die freie Marktwirtschaft - oft mit brutalsten Methoden wie Mord, Entführung und Folter durchgesetzt. Alle Anstrengungen wie Demonstrationen, Verfassungsklagen hielten diese Entwicklung nicht auf. Die EU ist ein Teil der internationalen Wirtschaft, die man Globalisierung nennt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vertrag von Lissabon schreibt den "Freihandel" vor: Der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" (Art. 97b (119) AEUV) verpflichtet die Mitgliedstaaten, also zur globalen wirtschaftlichen Integration.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Regelung verbietet den Mitgliedstaaten jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl solche Maßnahmen je nach Wirtschaftslage und je nach Einzerfall notwendig und darum von dem wirtschaftsverfassungsrechtlichen Sozialprinzip geboten sein kann und jedenfalls nicht durch einen Vertrag der Europäischen Union für die Mitgliedstaaten gänzlich ausgeschlossen werden darf. Die gegenwärtige Krise der österreichischen und noch mehr deutschen Wirtschaft erweist die kredit- und lohnpolitischen Nöte beider Länder, die wegen der Währungsunion ihre zinspolitischen (hart erarbeiteten) Vorteile, aber auch ihre zinspolitische Hoheit verloren hat und wegen des unionsweiten Binnenmarktes zum einen und des weltwirtschaftsrechtlich begründeten globalen Marktes zum anderen wesentlich wegen der unerreichbar niedrigen Löhne anderer Standorte (Lohndumping) am Waren-, aber auch am Dienstleistungsmarkt in vielen Bereichen nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Die unvermeidliche Folge ist der Verlust der Arbeitsplätze, in hohem Maße begleitet und hervorgerufen durch die Standortverlagerung der Unternehmen oder Betriebe, durch die Globalisierung also, eine Entwicklung, die zu ein-fuhr-, standort- und kapitalverkehrspolitischen Maßnahmen zwingen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die verbindliche Vorgabe der Art. 97b (119)Abs.1 und 2, Art.98(120)AEUV, der Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, verbietet aber den Mitgliedstaaten jede eigenständige Wirtschaftspolitik, selbst wenn diese als unabdingbar notwendig von einem Mitgliedsstaat erkannt werden sollte, um nicht nur die soziale, sondern auch die politische Stabilität des Landes zu verteidigen. Damit ist die existentielle Staatlichkeit der Mitgliedstaaten unvertretbar eingeschränkt, ja wesentlich beseitigt. Von Art. 1 B-VG ist eine Zustimmung zu diesen Vorschriften des Vertrages von Lissabon nicht gedeckt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein nicht reformierbarer Bestandteil der EU-Integration ist die Verteidigungs(Militär)hoheit: Verlust existenzieller Verteidigungshoheit der Mitgliedstaaten der EU und somit auch Österreichs.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Europäische Verteidigungsagentur arbeitet ausschließlich im Interesse der gemeinsamen Verteidigung der Union, insbesondere führt der bewaffnete Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates zu Verpflichtungen der anderen Mitgliedsstaaten, zu "aller in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung", wird also wie ein Angriff auf alle Mitgliedsstaaten, die Europäische Union eben, den durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen Bundesstaat, verstanden. Wenn auch die Sicherheits- und Verteidigungsverfassung Vorbehalte zugunsten eines bestimmten Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten (Neutralitätspflichten), zugunsten der gemeinsamen Verteidigung in der Nordatlantik-Vertragsorganisation und zugunsten der Mitgliedsstaaten, die zusammen multinationale Streitkräfte aufstellen, kennt und akzeptiert, dass die Mitgliedsstaaten eigenständige zivile und militärische Fähigkeiten zur Verteidigung haben, so verlagert doch Art. 28a (42) EUV in Verbindung mit Art. 28b bis e (43-46) EUV die Verteidigung wesentlich auf die Europäische Union. Diese Verfassung geht weit über ein Verteidigungsbündnis, wie es der NATO-Vertrag begündet, hinaus und konstituiert allemal die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungshoheit der Union, also die existenzielle Staatlichkeit im Bereich der äußeren Sicherheit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die eigene Verteidigungsfähigkeit wird beschränkt oder aufgehoben. Demokratierechtlich bedenklich ist, dass die sicherheits- und verteidigungspolitischen Beschlüsse durchgehend wenn nicht von EU-Rat vom Rat (einstimmig) gefaßt werden, dass also das demokratische, besser: republikanische Parlamentsprinzip für die existentielle Sicherheits- und Verteidigungspolitik beiseite geschoben wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die mitgliedstaatlichen Parlamente sind bei der Regelung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Zukunft ausgeschaltet, weil ihnen insgesamt die hinreichende Verhandlungs-, Kompromiß- und Entscheidungsfähigkeit (miteinander) fehlt. Das ist mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der immerwährenden Neutralität Österreichs ist das unvereinbar. Österreich darf trotz Art. 23f B-VG die Definitionshoheit des öffentlichen Interesses nicht an "supranationale" Instanzen übertragen, die keiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen und für die das Bundes- Verfassungsgesetz keinerlei Geltung hat. Mit dieser Entwicklung wird die auch für Österreich maßgebliche Militärpolitik der gerichtlichen Kontrolle, selbst der des Europäischen Gerichtshofs (Art. 240a (275) Abs. 1 AEUV), entzogen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die in Artikel 28a Abs. 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser Regelung gibt sich die Europäische Union ein begrenztes ius ad bellum. Sie umfasst auch Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen, Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Das ist eine Umschreibung von Kriegen. Missionen können zur Bekämpfung des Terrorismus durchgeführt werden, auch um Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet zu unterstützen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch das soll nach dem Vertrag von Lissabon Kriege rechtfertigen, jedenfalls militärischen, also kriegerischen Beistand. Terrorismus ist ein schwer definierbarer Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland lässt sich der Einmarsch in dieses Drittland rechtfertigen. Die gegenwärtige Politik der USA geben Anschauungsmaterial und Argumentationsgrundlagen. Diese Friedenspolitik genannte Außen- und Sicherheitspolitik hat sich offen von dem Nachkriegsparadigma des Gewaltverbots (Art. 2 Abs. 1 Charta der Vereinten Nationen) gelöst.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit den Artikeln 28a bis e (42-46) EUV schafft der Verfassungsvertrag die rechtlichen Voraussetzungen anstelle der USA als Groß- oder Weltmacht zu agieren. Die militärische Aufrüstung, die in Art. 28a (42) Abs. 3 UAbs. 2 S 1 und Art. 28d (45) EUV angelegt ist, zielt auf diese Entwicklung. Durch die Integration hat sich der außen- und sicherheitspolitische Status Österreichs entgegen dem Bekenntnis "immerwährender Neutralität" (Art. 9a Abs. 1 S. 1B-VG) grundlegend verändert und verändert sich durch den Vertrag von Lissabon weiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das ist ein Paradigmenwechsel österreichischer Politik von existenzieller Relevanz, welche mit dem Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs unvereinbar ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;EU-Parlament ist kein volles Parlament, es kann keine Gesetze beschließen. Das Stimmgewicht der Wähler ist zu unterschiedlich. Beispielsweise hat Deutschland mit mehr als 82 Millionen Einwohnern künftig nur 96 Abgeordnete, dagegen bekommt Malta mit etwa 400.000 Einwohnern 6 Abgeordnete. Also ein Abgeordneter für etwa 855.000 Einwohner Deutschlands gegen einen Abgeordneten für etwa 67.000 Einwohner von Malta. Das EU-Parlament vertritt auch kein Unionsvolk. Das müsste erst geschaffen werden, es ist eine Versammlung von Vertretern der Völker der Mitgliedsländer der EU. Auch nach dem EU-Vertrag von Lissabon   hat das EU-Parlament nur in Randbereichen der Gesetzgebung einen Einfluss, wird aber doch etwas gestärkt: Die so genannte "Gelbe Karte" ist eben keine "Rote Karte". Sie gibt dem EU-Parlament nicht das Recht eine Richtlinie oder Verordnung (EU-Gesetze) wirklich aufzuhalten. Das EU-Parlament hat keine Möglichkeit einen Kommissar der Union zu wählen oder abzuwählen. Es kann nur die Kommission als Ganzes abwählen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das rechtsstaatliche Fundamentalprinzip der Gewaltenteilung vor allem zwischen der Legislative und der Exekutive besteht in der EU nicht. Die Rechtssetzung ist wesentlich Sache der Exekutive. Der EuGH ist das Gegenteil eines rechtsstaatlichen Gerichts. EU-Recht geht vor dem nationalem Recht. Österreichs Bundesverfassung gilt nicht mehr voll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die soziale Zielsetzung hat in der Europäischen Union, in der das Marktprinzip strukturell wegen er Grundfreiheiten, die vom Europäischen Gerichtshof mit aller Härte durchgesetzt werden, dominiert, keine Verwirklichungschance.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dazu kommen noch die Kompetenz-Kompetenzen der Europäischen Union:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1) Flexibilitätsklausel&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sie ermöglicht es der Union, zur Verwirklichung der überaus weit gesteckten Ziele der Verträge durch geeignete Vorschriften des Rates, im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche tätig zu werden, auch wenn die Verträge die dafür erforderlichen Befugnisse nicht vorsieht. Auf dieser Grundlage kann sich die Union so gut wie jede Befugnis verschaffen, ohne dass die Mitgliedstaaten dem zustimmen müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2) Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Art. 269 (311) Abs. 1 AEUV kann der Rat einstimmig durch einen Beschluss - ohne Zustimmung der nationalen Parlamente - neue Kategorien von Eigenmitteln einführen, aber auch bestehende Kategorien abschaffen. Die neuen Kategorien von Eigenmitteln können auch europäische Steuern sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3) Vereinfachtes Änderungsverfahren&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das "vereinfachte Änderungsverfahren" nach Art. 48 Abs. 6 EUV schafft ein Ermächtigungsgesetz und ist fraglos eine Gesamtänderung der Bundesverfassung. Es wäre aber auch Demokratie- und verfassungswidrig, wenn es die Zustimmung des ganzen Bundesvolkes nach Art. 44/3 B-VG fände.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der EU-Rat kann durch EU-Beschluss einstimmig nach (bloßer) Anhörung des EU-Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank auf Initiative der Regierung jedes Mitgliedsstaates, des EU-Parlaments oder der Kommission alle oder einen Teil der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Union ändern. Dieser dritte Teil umfasst alle wichtigen Politiken der Union, nämlich den freien Warenverkehr mit der Zollunion, die Landwirtschaft, die Freizügigkeit, den freien Kapital- u. Dienstleistungsverkehr,  also den Binnenmarkt und die Grundfreiheiten, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, den Verkehr, die Gemeinsamen Regeln betreffend den Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften, Wirtschaft- u.  Währungspolitik, Beschäftigung, Gemeinsame Handelspolitik, Zusammenarbeit im Zollwesen, Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die nationalen Parlamente müssen nicht zustimmen. Nach Artikel 23 e B-VG kann die Stellungsnahme des Nationalrates aus "zwingenden außen- u. integrationspolitischen Gründen" abweichen. Diese Gründe werden immer gegeben sein, weil ja die Staats- u. Regierungschefs den Beschluss genehmigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Demokratieprinzip ist das "vereinfachte Änderungsverfahren" schlechterdings unvereinbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Landwirtschaft: Das Bauernsterben setzt sich fort. Gentechnisch verändertes Saatgut muss auch in Österreich akzeptiert werden. Die Bauern werden gezwungen immer größer zu werden, damit man immer billiger produzieren kann. Die Qualität der Lebensmittel nimmt weiter ab. Die Tiere werden geschunden und zu tausenden gehalten.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-2910318491432298633?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/2910318491432298633/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/01/die-eu-ist-nicht-reformierbar.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/2910318491432298633'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/2910318491432298633'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2010/01/die-eu-ist-nicht-reformierbar.html' title='DIE EUROPÄISCHE UNION IST UNREFORMIERBAR !'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-2713225813767442626</id><published>2009-12-26T20:37:00.042+01:00</published><updated>2010-01-06T21:36:16.808+01:00</updated><title type='text'>S U B S I D I A R I T Ä T</title><content type='html'>&lt;a href="http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabId=4468&amp;alias=wzo&amp;cob=453801"&gt;Der EU-Vertrag von Lissabon, &lt;a href="http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabId=4468&amp;amp;alias=wzo&amp;amp;cob=453801"&gt;&lt;a href=""&gt;am &lt;/a&gt;1. Dezember 2009 in Kraft getreten&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;, wird durchwegs als wichtiger Schritt zur Stärkung der Demokratie für die EU bezeichnet. Besonders die neue Möglichkeit der Kontrolle der Subsidiarität (Art. 3b (5) wird &lt;a href="http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/displayFtu.do?id=74&amp;ftuId=FTU_1.2.2.html&amp;language=de"&gt;hervorgehoben&lt;/a&gt; und hochgejubelt. Man könne jetzt eine &lt;a href="http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12007L/htm/C2007306DE.01015001.htm"&gt;&lt;a href="http://www.wienerzeitung.at/default.aspx?tabID=3861&amp;alias=wzo&amp;cob=453521"&gt;"gelbe Karte"&lt;/a&gt; zeigen und gegebenenfalls eine Klage einbringen.&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Dieser &lt;a href="http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm"&gt;"Zuwachs an Demokratie und Legitimität in der Funktionsweise der EU"&lt;/a&gt; bedeutet nicht viel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Nämlich:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Die Entscheidung über eine Klage wegen Nichtbeachtung der Subsidiarität fällt n i c h t der &lt;a href="http://www.vfgh.gv.at/"&gt;Verfassungsgerichtshof Österreichs (VfGH)&lt;/a&gt; sondern der &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtshof_der_Europ%C3%A4ischen_Union"&gt;Europäische Gerichtshof (EuGH&lt;/a&gt;). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieser Gerichtshof hat sich in seiner knapp 60-jährigen Geschichte noch nie gegen die Integrationspolitik entschieden, läßt also wenig Schutz des Subsidiaritätsprinzips erwarten! &lt;/span&gt; Den EuGH bezeichnet man als "Motor der Integration" (Rudolf Streinz, Europarecht; §812, S 213)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dazu haben die nationalen Parlamente nur acht Wochen(!) Zeit zur Einreichung einer Klage. In dieser kurzen Zeit muss begründet darlegt werden, dass ein Rechtsetzungsakt der Europäischen Union nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist, &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;sonst hat der Vorschlag Bindungswirkung und ist nicht mehr aufgrund der Missachtung des Subsidiaritätsprinzips anfechtbar!&lt;/span&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Aber:&lt;/span&gt; &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Soweit der Bereich &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;auschließlicher Unionszuständigkeiten&lt;/span&gt; betroffen ist, gibt es &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;keine Anwendbarkeit der Subsidiarität&lt;/span&gt;. &lt;/span&gt;Auschließliche Zuständigkeiten ist der Union sind die sehr wichtige Politikbereiche, wie die Bestimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, Binnenmarkt und Wettbewerbsregeln, Aussen- u. Sicherheitspolitk oder die Währungspolitik.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ausgenommen sind auch die Kompetenz-Kompetenzen der Europäischen Union:  Flexibilitätsklausel (Art. 352), die Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung (Art. 311 AEUV (EU-Steuern möglich) oder das vereinfachte Änderungsverfahren (Art. 48/6 EUV). Mit diesen Ermächtigungsgesetzen kann die Union den Vertrag ändern, EU-Steuern einführen und sind selbst mit allen Befugnissen ausstatten, die sie zur Erreichung ihrer weiten Ziele hat!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diesen Ermächtigungsgesetzen &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;muss&lt;/span&gt; das österreichische Parlament&lt;br /&gt; n i c h t zustimmen, es ist k e i n e  Ratifikation notwendig.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kommission muss die begründeten Stellungnahmen gegen einen Gesetzgebungsakt berücksichtigen oder überprüfen. Dazu sind allerdings ein Drittel oder ein Viertel der Gesamtanzahl der Parlamente der Mitgliedsstaaten notwendig. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es für das Subsidiaritätsprinzip Besonderheiten, nämlich: Je nach Anzahl der begründeten Stellungnahmen, wonach der Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt nicht mit dem Subsidiaritsprinzip im Einklang steht muss der Vorschlag von der Kommission neu überprüft werden und kann an in &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;festhalten, ändern oder zurücknehmen.&lt;/span&gt; Weiters: Ist der Gesetzgeber mit der Mehrheit von 55 % der Mitglieder des Rates oder einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen im EU-Parlament der Ansicht, dass der Vorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht, wird der Gesetzgebungsvorschlag nicht weiter geprüft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Es ist problematisch, dass große Länder nicht mehr Stimmgewicht haben wie kleine Länder. Die Subsidiaritätslage ist in den verschiedenen Ländern dazu unterschiedlich. &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Österreich oder Deutschland könnte beispielsweise jede Politik auch ohne EU-Gesetzgebung verwirklichen, sogar meist besser, jedenfalls stärker demokratisch legitimiert. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Das Subsidiaritätsprinzip sollte durch den EU-Vertrag (Primärrecht) materalisiert werden und die verfassungsrechtliche Prüfung dem VFGH gegeben werden. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Links: &lt;a href="http://www.kaschachtschneider.de/Schriften/Dokumente-herunterladen/Neu-_sterr-Klage-Lissabon-Vertrag.pdf"&gt;Verfassungsklage Österreich&lt;/a&gt; S 317-323)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Fazit: Die neue Subsidiaritätsregelung des Vertrages von Lissabon kann das demokratische Defizit der Union nicht ausgleichen und ist auch kein ausreichender Schutz vor der nicht  überschaubaren und gewaltengeteilten EU-Gesetzgebung. Die Ermächtigungen der EU sind unkontrollierbar weit und nicht mehr begrenzt, so wie es der Vertrag vorschreibt (Art. 5 EUV). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;WIR ALLE MÜSSEN ABER WEITGEHEND UNTER EU-GESETZEN LEBEN! &lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-2713225813767442626?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t' title='S U B S I D I A R I T Ä T'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/2713225813767442626/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/s-u-b-s-i-d-i-r-i-t-t.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/2713225813767442626'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/2713225813767442626'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/s-u-b-s-i-d-i-r-i-t-t.html' title='S U B S I D I A R I T Ä T'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-2470577905424114117</id><published>2009-12-10T18:08:00.003+01:00</published><updated>2009-12-10T19:26:50.655+01:00</updated><title type='text'>DER EU-BEITRITT WAR VERFASSUNGSWIDRIG !</title><content type='html'>Durch den Beitritt Österreichs in die Europäische Union wurde die österreichische Bundesverfassung (die Baugesetze) tiefgreifend verändert. &lt;br /&gt;Das "Ja" auf die Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zum Beitritt in die Europäische Union ist keine Legitimation zur Änderung der Baugesetze der Bundesverfassung. Durch dem Beitritt Österreichs in die EU wurden die Organe des Volkes ermächtigt das Beitrittsgesetz inkrafttreten zu lassen. EU-Beitritt ja, so der Wille des Volkes - aber natürlich nur unter Einhaltung der österreichischen Bundesverfassung! Es lag jedenfalls kein Text zur Abstimmung vor, inwiefern die Bundesverfassung durch den Beitritt in die Europäische Union geändert werden würde. Niemand konnte sich ein Bild machen: Die österreichischen Stimmbürger wussten überhaupt nicht welche Folgen der Beitritt in die EU haben würde. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Österreich stellte den Beitrittsantrag zum Beitritt am 17. Juli 1989 in die Europäische Wirtschaftsunion, ist aber der EU im Stande des EU-Vertrages von Maastricht beigetreten, der 1993 in Kraft trat. Also wurde der „Besitzstand“ des EU-Vertrages von Maastricht übernommen: Das hieß auch die gemeinsame Währung und Wirtschaftsunion! &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der überwiegende Anteil der Österreicher wussten davon nichts, dass der Schilling faktisch schon abgeschafft, die Neutralität ausgehöhlt und eine neoliberale Wirtschaftunion praktisch schon 1994 eine beschlossene Sache war, also wurden also von der öffentlichen Hand nicht richtig informiert. Eine Menschenrechtsverletzung!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So titelte beispielsweise die Kronen-Zeitung vor der Volksabstimmung im Jahre 1994: "Neutralität bleibt" und: "100 Lügen gegen den Beitritt". Viele dieser "Lügen" wurden leider Realität. Weiters konnte man quer durch alle Medien lesen, dass durch den Beitritt die heimischen Arbeitsplätze gesichert seien, natürlich der Schilling bliebe – alles andere seien Verschwörungstheorien -  und  jede österreichische Familie etwa 1000 Schilling monatlich sparen könne. "Was mit der EU alles billiger wird und welche Preise bis zu 70 Prozent rutschen würden. Die Bischofskonferenz warb für ein Ja zum EU-Beitritt. Die Entwicklung ist für das Christentum in Europa fatal: Es wird zurückgedrängt und geschwächt - Kruzifixe in Klassenzimmern verboten - und eine Multikultigesellschaft verändert die Völker Europas. Während den Migranten der "rote Teppich" ausgerollt wird, dürfen Herr und Frau Österreicher Fehlentwicklungen in der Einwanderungspolitik nicht in Frage stellen, will man nicht als "rechtsextrem" eingestuft werden. Ethnische Konflikte drohen, der Kampf ums Überleben wird Bürgerkriegsgefahr hervorrufen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Beitritt in die Europäische Union und die Folgeverträge von Amsterdam und Nizza sind auch dadurch nicht rechtens, weil die Österreicher über die Gesamtänderung der Bundesverfassung nicht abstimmen durften, obwohl der Art. 44 B-VG dies vorschreibt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deswegen muss folgendes eingefordert werden: Die teilweise oder zur Gänze übertragenen Hoheiten an die Gemeinschaftsorgane der Union um eine vernünftige Zusammenarbeit in Europa unter Einhaltung der österreichischen Bundesverfassung mit neuen Verträge möglich zu machen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Speziell der Art. 1 B-VG Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus muss eingehalten werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Künftig soll weiters das österreichische Bundesverfassungsgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden können, dass den Wortlaut des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes  ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz soll nur mit der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Nationalrates und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates erfolgen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn es sich um eine Änderung der Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung handelt, muss es vorher zusätzlich eine Zustimmung des Bundesvolkes geben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Demokratie, der Rechtsstaat, der Sozialstaat und Bundesstaat sollen nicht zur Disposition der Gesetzgebung stehen und das Prinzip der Subsidiarität gewahrt werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-2470577905424114117?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/2470577905424114117/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/der-eu-beitritt-war-verfassungswidrig.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/2470577905424114117'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/2470577905424114117'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/der-eu-beitritt-war-verfassungswidrig.html' title='DER EU-BEITRITT WAR VERFASSUNGSWIDRIG !'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-3261731655762268305</id><published>2009-12-07T20:29:00.005+01:00</published><updated>2009-12-11T17:33:48.649+01:00</updated><title type='text'>LISSABON-VERTRAG IN KRAFT! WILLKOMMEN IN DER  EUROPÄISCHEN UNION!</title><content type='html'>Sollen wir in Zukunft nun auch so wie in der &lt;a href="http://www.webinformation.at/material/shoes%20from%20india-1.pps"&gt;„Schuhfabrik“&lt;/a&gt; in Indien produzieren um mit dem Freihandel mithalten zu können…? &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Herkunftslandprinzip , vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Enddemokratisierung und Entmachtung der Völker. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten &lt;br /&gt;Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen , vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das "Herkunftslandprinzip" - die Praxis der EU -  macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen . &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft &lt;br /&gt;dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich "einheitliche Grundsätze" der "gemeinsamen Handelspolitik" gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden. Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen "Casino-Kapitalismus". Europa würde die Finanzmarktkrise nicht in diesem Ausmaß spüren, würde die Mitgliedstaaten der EU nicht der Kapitalverkehrsfreiheit verpflichtet sein. Auswirkungen der "Grundfreiheiten" der EU sind auch die Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird. Die EU-Wirtschaftsordnung schützt uns nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips und die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik ist eine ausschließliche Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von Renate Zittmayr zitiert aus Texten von Prof. K. A. Schachtschneider&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-3261731655762268305?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/3261731655762268305/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/willkommen-in-der-europaischen-union_07.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/3261731655762268305'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/3261731655762268305'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/willkommen-in-der-europaischen-union_07.html' title='LISSABON-VERTRAG IN KRAFT! WILLKOMMEN IN DER  EUROPÄISCHEN UNION!'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-1394200658647065879</id><published>2009-12-07T02:34:00.003+01:00</published><updated>2009-12-27T09:31:03.137+01:00</updated><title type='text'>FÜR EIN VERBOT DES IMPORTS UND DER VERBREITUNG VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN SAATGUT, LEBENSMITTEL UND FUTTERMITTEL</title><content type='html'>EU-Gentechnikgesetze und eine EU-Freisetzungsrichtlinie sind in Kraft und daher - auch von Österreich - irgendwann umzusetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daher halten wir es für notwendig, dass die österreichische Gesetzgebung beschließt, dass das Recht auf Leben und Unversehrtheit auch in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen wird und darüber hinaus alle Maßnahmen trifft, um ein gentechnikfreies Österreich - auch gegen das Unionsrecht - durchzusetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir sind nicht einverstanden, dass Organe der EU über die Einführung der GMO-Produkte in Österreich bestimmen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alle bisherigen Versprechen, Maßnahmen und Beschlüsse der Politik sind nicht ausreichend. Der Bürgerwille muss endlich anerkannt und umgesetzt werden. So unterstützten 1.225.790 Bürgerinnen und Bürger Österreichs ein Anti-Gentechnik-Volksbegehren und trotzdem gibt noch immer keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz Die Politik hat den Willen des Volkes nicht umgesetzt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-1394200658647065879?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://gentechnikfreies-oesterreich.blogspot.com/' title='FÜR EIN VERBOT DES IMPORTS UND DER VERBREITUNG VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN SAATGUT, LEBENSMITTEL UND FUTTERMITTEL'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/1394200658647065879/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/fur-ein-verbot-des-imports-und-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1394200658647065879'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1394200658647065879'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/fur-ein-verbot-des-imports-und-der.html' title='FÜR EIN VERBOT DES IMPORTS UND DER VERBREITUNG VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN SAATGUT, LEBENSMITTEL UND FUTTERMITTEL'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-357195598800809417</id><published>2009-12-07T02:32:00.001+01:00</published><updated>2009-12-07T02:33:58.363+01:00</updated><title type='text'>EINE AM GEMEINWOHL DER ÖSTERREICHER ORIENTIERTE EUROPAPOLITIK</title><content type='html'>Die durch den Beitritt Österreich in die Europäische Union übertragenen Befugnisse an die Gemeinschaftsorgane der EU müssen eng begrenzt und somit für die Parlamentarier überschaubar und damit verantwortbar sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Die ständige Verantwortung für die Integration in die Europäische Union bleibt beim österreichischen Volk. Die Volksvertreter sollen den Willen des Volkes bestmöglich versuchen zu erkennen und dementsprechend in richtige Gesetze fassen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zur gemeinschaftlichen Ausübung an die Europäische Union übertragenen Rechtsetzungskompetenzen sollen derart begrenzt werden, dass Sie dem allgemeinen Mehrheitswillen des Volkes und der Bundesverfassung entsprechen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Unmittelbar anwendbaren Rechtsakten des Gemeinschaftsrechts soll kein Anwendungsvorrang gegenüber damit im Widerspruch stehendem innerstaatlichem Recht zukommen. Das Monopol des Verfassungsgerichtshofes zur Prüfung – und allfälligen Aufhebung – von Rechtsvorschriften durch diesen Anwendungsvorrang soll nicht durchbrochen sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine europäische Integration Österreichs soll derart beschränkt werden, dass das österreichische Volk über ALLE Politiken - wenn erforderlich -  selbst bestimmen kann.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-357195598800809417?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/357195598800809417/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/eine-am-gemeinwohl-der-osterreicher.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/357195598800809417'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/357195598800809417'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/12/eine-am-gemeinwohl-der-osterreicher.html' title='EINE AM GEMEINWOHL DER ÖSTERREICHER ORIENTIERTE EUROPAPOLITIK'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-5842456261370728473</id><published>2009-11-27T21:52:00.016+01:00</published><updated>2009-11-28T23:50:20.083+01:00</updated><title type='text'>EU-STEUERN WERDEN SCHON BALD REALITÄT - DIE ÖSTERREICHER WEITER ZUR KASSA GEBETEN!</title><content type='html'>Der EU-Vertrag von Lissabon wird mit 1.Dezember 2009 in Kraft treten und für Österreich geltendes Recht. &lt;a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1922&amp;format=HTML&amp;aged=1&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en"&gt;Die Propaganda jubelt:&lt;/a&gt; Es sollen nur Vorteile geben. Die Demokratie gestärkt, die Effizienz und Handlungskraft der EU-Politik stärker und das EU-Parlament mehr Rechte bekommen und vieles mehr. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das alles ist eine Verdrehung der Tatsachen und nicht die ganze Wahrheit: Wir steuern leider einer EU-Diktatur entgegen, oder wie soll man beispielsweise die Einführung der &lt;a href="http://www.kaschachtschneider.de/Schriften/Dokumente-herunterladen/Pelagius1.pdf"&gt;Kompetenz-Kompetenzen&lt;/a&gt; sonst nennen -  obwohl sie sehr effizient sein mögen, zur Durchsetzung der weiten Ziele der EU. Nur hat das mit Demokratie nichts zu tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So können mit dem "Reformvertrag" neue Kategorien vor Eigenmitteln (Art. 311)eingeführt, Befugnisse selbst gegeben (Art. 352) und der Vertrag teilweise oder zur Gänze geändert werden (Art. 48 Abs. 6) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Über EU-Eigenmittel wird schon laut nachgedacht: Steuern, die wir direkt an die EU überweisen und im tiefen Topf von Brüssel verschwinden werden sind geplant! Namentlich wurden schon C02, Finanztransaktion und Ökosteuer genannt. So in einem bereits veröffentlichten &lt;a href="http://www.heise.de/tp/blogs/8/146527"&gt;"Diskussionpapier"&lt;/a&gt; und in verschiedenen Medien zu lesen: &lt;a href="http://wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4501&amp;Alias=eu&amp;cob=215220&amp;Page14706=12"&gt;1&lt;/a&gt; / &lt;a href="http://diepresse.com/home/politik/eu/520679/index.do"&gt;2&lt;/a&gt; / &lt;a href="http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091109_OTS0066"&gt;3&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was sagt dazu die Politik? Dazu eine Episode der parlamentarischen "Debatte" über diese Generalklauseln im Vertrag: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im parlamentarischen Verfassungsausschuss, dem ich ausnahmsweise beiwohnen durfte, wurde ich Zeuge als auf die richtigen Ausführungen von den &lt;a href="http://www.kaschachtschneider.de/"&gt;Staatrechtslehrer und Ordinarius für öffentliches Recht Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider&lt;/a&gt;, der als Experte geladen war, bezüglich der Möglichkeit der EU-Steuererhebung - die ja jetzt bald Realität werden wird -, mit Kopfschütteln, Murren und Grinsen, ja Vorwürfe und Beleidigungen seitens einiger Anwesenden wurde reagiert. So hörte man:  "Wenn Sie mein Student wären, würden Sie durchfallen", oder es wurde "latente Ahnungslosigkeit" dem Staatsrechtler vorgeworfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das österreichische Verfassungsgericht befasste sich nicht einmal mit einer Verfassungsbeschwerde – von Schachtschneider verfasst -  , obwohl das deutsche Bundesverfassungsgericht aufgrund des selben Antrages den Deutschen doch einigen Rechtschutz zubilligte und ein neues Begleitgesetz her musste: Große Veränderungen müssen in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Professor Schachtschneider stellte damals richtigerweise fest, dass nach Art. 311 der Europäische Rat Steuern beschließen könne - ohne dass die Ratifizierung der nationalen Parlamente erfolgen müsse. Der damalige Bundeskanzler Gusenbauer wischte mit einen Antrag eines Beschlusses auf verbindliche Stellungsnahme des österr. Parlamentes auf einen solchen EU-Gesetzgebungsakt von &lt;a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/NRSITZ/NRSITZ_00055/fnameorig_113800.html#Seite_194.html"&gt;FPÖ-Politiker Aspöck&lt;/a&gt; vom Tisch. und meinte lapidar:  Die Regierung müsse nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zustimmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die ganze Tragweite der Kompetenz-Kompetenzen des Lissaboner Vertrages  wurde nicht richtig erkannt.  Die EU-Integration „ohne Wenn und Aber“  wurde zur Religion der Regierung und der Richter erhoben und der Verfassungsvertrag ohne Volksabstimmung ratifiziert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine mögliche und notwendige Zurückweisung des Parlamentes solcher EU-Steuern ist nicht zu erwarten. Laut Bundesverfassung Art. 23e kann auch von einer allfälligen Stellungsnahme absehen werden, wenn außen- und integrationspolitische Gründe vorliegen. Diese liegen aber immer vor, wenn vorher 27 Staatschefs eine Steuer beschließen.... Eine Farce! Es gibt keinen ausreichenden Schutz gegen diese Willkür der Politiker und der Gerichte. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abhelfen könnte nur ein verbindliches Gesetz, das eine EU-Steuer in Österreich verbietet. Dieses Gesetz müsste aber erst einmal vorgeschlagen und beschlossen werden. Da gibt es keine Chance, wenn man sich die Parteienlandschaft ansieht. Da ist das Amtsinteresse höher als die Demokratie. Inzwischen werden die Österreicher in eine  EU-Diktatur gezogen und zu Untertanen ohne Recht auf politische Mitbestimmung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hier sieht man, die brutale Wahrheit der EU-Despotie, so Prof. Schachtschneider.  Und jetzt wird alles Realität. Wo ist die Möglichkeit die Politiker zur Verantwortung zu rufen? Es kann von unseren Volksvertretern scheinbar alles beschlossen, behauptet und versprochen werden und es gibt keine Konsequenz, wenn Nachteile für die Österreicher entstehen oder offensichtliche Fehler oder Fehlentscheidungen begangen wurden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es wird von der Politik  die eigene Macht  und der Vorteil geschützt  und nicht das Gemeinwohl für das Volk angestrebt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie lange werden sich die Österreicher das gefallen lassen? Das Volk hat das Sagen und sonst niemand:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 1 BV-G: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-5842456261370728473?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/5842456261370728473/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/11/eu-steuern-werden-schon-bald-realitat.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5842456261370728473'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5842456261370728473'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/11/eu-steuern-werden-schon-bald-realitat.html' title='EU-STEUERN WERDEN SCHON BALD REALITÄT - DIE ÖSTERREICHER WEITER ZUR KASSA GEBETEN!'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-6734728925990452542</id><published>2009-11-06T11:32:00.004+01:00</published><updated>2009-11-08T23:49:32.503+01:00</updated><title type='text'>SOZIALSTAAT ÖSTERREICH?</title><content type='html'>Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt. Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus,  verpflichtet Österreich zur globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl Maßnahmen von dem Sozialprinzip geboten sein können und erschwert eine Politik des Gemeinwohls. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigen, nicht aber die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Österreich muss also seine Gesetze ändern, wenn sie nicht den vorgegebenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik der EU entsprechen. Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit nichts kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Diese auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik schadet den meisten Menschen und erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt, obwohl über 700.000 Österreicherinnen und Österreicher das Sozialstaatsvolksbegehren unterstützen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Österreich muss sich jede Maßnahme des EU-Rates gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union.  So ist ein Beschluss des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik - gegen einheimische soziale Politik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über die Grundzüge informiert. Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden, wenn es dieser Verpflichtung nicht nachkommt und kann auch keine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses undemokratische Verfahren kennt keine Gewaltenteilung! Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs greift auch in die Währungspolitik und die Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Vertrag. Das Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Großen Freiheiten des kapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit, die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!&lt;br /&gt;Der Europäische Gerichtshof ist der Motor der Integrationsentwicklung. In den Urteilen wurden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Die Vertrag von Lissabon befördert den Sozialabbau. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-6734728925990452542?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/6734728925990452542/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/11/sozialstaat-osterreich_06.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/6734728925990452542'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/6734728925990452542'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/11/sozialstaat-osterreich_06.html' title='SOZIALSTAAT ÖSTERREICH?'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-76861708898743079</id><published>2009-11-05T23:01:00.001+01:00</published><updated>2009-11-05T23:03:43.871+01:00</updated><title type='text'>DIE VEREINIGTEN STAATEN DER EU</title><content type='html'>Der Beitritt Österreichs in die Europäische Union und die Folgeverträge&lt;br /&gt;von Nizza, Amsterdam und Lissabon sind verfassungswidrig. Die&lt;br /&gt;Österreicher stimmten dem Beitritt mehrheitlich zu, aber nicht der damit&lt;br /&gt;einhergehenden umfassenden Änderung der Bundesverfassung. Zudem&lt;br /&gt;wurde die österreichische Bevölkerung nicht wahrheitsgemäß über die&lt;br /&gt;Folgen des Beitritts Österreichs in die EU informiert. Über die Annahme&lt;br /&gt;der Folgeverträge gab es keine Volksabstimmungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIE EU WURDE FUNKTIONAL ZU EINEM BUNDESSTAAT&lt;br /&gt;Die von Österreichs Parlamentariern übertragenen Befugnisse sind nicht eng&lt;br /&gt;begrenzt – so wie sie sein sollten -, sondern unüberschaubar weit. Von den&lt;br /&gt;vorgeschriebenen „begrenzten Einzelermächtigungen“ zur Übertragung von&lt;br /&gt;Politiken an die Union kann keine Rede mehr sein. Die EU ist eine Institution, die&lt;br /&gt;das Recht setzt, also ein Bundesstaat – aber ohne die nötige Legitimation: ein&lt;br /&gt;verfasstes Volk. Wir leben aber unter den Zig-tausenden Richtlinien und&lt;br /&gt;Verordnungen: So kritisierte sogar Deutschlands Ex-Präsident Roman Herzog,&lt;br /&gt;dass schon bis zu 84 % aller Gesetze von der EU ausgehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIE „GRUNDFREIHEITEN“ DER EUROPÄISCHEN UNION&lt;br /&gt;Die so genannten „Freiheiten des Marktes“, nämlich die Kapitalverkehrsfreiheit,&lt;br /&gt;Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und&lt;br /&gt;Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete&lt;br /&gt;Politik, die den meisten Menschen enorm schadet. Da ist kein Platz für eine&lt;br /&gt;ausreichende Sozialpolitik, weil auch die Mitgliedsländer zu heterogen sind.&lt;br /&gt;Diese Politik der „Eliten“, zu Lasten der „Schwachen“ wird vom Europäischen&lt;br /&gt;Gerichtshof aber rigoros durchgesetzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIE EU IST TEIL DES GLOBALEN MARKTES&lt;br /&gt;Die Grundzüge der Handelspolitik fallen unter die „ausschließlichen&lt;br /&gt;Angelegenheiten“ der EU. Die Nationen können keine Handelsverträge mehr&lt;br /&gt;abschließen. Die Parlamente haben über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik&lt;br /&gt;keine Entscheidungsbefugnis. Österreich ist zu einer Region der internationalen&lt;br /&gt;Wirtschaft geworden.&lt;br /&gt;Der Grundsatz der schrankenlosen „offenen Marktwirtschaft mit freiem&lt;br /&gt;Wettbewerb“ ist nicht sozial und nicht demokratisch im Sinne des Art. 1 BV-G:&lt;br /&gt;Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;POLIZEI UND JUSTIZ&lt;br /&gt;Diese Bereiche werden mit dem Vertrag von Lissabon weitestgehend der EU&lt;br /&gt;unterstellt. Der Schutz der inneren Sicherheit ist großteils nicht mehr in der&lt;br /&gt;Hand der Nationalstaaten. Das bedeutet einen weiteren Verlust existentieller&lt;br /&gt;Staatlichkeit Österreichs.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;HERKUNFTSLAND- ODER ANERKENNUNGSPRINZIP&lt;br /&gt;Alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind,&lt;br /&gt;müssen auch in Österreich zugelassen werden. Der Druck auf dem Arbeitsmarkt&lt;br /&gt;wird dadurch stärker. Dadurch wird die Zahl der Arbeitslosen und der Menschen,&lt;br /&gt;die in Not und Armut leben, weiter ansteigen.&lt;br /&gt;Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des&lt;br /&gt;Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs&lt;br /&gt;(EuGH)hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen: Immer mehr Bauern&lt;br /&gt;und Mittelstandsbetriebe müssen aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses.&lt;br /&gt;Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen&lt;br /&gt;einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und&lt;br /&gt;in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können&lt;br /&gt;polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen&lt;br /&gt;Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig&lt;br /&gt;werden und die Löhne drücken. Die Unternehmens-mitbestimmung kann man&lt;br /&gt;damit umgehen. Diese Politik kann kein Parlamentarier mehr einschätzen und&lt;br /&gt;verantworten und ist gegen das Sozialprinzip.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIE KOMPETENZ-KOMPETENZEN&lt;br /&gt;Eine „Flexibilitätsklausel“ ermöglicht der EU-Gesetzgebung sich selbst Befugnisse&lt;br /&gt;zu geben, um ihre weiten Ziele zu erreichen. Es können europäische Steuern&lt;br /&gt;eingeführt und der Vertrag geändert werden.&lt;br /&gt;DAS ALLES OHNE ZUSTIMMUNG DER VÖLKER UND RATIFIKATION DER&lt;br /&gt;NATIONALEN PARLAMENTE!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;NEUTRALITÄTSWIDRIGE MILITÄRVERFASSUNG&lt;br /&gt;Ein Hauptanliegen des Lissabonner Vertrags ist die verstärkte Aufrüstung. Dazu&lt;br /&gt;gehören weltweite „Missionen“ (Kriege) gegen den „Terror“!&lt;br /&gt;DAS ALLES OHNE ZUSTIMMUNG DER VÖLKER UND RATIFIKATION DER&lt;br /&gt;NATIONALEN PARLAMENTE!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;EU-GESETZGEBUNG IST NICHT DEMOKRATISCH&lt;br /&gt;Der demokratische Schutz einer Gesetzgebung, die Teilung der „Gewalten“ fehlt&lt;br /&gt;der Union. Das EU-Parlament ist keine echte „Legislative“ weil es kein verfasstes&lt;br /&gt;EU-Volk vertritt. Es kann eigenständig keine Gesetze beschließen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Vorschläge für eine europäische Zusammenarbeit:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Streichung der neoliberalen „Grundfreiheiten“&lt;br /&gt;- Recht auf „politische Freiheit der Bürger“&lt;br /&gt;- Keine Aufrüstungsverpflichtung – Neutralitätsgarantie für Österreich&lt;br /&gt;- Volksabstimmungen zu allen wichtigen Änderungen und Entscheidungen&lt;br /&gt;- Vorrang der nationalen Verfassungen vor dem Gemeinschaftsrecht&lt;br /&gt;- Abschaffung der Kompetenz-Kompetenzen&lt;br /&gt;- Eine gerechte, menschliche Wirtschaftsordnung für das Gemeinwohl&lt;br /&gt;- Die neue EU-Charta der Grundrechte wieder außer Kraft setzen.&lt;br /&gt;- Ausrichtung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.&lt;br /&gt;- Nationale Bankenschutzgesetze, kein „Casinokapitalismus“&lt;br /&gt;- Eigene Währung für die Mitgliedstaaten und Sozialklausel&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;FÜR EIN NEUTRALES UND FREIES ÖSTERREICH!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-76861708898743079?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/76861708898743079/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/11/die-vereinigten-staaten-der-eu.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/76861708898743079'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/76861708898743079'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/11/die-vereinigten-staaten-der-eu.html' title='DIE VEREINIGTEN STAATEN DER EU'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-4793334492657553611</id><published>2009-10-26T19:21:00.001+01:00</published><updated>2009-10-27T22:38:37.432+01:00</updated><title type='text'>ÖSTERREICH OHNE EU:</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;´Ein neutrales Österreich mit freien Bürgern und dem Recht auf politische Mitbestimmung. Der Sozialstaat wird wieder leistbar. &lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;• Weniger Arbeitslose – Vollbeschäftigung als reales Ziel&lt;br /&gt;• Gerechter Lohn&lt;br /&gt;• Pensionen abgesichert&lt;br /&gt;• Sozialstaat als Bundesverfassungsgesetz&lt;br /&gt;• Einführung einer starken heimischen Währung&lt;br /&gt;• Sichere Banken (Gesetze gegen Casinokapitalismus)&lt;br /&gt;• Frieden durch Neutralität&lt;br /&gt;• Das Recht auf politische Freiheit der Bürger&lt;br /&gt;• Mehr direkte Demokratie&lt;br /&gt;• Echte Volksvertreter – Abschaffung der Parteienoligarchie&lt;br /&gt;• Verbesserte Bildung und Ausbildung&lt;br /&gt;• Mehr Lehrstellen und Berufsauswahl&lt;br /&gt;• Freies Studium leistbar&lt;br /&gt;• Mehr und zufriedene Bauern&lt;br /&gt;• Gentechnikfreiheit für Landwirtschaft/Lebensmittel&lt;br /&gt;• Ausbau der erneuerbaren Energien&lt;br /&gt;• Mehr Geld für die Familien/Mütter/Hausfrauen&lt;br /&gt;• Weniger Menschen in Armut/Obdachlose&lt;br /&gt;• Absicherung des Rechts auf Arbeit und freie Lehre&lt;br /&gt;• Keine Mitgliedsbeiträge an die EU&lt;br /&gt;• Ausbau einer starken Landesverteidigung&lt;br /&gt;• Echte Hoheit über die Polizei und Justiz&lt;br /&gt;• Weniger Kriminalität&lt;br /&gt;• Keine EU-Strafzahlungen und Sanktionen&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-4793334492657553611?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/4793334492657553611/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/osterreich-ohne-eu_26.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/4793334492657553611'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/4793334492657553611'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/osterreich-ohne-eu_26.html' title='ÖSTERREICH OHNE EU:'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-5128635281008550062</id><published>2009-10-26T19:19:00.000+01:00</published><updated>2009-10-26T19:21:18.932+01:00</updated><title type='text'>WAS BRACHTE UNS DIE EU?</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Durch den Standortwettbewerb der Unternehmen und den daraus resultierenden Kosten- und Lohndumping leidet der Sozialstaat Österreich. Die Neutralität Österreichs wurde immer mehr ausgehöhlt.&lt;br /&gt;Die Auswirkungen seit dem Beitritt Österreichs in die Europäische Union:&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;• Hohe Arbeitslosigkeit&lt;br /&gt;• Prekäre Arbeitsverhältnisse&lt;br /&gt;• Sinkende Löhne&lt;br /&gt;• Unsichere Pensionen&lt;br /&gt;• Schlechtere Sozialleistungen&lt;br /&gt;• Verteuerung der Lebensmittel&lt;br /&gt;• Schere zwischen Reich und Arm wurde größer&lt;br /&gt;• Mehr armutsgefährdete Menschen&lt;br /&gt;• Gefahr von Unruhen und Aufständen&lt;br /&gt;• Kein ausreichender Schutz vor Finanzmarktkrisen&lt;br /&gt;• Neutralitätswidrige NATO/US-militärische Aufrüstungspolitik&lt;br /&gt;• Weltweite Kriegseinsätze&lt;br /&gt;• Kein Recht auf politische Mitsprache der Bürger&lt;br /&gt;• Teilentmachtung der Parlamente&lt;br /&gt;• Anstieg der Kriminalität – volle Gefängnisse&lt;br /&gt;• Gentechnisch veränderte Futtermittel/Lebensmittel (Saatgut)&lt;br /&gt;• Mitgliedschaft bei EURATOM&lt;br /&gt;• Bauernsterben – Landwirtschaftliche Industriebetriebe&lt;br /&gt;• Massentierhaltung und Langzeittiertransporte durch ganz Europa&lt;br /&gt;• (T)Euro – Enorme Transferleistungen an Inflationsländer&lt;br /&gt;• Diktatur der Bürokraten&lt;br /&gt;• Überwachungsstaat&lt;br /&gt;• Förderung der „Ich-Gesellschaft“&lt;br /&gt;• Umweltschäden durch Transithölle&lt;br /&gt;• Liberalisierung/Privatisierung/Deregulierung: Neoliberalismus&lt;br /&gt;• Ausverkauf von Staatseigentum&lt;br /&gt;• Ermöglichung der Einführung von EU-Steuern ohne Ratifikation&lt;br /&gt;• Wachsendes Potential ethnischer Konflikte&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-5128635281008550062?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/5128635281008550062/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/was-brachte-uns-die-eu_26.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5128635281008550062'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5128635281008550062'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/was-brachte-uns-die-eu_26.html' title='WAS BRACHTE UNS DIE EU?'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-8884447810101753157</id><published>2009-10-12T15:04:00.009+02:00</published><updated>2009-10-21T04:16:03.049+02:00</updated><title type='text'>PERSPEKTIVEN ZUR ZUSAMMENARBEIT ALLER KRÄFTE  IN ÖSTERREICH, DIE FÜR DIE POLITISCHE FREIHEIT UND DEN FRIEDEN EINTRETEN</title><content type='html'>Hallo Leidgenossinnen und Leidgenossen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Zusammenarbeit/Vereinigung  aller Kräfte, die dem Ziel&lt;br /&gt;folgen, die Neutralität und Eigenständigkeit&lt;br /&gt; Österreichs wiederherstellen zu wollen ist anzustreben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das heißt, wieder selbst politisch frei zu sein und &lt;br /&gt;mitentscheiden zu dürfen. Ein Parlament zu haben,&lt;br /&gt; dass nicht nur Richtlinien und Verordnungen&lt;br /&gt;von Brüssel umsetzten muss, sondern selbst  auch etwas &lt;br /&gt;zu sagen hat (über 80 Prozent der Gesetze kommen von Brüssel). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Mit allen läßt sich zusammenarbeiten, die es wieder ermöglich wollen,&lt;br /&gt; dass wir wieder nach österreichischen Gesetzen - die &lt;br /&gt;sich die Österreicher selbst geben -, zu leben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Parteienoligarchie soll gebrochen werden -  &lt;br /&gt;keine (Steuer)Gelder mehr für die neuen "Monarchen" -  &lt;br /&gt;die neuen "Eliten" sollen verschwinden.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Man braucht ehrliche und anständige Repräsentanten des &lt;br /&gt;Volkes und keine Sklaven der "Führungsmeinung". &lt;br /&gt;Die Abgeordneten sollen wirklich nach besten Wissen und Gewissen &lt;br /&gt;handeln dürfen und die Mehrheitsentscheidungen der&lt;br /&gt;mündigen Bürger bestmöglich in Rechtsgesetze fassen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber mit dieser Europäischen Union - ein funktionaler Bundesstaat -,&lt;br /&gt; sind irgendwelche untergeordnete Rangeleien um Rechte sinnlos.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Auch Ideologische Grabenkämpfe kann man nur&lt;br /&gt; austragen, wenn man überhaupt die Möglichkeit zum&lt;br /&gt;politischen Handeln hat!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verträge der EU sind nicht demokratisch, &lt;br /&gt;fördern eine Politik der "Starken". Zu denen gehören &lt;br /&gt;wir alle (überzeugt)  nicht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die Forderung nach mehr direkter Demokratie&lt;br /&gt; verkommt zu einer netten Überlegung, wenn man der &lt;br /&gt;Auswirkung der Desinformation und Propaganda, die&lt;br /&gt;mit Zig-Millionen Euro, die von den "Mächtigen" mit Steuergeldern&lt;br /&gt; flüssig gemacht werden,  gegenübersteht. &lt;br /&gt;Jede Abstimmung wird gekauft. Die Schweiz&lt;br /&gt;kämpft gerade mit diesen Problemen. &lt;br /&gt;Die Schweizer Eidgenossen werden mit allen Mitteln gerade&lt;br /&gt; in die EU gezerrt. Beispiel ist das Herkunftlandprinzip, dass &lt;br /&gt;der Schweizer Demokratie, durchgesetzt wurde: &lt;a href="http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/10/01/schweiz/kein_referendum_gegen_cassis_de_dijon_prinzip"&gt;http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/10/01/schweiz/kein_referendum_gegen_cassis_de_dijon_prinzip &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Direkte Demokratie setzt voraus, dass man in Freiheit&lt;br /&gt; - ohne Zwang -entscheiden darf.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Menschen müssen auch einschätzen können, welche&lt;br /&gt;Politik die "Beste für alle"  ist. Also ausreichende &lt;br /&gt;Bildung und wahrheitsgemäße Information &lt;br /&gt;der öffentlichen Hand wären die  Voraussetzung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Ich möchte mich nicht sinnlos in die lange Liste &lt;br /&gt;der "Reformer" einreihen, die meist gute Vorschläge &lt;br /&gt;ausarbeiten. Von denen gibt es genug.&lt;br /&gt;Es werden und wurden Demos durchgeführt und auch sonst meist&lt;br /&gt; gute Arbeit geleistet, aber nie wirklich gegen den Strom geschwommen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bevor man etwas erreichen will, muss man frei &lt;br /&gt;und sich sicher sein, was man&lt;br /&gt;verfolgen will.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Leute von ATTAC und anderen namhaften Organisationen haben&lt;br /&gt; höchstens einen kurzen Stopp der Fehlentwicklung erreicht.&lt;br /&gt; Auch ein ständiger Aufruf zum (Klassen)"Kampf" ist sinnlos.&lt;br /&gt; Krieg und Aufruhr sind keine Lösung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die großen Demonstrationen bei den Gipfeln der &lt;br /&gt;WTO waren nicht nachhaltig erfolgreich:&lt;br /&gt; den Zug in Richtung "Vereinigte Staaten von Europa",&lt;br /&gt;ist abgefahren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Plan, der vom Wall Street Bankier und Schnapshändler&lt;br /&gt;Jean Monnet, ausgearbeitet und von Schumann umgesetzt wurde&lt;br /&gt;ist weitgehend umgesetzt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der größte Erfolg des Widerstandes gegen die&lt;br /&gt; neoliberale Ausrichtung, weltweit, ist die&lt;br /&gt; Abschaffung des MAI (Multilaterale Abkommen über Investitionen). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kurze Zeit später wurde das MAI unter anderen Namen &lt;br /&gt;in die EU-Verträge eingebaut.&lt;br /&gt; Die Kapitalverkehrsfreiheit - durch Interpretation des EuGH&lt;br /&gt;rigoros umgesetzt - wurde wieder durch die  Hintertür in die&lt;br /&gt;EU-Verträge aufgenommen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An diesem Beispiel sieht man, dass die Reformversuche&lt;br /&gt; keinen wirklich lange andauernden Erfolg haben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bankensysteme (Devirategeschäfte und Co.)&lt;br /&gt; -  der Casinokapitalismus - werden auch inmitten der ärgsten Krise nicht in Frage gestellt. Vorschläge einer  Finanztransaktionssteuer&lt;br /&gt;oder Volksabstimmungsbekenntnisse über neue EU-Verträge&lt;br /&gt;der SP-Politiker und sonstigen Lösungsvorschläge&lt;br /&gt;einiger Initiativen sind "Lug und Trug":  Man muss das&lt;br /&gt; System ändern, nicht die Auswirkungen.&lt;br /&gt; Neue EU-Verträge werden lange nicht notwendig sein, man&lt;br /&gt;hat ja die Kompetenz-Kompetenzen.  So braucht Faymann und Co. das&lt;br /&gt;Koalitionsabkommen nicht platzen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich bin für den geraden Weg: Forderung einer  sofortigen&lt;br /&gt; Änderung der EU-Verträge oder der Austritt aus der EU. &lt;br /&gt;Es müssen direkte Aktionen in diese Richtung gestartet werden.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine allfällige Zusammenarbeit wird nicht leicht. Wenn man unangenehm und&lt;br /&gt;stärker auftritt, werden "Dienste" tätig:  Man wird rechtzeitig gespalten&lt;br /&gt;oder als Rechts- oder Linksextrem, als Schwul oder verbrecherisch, oder&lt;br /&gt;sonst irgendwie als unakzeptabel dargestellt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alle die für sich einen Profit oder einen Posten herausschlagen wollen, sind&lt;br /&gt;für eine Zusammenarbeit daher nicht geeignet. Mit solchen Leuten&lt;br /&gt; kann man nichts erreichen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Also: Bevor man etwas erreichen will, muss man frei sein!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bitte Rückmeldung an helmutschramm@gmx.at &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese E-Mail kann und soll ruhig weitergeleitet werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Viele Infos auf:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;www.webinformation.at &lt;br /&gt;www.helmut-schramm@blogspot.com &lt;br /&gt;www.nfoe.at&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-8884447810101753157?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://www.webinformation.at' title='PERSPEKTIVEN ZUR ZUSAMMENARBEIT ALLER KRÄFTE  IN ÖSTERREICH, DIE FÜR DIE POLITISCHE FREIHEIT UND DEN FRIEDEN EINTRETEN'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/8884447810101753157/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/perspektiven-zur-zusammenarbeit-in_12.html#comment-form' title='5 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/8884447810101753157'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/8884447810101753157'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/perspektiven-zur-zusammenarbeit-in_12.html' title='PERSPEKTIVEN ZUR ZUSAMMENARBEIT ALLER KRÄFTE  IN ÖSTERREICH, DIE FÜR DIE POLITISCHE FREIHEIT UND DEN FRIEDEN EINTRETEN'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>5</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-4726258207510742937</id><published>2009-10-07T09:45:00.010+02:00</published><updated>2009-10-09T01:15:07.605+02:00</updated><title type='text'>SCHWEINEGRIPPE - MASSENIMPFUNGEN</title><content type='html'>Wenn es stimmt, dass weltweit nur 1000 bestätigte Todesopfer dieser so genannten Schweinegrippe dokumentiert sind, liegt es auf der Hand, dass da etwas mit dem Ausdruck "Pandemie" nicht stimmt. (http://pressetext.at/news/090512037/schweinegrippe-pandemie-steht-unmittelbar-bevor/) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um die Pandemiestufe 6 zu erreichen wurden Anfang Mai die WHO-Kriterien geändert (http://www.scribd.com/doc/19515214/Schweinegrippe-Statement-des-IMU-Qualitatszirkels).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Das Kriterium , demzufolge es sich bei einer Pandemie um eine Krankheit mit hoher Sterblichkeit handeln müsse, sei dazu einfach gestrichen worden, so der britische Forscher Tom Jefferson (Spiegel)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ohne Pandemiestufe 6 keine Impfzulassung, ohne Impfzulassung keine Impfproduktion, ohne Impfproduktion keine zusätzlichen Milliardenumsätze für bestimmte global operierende Pharmakonzerne (Inter-Info Okt. 2009).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anzahl der "normalen" Influenza Todesfälle ist beispielsweise deutlich höher. So sollen im Winter 2002/2003 allein in Deutschland 20.000 Menschen an Grippe gestorben sein. (http://www.impfkritik.de/grippe/index.php)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da liegt der Verdacht schon sehr nahe, dass die Pharmaindustrie mächtig Druck auf die zuständigen Stellen machte, um kräftig abkassieren zu können. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie in anderen Themenbereichen auch, fehlt die objektive, wahrheitsgemäße Information der öffentlichen Hand - das ist eigentlich ein Menschenrecht - und eine breite Diskussion von Gegnern und Befürwortern. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei sollten es die Völker in der Hand haben, sich selbst ihre Gesetze zu geben. Jedes Volk sollte sich selbst aussuchen können, welche Lebensmittel es essen will und welche Impfstoffe es verwenden möchte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den USA wird man scheint´s zur Impfung gezwungen. Impfpflicht in zwei US-bundesstaaten mit drakonischen Strafen. Das nennt man Demokratie und Freiheit der USA, die man auf der ganzen Welt - wenn notwendig mit Gewalt - verbreiten will.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;www.webinformation.at&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Videos auf dem ASR-Blog: http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/10/beginn-der-schweinegrippe-impfung-in.html&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die selbe Geschichte gab es doch vor kurzer Zeit: Vogelgrippe!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Videotipp dazu: http://video.google.com/videoplay?docid=-381416857454114264&amp;hl=de&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-4726258207510742937?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/4726258207510742937/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/schweinegrippe.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/4726258207510742937'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/4726258207510742937'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/schweinegrippe.html' title='SCHWEINEGRIPPE - MASSENIMPFUNGEN'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-6728041469790695770</id><published>2009-10-06T21:41:00.005+02:00</published><updated>2009-10-07T13:16:41.259+02:00</updated><title type='text'>DIE IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS WIRD DURCH DIE EU-ENTWICKLUNG WEITER AUSGEHÖHLT !</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Eine Integration Österreichs in die Europäische Union befürworten die Österreich nur unter Einhaltung der immerwährenden Neutralität. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;object width="320" height="266" class="BLOG_video_class" id="BLOG_video-5d800b2e0e502037" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"&gt;&lt;param name="movie" value="http://www.youtube.com/get_player"&gt;&lt;param name="bgcolor" value="#FFFFFF"&gt;&lt;param name="allowfullscreen" value="true"&gt;&lt;param name="flashvars" value="flvurl=http://v15.nonxt3.googlevideo.com/videoplayback?id%3D5d800b2e0e502037%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D50B055F6BD1BEA4E53A07653A3C0FFEDD3B43196.4E2FF2F9E220AB939D9B181525480901962EBADE%26key%3Dck1&amp;amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D5d800b2e0e502037%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3Da27PCFaqVML3ovRGilY6GUTJrXQ&amp;amp;autoplay=0&amp;amp;ps=blogger"&gt;&lt;embed src="http://www.youtube.com/get_player" type="application/x-shockwave-flash"width="320" height="266" bgcolor="#FFFFFF"flashvars="flvurl=http://v15.nonxt3.googlevideo.com/videoplayback?id%3D5d800b2e0e502037%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D50B055F6BD1BEA4E53A07653A3C0FFEDD3B43196.4E2FF2F9E220AB939D9B181525480901962EBADE%26key%3Dck1&amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D5d800b2e0e502037%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3Da27PCFaqVML3ovRGilY6GUTJrXQ&amp;autoplay=0&amp;ps=blogger"allowFullScreen="true" /&gt;&lt;/object&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alle Umfragen bestätigen immer wieder, dass über 85 % der österreichischen Staatsbürger in der immerwährenden Neutralität Österreichs das Sicherheitskonzept der Zukunft sehen und sie bewahren wollen. Den Respekt, den Österreich heute in großen Teilen der Welt genießt, ist zum Großteil einer aktiven Neutralitätspolitik zuzurechnen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei internationalen Konflikten Stellung nehmen und aktiv vermitteln und rasch helfen, schafft Respekt in der Welt und Sicherheit im eigenen Land. Die Mitgliedschaft in der Nato-Organisation "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) und die Neutralität unseres Landes ist nicht vereinbar. Die Nato ist, seit sie sich 1999 eine neue Doktrin gegeben hat, kein Verteidigungsbündnis mehr, sondern hat ihren Tätigkeitsbereich auf „Präemptivschläge“ und Angriffskriege erweitert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Durch aktive Ausnutzung und Stärkung seiner Neutralität kann Österreich eine wichtige Rolle in der Weltpolitik übernehmen. Die Signalwirkung einer Rückkehr Österreichs zu einer bewussten Neutralitätspolitik würde ganz sicher nicht ausbleiben und wäre ein derzeit bitter benötigter Beitrag zum Weltfrieden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber der neue EU-Vertrag von Lissabon missachtetet die österreichische Bundesverfassung auch im militärischen Bereich und höhlt die Neutralität weiter aus. Die Österreicher müssen, wenn der "Verfassungsvertrag Nr. 2" in Kraft tritt, an allen möglichen militärischen Missionen teilnehmen, die auch Angriffskriege sein können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der jahrzehntelang international anerkannte Status der österreichischen Neutralität soll nichts mehr taugen! Dabei war diese Neutralität eine Grundvoraussetzung für Österreichs Wiedererlangung der existenziellen Staatlichkeit, nach der 10jährigen Besatzung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um an militärischen Missionen (Kriege) in Drittstaaten teilzunehmen, wurde die Verfassung geändert. Diese Verfassungsänderung hat weitreichende Folgen und hätte dem österreichischen Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Österreicherinnen und Österreicher sollen mit der USA und ihren Verbündeten die Demokratie auf der ganzen Welt verteidigen, gemeint sind aber meist die Bodenschätze.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der "Kampf gegen den Terror" wurde nach den Ereignissen vom 11. Sept. 2001 in den USA wiederbelebt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es fragen sich immer mehr Menschen wer hat die Anschläge des 11 Sept. 2001 in New York wirklich geplant und ausgeführt hat, angesichts der vielen ungeklärten Fragen. So stürzten beide Höchhäuser identisch - wie nach einer geplanten Sprengung - zusammen und ein weiteres Gebäude etwa 7 Stunden (!) später genauso. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Anschläge sollen aber den Einsatz - auch europäischer Soldaten - in Afghanistan rechtfertigen. Etwa 8 Jahre dannach und tausenden Toten sucht man noch immer nach Bin Laden, der für diese "Anschläge" verantwortlich sein soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die angeblichen Massenvernichtungswaffen der Iraker - der Vorwand des 2.ten Golfkriegs - wurden bis heute nicht gefunden. Auch viele andere Kriegsgründe, die beispielsweise auch den Angriff der USA und ihren Verbündeten in Ex-Jugoslawien legitimieren sollten, haben sich als unhaltbar herausgestellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die offiziellen Darstellungen der Ereignisse vom 11. September 2001 und vieler anderer "Terroranschläge in Europa und der ganzen Welt würden jedenfalls einer Überprüfung einer ehrlichen und unabhängigen Kommission nicht standhalten, ist sich auch Dr. Daniele Ganser sicher: sein jüngstes Werk "Nato-Geheimarmeen in Europa" beweist wie Geheimdienste eine Rolle bei Terroranschlägen spielten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Österreicher wollen in Frieden und Freiheit leben!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;object width="320" height="266" class="BLOG_video_class" id="BLOG_video-bc137e0d51febdb4" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"&gt;&lt;param name="movie" value="http://www.youtube.com/get_player"&gt;&lt;param name="bgcolor" value="#FFFFFF"&gt;&lt;param name="allowfullscreen" value="true"&gt;&lt;param name="flashvars" value="flvurl=http://v12.nonxt2.googlevideo.com/videoplayback?id%3Dbc137e0d51febdb4%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D13CDB9EA30D3F7FE2A05E016B82A7B45A38E1F7.E855BC8A2EDC25583A32241B060D07CD3FD5360%26key%3Dck1&amp;amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3Dbc137e0d51febdb4%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3D2X9DexJxas_2zUO1o4UW2nP1eaw&amp;amp;autoplay=0&amp;amp;ps=blogger"&gt;&lt;embed src="http://www.youtube.com/get_player" type="application/x-shockwave-flash"width="320" height="266" bgcolor="#FFFFFF"flashvars="flvurl=http://v12.nonxt2.googlevideo.com/videoplayback?id%3Dbc137e0d51febdb4%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D13CDB9EA30D3F7FE2A05E016B82A7B45A38E1F7.E855BC8A2EDC25583A32241B060D07CD3FD5360%26key%3Dck1&amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3Dbc137e0d51febdb4%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3D2X9DexJxas_2zUO1o4UW2nP1eaw&amp;autoplay=0&amp;ps=blogger"allowFullScreen="true" /&gt;&lt;/object&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-6728041469790695770?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/6728041469790695770/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/osterreichs-neutralitat-ist-durch-den.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/6728041469790695770'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/6728041469790695770'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/osterreichs-neutralitat-ist-durch-den.html' title='DIE IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS WIRD DURCH DIE EU-ENTWICKLUNG WEITER AUSGEHÖHLT !'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-5770787247835407894</id><published>2009-10-06T21:05:00.002+02:00</published><updated>2009-10-06T21:13:22.867+02:00</updated><title type='text'>FORDERUNG NACH AUFNAHME DER SOZIALPRINZIPS IN DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESVERFASSUNG !</title><content type='html'>Vertrag von Lissabon:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Mitgliedstaaten haben ihre Wirtschaftspolitik im Einklang mit dem Grundsatz einer "offenen Martkwirtschaft mit freiem Wettbewerb", wodurch ein "effizienter Einsatz der Ressourcen" gefördert wird, auszurichten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So eine neoliberale Politik schadet den "Schwachen" und bringt kurzzeitig enorme Gewinne der "Starken".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir stehen im Wettbewerb mit der ganzen Welt. Auch mit Ländern, wo die Arbeit nichts kostet und die Menschen unter unmöglichen Arbeitsbedingungen ausgenützt werden. Da hat das Soziale keine Chance. Die Verträge gehören geändert!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Textvorschlag:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Sozialprinzip, die Sozialstaatlichkeit soll als Baugesetz und als unabänderliches Strukturprinzip in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Erst dann entspricht die österreichische Bundesverfassung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die europäische Menschenrechtskonvention wurde ja als Gegenstand der Bundesverfassung aufgenommen und unterscheidet sich kaum von der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit soll für die österreichische Bevölkerung ein Schutz vor der neoliberalen Entwicklung der EU entstehen.&lt;br /&gt;Einer demokratischen Republik ist das Sozialprinzip immanent; denn eine Republik ist ein solidarisches Gemeinwesen. Das Sozialprinzip ist ein ungeschriebenes Baugesetz der demokratischen Republik Österreich und ist das bestimmende Verfassungsprinzip der Wirtschaftsordnung, die, auch wenn sie "soziale Marktwirtschaft" genannt zu werden pflegt, die Sozialpflichtigkeit des Gemeinwesens als bestimmendes Prinzip der Wirtschaftsordnung anerkennt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zur Wirtschaftspolitik und zur Beschäftigungspolitik dargelegte Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union lässt wenig Spielraum für eine Sozialpolitik, welche den Zielen der Union entspricht. Demnach bleibt die Verantwortung für die Verwirklichung des Sozialprinzips weitgehend bei den Mitgliedsstaaten, denen allerdings durch den Vorrang neoliberaler Wirtschaftsprinzipien, insbesondere dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der währungspolitischen Preisstabilität die Hände gebunden sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, verbietet aber den Mitgliedstaaten jede eigenständige Wirtschaftspolitik, selbst wenn diese als unabdingbar notwendig von Österreich erkannt werden sollte. Ein solcher Grundsatz ist nicht mehr sozial, aber auch nicht mehr demokratisch.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-5770787247835407894?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/5770787247835407894/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/forderung-nach-aufnahme-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5770787247835407894'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/5770787247835407894'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/forderung-nach-aufnahme-der.html' title='FORDERUNG NACH AUFNAHME DER SOZIALPRINZIPS IN DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESVERFASSUNG !'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-8265148804911914694</id><published>2009-10-06T21:02:00.003+02:00</published><updated>2009-10-06T21:04:31.255+02:00</updated><title type='text'>DAS WIDERSTANDSRECHT GEHÖRT IN DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESVERFASSUNG!</title><content type='html'>Textvorschlag:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Republik Österreich ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Österreicher das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Widerstandslage ist schon längst gegeben. Der Vertrag von Lissabon entmachtet weiter die Österreicher und deren Volksvertreter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;www.webinformation.at&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-8265148804911914694?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/8265148804911914694/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/das-widerstandsrecht-gehort-in-die.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/8265148804911914694'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/8265148804911914694'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/das-widerstandsrecht-gehort-in-die.html' title='DAS WIDERSTANDSRECHT GEHÖRT IN DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESVERFASSUNG!'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-1829264238397766984</id><published>2009-10-04T21:05:00.016+02:00</published><updated>2009-10-08T12:45:07.480+02:00</updated><title type='text'>VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INTEGRATION ÖSTERREICHS  IN DIE EUROPÄISCHE UNION</title><content type='html'>Die irische Propaganda und Desinformation hat gesiegt: Im zweiten Anlauf haben die Iren sich offenbar mit deutlicher Mehrheit für den EU-Reformvertrag entschieden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das darf aber nicht das Ende von Demokratie, Freiheit und Gleichheit der Menschen in Europa sein! Umfragen ergaben, dass 16 von 27 Länder der EU gegen den Vertrag von Lissabon gestimmt hätten. Aber die Menschen durften nicht abstimmen!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vertrag von Lissabon ist eine den Bevölkerungen aufgezwungende Verfassung. Die übertragenen grenzenlos weiten Ermächtigungen und Befugnisse sind von den nationalen Parlamentariern nicht mehr voraussehbar. Diese unüberschaubare EU-Politik können die angeblichen Volksvertreter daher nicht mehr verantworten.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Europäische Union entwickelte sich zum funktionalen Bundesstaat, aber ohne Legitimation. Die EU-Gesetzgebung, nach der die Österreicher schon zu über 80 Prozent leben müssen, ist nicht gewaltengeteilt. Das Europäische Parlament vertritt kein verfasstes Volk und ist keine echte Legislative. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut im jüngsten Urteil ausgesprochen, dass die demokratische Legitimation von den nationalen Parlamenten ausgeht und nicht vom europäischen Parlament. Es hat wiederholt, dass das Europäische Parlament kein Parlament ist, denn es vertritt kein Volk und ist nicht gleichheitlich gewählt. Es kann die Legitimation der Politik allenfalls ergänzen oder stärken. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Europäische Gerichtshof hat sich eine außerordentliche Macht verschafft, die nicht demokratisch legitimiert ist. Er lässt keine Abweichung des Vorrangs des Unionsrechts vor nationalem Recht zu und hat durch ein Urteil das Bestimmungslandprinzip zu einem Herkunftslandprinzip umgewandelt. Das heißt, das Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der Union zugelassen wurden, auch in den anderen Mitgliedstaaten erlaubt werden müssen. Damit gelten in jedem Mitgliedsland 27 Rechtsordnungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EU-Grundrechtcharta, die mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, ist der schlechteste Menschenrechtstext, so Prof. Schachtschneider. Beispielsweise fehlt das Recht auf Arbeit und auf Eigentum. Die unternehmerische Freiheit wird anerkannt. Die Charta stärkt nicht das Recht, sondern schwächt es. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dazu seien einige unverzichtbare Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Völker in Europa genannt: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;-Festigung in den Verträgen zu einer Sozialunion.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;-Abschaffung der "Grundfreiheiten" der Union. Das sind Freiheiten für das Kapital und nicht für die Menschen in Europa.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Keine Aufrüstung der EU und Neutralitätsgarantie für Österreich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Volksabstimmungen zu allen wichtigen Änderungen und Entscheidungen der EU-Verträge.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten sollen das letzte Wort in Fragen der Grundrechte haben und und nicht der Europäische Gerichtshof.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;-Streichung der Kompetenz-Kompetenzen der Europäischen Union.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Einführung einer gerechten Wirtschaftsordnung für alle Menschen &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Ausrichtung an die Charta der Vereinten Nationen – keine EU-Charta notwendig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Nationale Bankenschutzgesetze sollen wieder möglich sein&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine europäische Integration auf demokratischer Grundlage kann man befürworten. Dazu braucht man neue Verträge, die durch die Einbeziehung der Völker und deren Parlamente entstehen.  Die Bürgerinnen und Bürger müssen von Anfang an ein entscheidendes Wort mitzureden haben. Sie müssen wahrheitsgemäß über die Inhalte der Verträge unterrichtet werden. Gegner und Befürworter zu gleichen Teilen in den öffentlichen Medien zu Wort kommen. Keine gekaufte Propaganda darf  Einfluss auf die Meinung der Völker haben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schon Immanuel Kant spricht in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" von einem F r i e d e n s b u n d der alle Kriege auf immer zu endigen sucht: "Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein". (Reclam S 16 ff).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Lissabon-Vertrag wird nicht der letzte Schritt zur Bildung der "Vereinigten Staaten von Europa" sein. Alle Menschen in Europa sollten eine menschliche Wirtschaftsordnung zu den genannten Voraussetzungen für eine Gemeinschaft des Friedens fordern und sich nicht ideologisch aufteilen und damit schwächen lassen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Kapital wird sich die Möglichkeit nicht leicht nehmen lassen, enorme Gewinne einzustreifen. Die EU ist ein Teil der internationalen Globalisierung, die eine Politik für die Starken macht, zu Lasten der meisten Menschen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die enormen finanziellen Verluste, welche die US-Finanzmarktkrise verursachte, haben auch die  Österreicher auszubaden. Die EU-Kapitalverkehrsfreiheit, die jede Regulierung von Kapital verbietet, hat auch Europa schwer geschadet.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die undemokratische Entwicklung wird weitergehen. Deswegen muss man den Austritt Österreichs aus der EU androhen um gerechtere Verträge zu begründen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gesellschaft in Österreich könnte sich an der Schweizer Eidgenossenschaft orientieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn man den Bundesstaat Europäische Union legitimieren möchte, muss man vorher die Verfassungen umschreiben und öffnen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Recht geht nicht mehr vom (östereichischen) Volk aus, sondern weitgehend von der Europäischen Union.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dazu sind Mehrheiten in Volksabstimmungen und Parlamenten in allen Mitgliedsländern notwendig.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-1829264238397766984?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/1829264238397766984/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/voraussetzungen-fur-eine-zusammenarbeit.html#comment-form' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1829264238397766984'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1829264238397766984'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/10/voraussetzungen-fur-eine-zusammenarbeit.html' title='VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INTEGRATION ÖSTERREICHS  IN DIE EUROPÄISCHE UNION'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-278426325042302850</id><published>2009-09-25T12:39:00.010+02:00</published><updated>2009-10-04T21:53:28.889+02:00</updated><title type='text'>ALTERNATIVEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION</title><content type='html'>Nach dem notwendigen Austritt aus der Europäischen Union wäre die Alternative ein Europa der souveränen Staaten und der Beitritt in die EFTA.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Es stünde einer Zusammenarbeit Österreichs mit den europäischen Ländern nichts im Wege. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Österreich wäre nach einem EU-Austritt keineswegs isoliert. Österreich ist Mitglied der WTO ist und kann durch das GATT und GATS ungehindert wirtschaften. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Österreich währe zu keinen Zahlungen aufgrund des Austritts aus der Europäischen Union verpflichtet, so Prof. Schachtschneider in Wien. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es würde den Östereichern besser gehen: Durch die Kaptialverkehrsfreiheit - die vom Europäischen Gerichtshof rigoros durchgesetzt wird -, spürt auch Europa die Finanzmarktkrise kräftig. So hat die EU stark am US-Immobilliengeschäft mitspekuliert. Europa zahlte bis jetzt über zwei Billionen in Rettungsfonds und Garantieerklärungen zur Rettung der Banken! (Handelsblatt 16. Oktober 2008 in Wagenknecht: "Wahnsinn mit Methode" ISBN: 978-3-360-01956-1). Damit wurde aber das Problem nicht beseitigt, sondern nur den Banken geholfen und das System nicht abgeschafft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einige Apekte von Deutschlands Altkanzler Helmut Schmidt klingen als erste Maßnahme plausibel: Verbot der außerrbilanziellen Geschäfte und damit Abschaffung außerbilanzieller Spekulationstöchter ("Zweckgesellschaften"); Verbot von nicht registrierten Derivaten, Leerverkäufen und des Spekulierens auf fallende Kurse; Verbot des Aktienkaufs auf Kredit; Verbot von Geschäften mit Unternehmen und Personen, die rechtlich in Steuer- und Aufsichtsoasen registriert sind; Erlaß strenger Mindestkapitalbedingungen, die die Kreditschöpfung der Banken beschränken. Alle diese Maßnahmen können auf nationaler Ebene in kürzester Frist durchgesetzt werden.(Elsässer: "Nationalstaat und Globalisierung" ISBN: 9783937-47-6) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Innerhalb der EU sind die Mitgliedsländer und auch Österreich an einem fixen Wechselkurs gebunden. Die Inflation in vielen Mitgliedstaaten der EU muss auch Österreich durch Transferzahlungen mittragen. So können Handesbilanzüberschüsse nie zum Vorteil für die eigene Bevölkerung verwendet werden. Deutschland zahlt Transferleistungen an die Inflationsländer von über 200 Milliarden Euro jedes Jahr! (W. Hankel- Vortrag in Wien)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Die von der EZB verteidigte Preisniveaustabilität bringt die außerordenlich hohe (verfassungswidrige) Arbeitslosigkeit in den großen Volkswirtschaften der (sogenannten) Euro-Länder mit sich, wie vor allem in Deutschland und in Frankreich. Österreich muss eine außerordentliche Teuerung verbunden mit einer Inflation hinnehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU.Charta der Grundrechte wirksam. Prof. Schachtschneider charakterisiere den Text als "schlechtesten Menschenrechtstext". So kennt Art. 15 der Grundrechtecharta  nur ein Recht zu arbeiten, nicht aber ein Recht auf Arbeit. Ein solches Recht auf Arbeit schafft die Pflicht des Staates, eine vorrangige Politik der Vollbeschäftigung zu betreiben, die nach dem Vertrag von Lissabon nicht nur nicht möglich, sondern nicht vorgesehen ist; denn den Primat hat die Preisstabilität, wie das dem Kaptialinteresse entspricht. Die Wirtschaftsverfassung der Union läßt einer Vollbeschäftigung und damit einem Recht auf Arbeit für alle keine Chance und läßt wenig Spielraum für eine Sozialpolitik, welche den Zielen der Union nach Art. 2 EUV entspricht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verantwortung für die Verwirklichung des Sozialprinzips bleibt weitestgehend bei den Mitgliedstaaten, denen allerdings durch den Vorrang neoliberaler Wirtschaftsprinzipien, insbesondere dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der währungspolitischen Preisstabilität und anderes mehr die Hände gebunden sind. Vieles darüber in der Verfassungsbeschwerde Österreich S 168 ff., verfasst von Prof. Schachtschneider, nachzulesen (www.kaschachtschneider.de). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dagegen wäre eine &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;menschheitliche Wirtschaftsordnung &lt;/span&gt;auf Grundlage des Konzepts der &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Sozial-Produktiv-genossenschaft&lt;/span&gt; ein notwendiger Schritt. Wirtschaftsbetriebe in Form von Genossenschaften stellt auch Martin Regner vor: "Entwurf einer menschheitlichen Wirtschaftsordnung" ISBN: 978-3-86727-623-8&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Genossenschaften verhindern Spekulationen am Casino-Finanzmarkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Als Alternative zu Marktprinzip und schrankenlosen Freihandel ohne die Möglichkeit der Beschränkung durch die Nationalstaaten zum Schutze der Wirtschaft ist die EFTA anzubieten.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;EFTA als Alternative zum EU-Reformvertrag &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Europäische Freihandelszone EFTA wurde in den sechziger Jahren gegründet, um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, eine Zunahme der Produktivität, Finanzstabilität und eine konstante Verbesserung des Lebensstandards zu erzielen. Erreicht werden sollte dies durch den Abbau von Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Heute gibt es vier verbleibende Mitgliedsstaaten: die Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein; die anderen Länder sind der EU beigetreten. Die EFTA strebte nie einen politischen Staatenbund an und war strikte gegen das Prinzip der Supranationalität. Dies im Gegensatz zur EU, die heute ein undemokratischer, zentralistischer Koloss ist. Die EFTA-Mitgliedsstaaten vereinbarten einen stufenweisen Abbau der Zölle auf Industrieprodukten, ohne dabei ihre Souveränität aufzugeben. Seit 1994 hat die EFTA mit grossem Erfolg Freihandelsverträge mit Ländern des ehemaligen Ostblocks, mit Israel und mit der Palästinensischen Autonomiebehörde vereinbart. Darüber hinaus gibt es Kooperationsabkommen mit Albanien, Ägypten und Mazedonien.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die EFTA wollte nie einen gemeinsamen Markt etablieren, sondern nur den Freihandel regulieren – auf der Basis des Handels unter fairen Bedingungen der Konkurrenz. Die Mitgliedsstaaten schlossen landwirtschaftliche Produkte aus, da der Einbezug von Agrarerzeugnissen der grundlegenden Struktur der EFTA als einer losen Verbindung widersprochen hätte: Auch die Freiheit der Handelsaktivitäten wäre eingeschränkt worden. Die EFTA-Staaten anerkennen das Prinzip der Selbstversorgung als nationale Aufgabe. Die EFTA ist eine glaubwürdige und bewährte Alternative zur EU. Durch die Einrichtung einer Freihandelszone in Europa konnten die EFTA-Länder ihre eigenen politischen Interessen wahren und widerstanden so jedem politischen Zentralismus. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das war für Länder wie die Schweiz von besonderer Bedeutung, da es der Sicherheit der Selbstversorgung diente und half, traditionell kleinräumige landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die für dieses Land so typisch sind. Darüber hinaus kam eine menschliche Dimension hinzu: die aktive Selbsthilfe, die Selbstbestimmung und das Recht der Länder, über ihren eigenen Ernährungsbedarf selbst zu entscheiden. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb die EFTA eine brauchbare und echte Alternative zur EU ist.  (Artikel in Zeit-Fragen Nr. 36. vom 14. Sept. 2009 von Dr. Titine Kriesi) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Einhaltung der immerwährenden Neutralität und die Schaffung durch ein Gesetz von mehr Direkte Demokratie, sowie die Abschaffung des Parteienstaates ist die Grundlage dass Österreich wieder in Frieden und Freiheit leben kann.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-278426325042302850?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/278426325042302850/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/09/alternativen-zur-europaischen-union.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/278426325042302850'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/278426325042302850'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/09/alternativen-zur-europaischen-union.html' title='ALTERNATIVEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-6829192565195460171</id><published>2009-08-30T13:23:00.004+02:00</published><updated>2009-09-03T05:45:18.464+02:00</updated><title type='text'>DIE ERMÖGLICHUNG DER TODESSTRAFE NACH INKRAFTTRETEN DES EU-VERTRAGES VON LISSABON</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Wie die EU einen Tag vor der Unterzeichnung des neuen EU-Vertrages in Lissabon die Todesstrafe und Tötung ermöglichte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Univ. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider verfasste die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag in Deutschland und  gegen den EU-Beitritt Österreichs und den EU-Folgeverträgen in Österreich. Prof. Schachtschneider legt ausführlich dar, wie unter gewissen Voraussetzungen getötet bzw. hingerichtet werden kann. Nämlich um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen, in Kriegszeiten und bei unmittelbarer Kriegsgefahr. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 12. Dezember 2007 wurde Absatz 5 S.2 der Präambel und Absatz 7 des Art. 52 wieder in die Charta der Grundrechte aufgenommen. Sie standen schon im gescheiterten Verfassungsvertrag vom 29. Oktober 2004. Zwischenzeitliche Politik gegen die Ermöglichung der Todesstrafe und Tötung ist jedenfalls durch diese Texterweiterung dementiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Auch das 13. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Todesstrafe ausschließen würde kommt als relevante Regelung nicht in Betracht. Die Erklärungen zur Charta der Grundrechte beziehen sich auf den Stand der Deklaration von Nizza. Das zeigt auch die Kommentierung von Borowsy im Kommentar von Jürgen Meyer: (S 107)( Sie scheiterten letztlich daran, dass der Wille zur Kongruenz zwischen dem Menschenrechtssystem des Europarates und dem Grundrechtsschutz der Union alles andere überragte. &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Zudem verteidigte der spanische Regierungsvertreter Rodriguez Bereijo verhement und beharrlich die Möglichkeit von Ausnahmen in Kriegszeiten. Daran war kein Vorbeikommen. (...)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;In der Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die nach Art. 49b (51) EUV („Anhang“) Bestandteil der Verträge sind, also deren Verbindlichkeit haben, steht: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen &lt;br /&gt;der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;a) Art. 2 Abs. 2 EMRK: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um &lt;br /&gt;a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; &lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.&lt;/span&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in &lt;br /&gt;Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; &lt;/span&gt;diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufstände oder Aufruhre kann man auch in bestimmten Demonstrationen &lt;br /&gt;sehen. Der tödliche Schußwaffengebrauch ist in solchen Situationen nach dem Vertrag von Lissabon keine Verletzung des Rechts auf Leben. Im Krieg befinden sich Deutschland und Österreich auch gegenwärtig. Die Kriege der Europäischen Union werden mehr werden. Dafür rüstet sich die Union – auch durch den Vertrag von Lissabon. &lt;/span&gt; (Verfassungsklage für Österreich www.kaschachtschneider.de)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zuständigen Volksvertreter hatten kaum die Möglichkeit, diese wichtige Erweiterung der Charta zu prüfen. Also kann man annehmen, dass dies nicht zufällig passierte. So auch Prof. Schachtschneider auf die Frage in einem Interview, warum den der Text so umständlich sei: „Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt“. (…) Weiter argumentiert er: „Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?“ &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Viel wurde getan, um von der Todesstrafe zu einem humanen Strafvollzug zu gelangen. Jeder wird sich fragen, warum man die Todesstrafe und die Tötung wieder möglich gemacht hat? &lt;br /&gt;Europa erlebt gerade den Niedergang des ungezügelten Kapitalismus. Mehr als drei Billionen   Dollar wurden und werden jeden Tag virtuell hochspekulativ um die Welt geschickt, nur ein Bruchteil davon sind Gelder für reale Investitionen.  Banken schoben sich in Steueroasen gegenseitig Kredite in Billionenhöhe zu, die verspekuliert wurden. Es fehlt auf den Finanzmärkten eine wirksame Bankenkontrolle. Die künstlich aufgebaute (Immobilien) Blase ist geplatzt, in den USA mussten schon etliche Banken mit Billionen Dollar gestützt werden und fast im Wochentakt gehen die Finanzinstitute in Konkurs. Die Auswirkungen sind verheerend: Man spricht von einer Katastrophe, die alles in den Schatten stellt. Arbeitslosenheere und Armut werden die Menschen zur Verzweiflung treiben. &lt;br /&gt;Diese Finanzmarktkrise spürt man auch in Europa schon sehr deutlich. So gab es im Frühjahr 2009 bei europäischen Banken faule oder unverkäufliche Wertpapiere  im Wert von 18,1 Billionen Euro. (Udo Kolkotte "Vorsicht Bürgerkrieg") &lt;br /&gt;Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, konnten die Mitgliedsländer keine Schutzmechanismen aufbauen. So Prof. Schachtschneider in Zeit-Fragen: „Die Welthandelsordnung wird durch die nationale oder regionale Deregulierung des Kapitalverkehrs ergänzt, in der EU durch Art. 56 Abs. 1 EGV, der «alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verbietet». Eine weltweit vereinbarte Steuer auf spekulativen Kapitalumsatz (Tobinsteuer) wäre vertragswidrig, nicht anders als eine entsprechende nationale oder gemeinschaftliche Steuer (Art. 58 EGV).“ (Prof. Schachtschneider)  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zu Stützung der Banken aufgenommenen Kredite, mitsamt ihren Zins- u. Zinsenzinsverpflichtungen werden niemals zurückgezahlt werden können. Die Zeche wird wieder einmal der „kleine Mann“ zahlen. Das heißt die Bauern, Arbeiter und Angestellte,  Kleinsparer, Mittelstandbetriebe und viele Menschen, die vielleicht ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können und ihre Häuser zur Zwangsversteigerung freigeben müssen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alles deutet in den USA und in Europa auf einen völligen Zusammenbruch des Währungssystems hin, das Ende des Dollars und des Euros wird erwartet. Vor allem wird am System nur repariert und kompensiert, aber nichts geändert. Es wird weiterhin Geld geschöpft, das schon lange nicht mehr durch Wirtschaftsleistung gedeckt ist. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Folgen sind absehbar: Menschenmassen könnten vermehrt auf die Straße gehen und randalieren. Bürgerkriegsähnliche Zustände und selbst Bürgerkriege scheinen nicht ausgeschlossen. So werden in Deutschland schon geheime Vorbereitungen zur Bekämpfung von Aufständen getroffen. In  Zusammenkünften der Bundeswehr wurde schon über  Elektroschockwaffen gegen Aufständische gesprochen und Munition besorgt für den Fall von Einsätzen in Ballungsgebieten, die besonders für „Weichziele“ geeignet sind. (Kolkotte: "Vorsicht Bürgerkrieg")&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allein aus diesem Grunde ist der Vertrag von Lissabon untragbar und unannehmbar. Es gibt aber noch viele andere Gründe für Österreich und auch für die anderen Mitgliedsländer diese Vertragsentwicklung abzulehnen und andere Verträge zu fordern. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn kein freiheitliches Europa der souveränen Nationalstaaten geschaffen wird, wo die Verfassungsgerichte das letzte Wort in Sachen Grundrechte haben, dann  ist es Zeit umzukehren und aus der EU auszusteigen. Das ist der einzige Weg, der noch bleibt.&lt;br /&gt;Das Recht aus der EU auszutreten, besteht schon seit 1993 (Maastricht-Urteil). Im EU-Vertrag von Lissabon wurde das Austrittsrecht aus der Europäischen Union erstmalig im Art. 50 EUV aufgenommen.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-6829192565195460171?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/6829192565195460171/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/die-ermoglichung-der-todesstrafe-nach.html#comment-form' title='3 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/6829192565195460171'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/6829192565195460171'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/die-ermoglichung-der-todesstrafe-nach.html' title='DIE ERMÖGLICHUNG DER TODESSTRAFE NACH INKRAFTTRETEN DES EU-VERTRAGES VON LISSABON'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>3</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-1874860055981433210</id><published>2009-08-16T07:03:00.028+02:00</published><updated>2009-10-06T22:20:35.466+02:00</updated><title type='text'>FREIHEIT-GLEICHHEIT-BRÜDERLICHKEIT</title><content type='html'>Durch den Vertrag von Lissabon wird die politische Willensbidung der Europäischen Union weiter entdemokratisiert. Der Vertrag verfestigt weiter den europäischen Bundesstaat. Dieser Bundesstaat hat aber keine Legitimation der Völker.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Alle "Unionsbürger" leben aber bereits zu über 80 Prozent unter den "EU-Gesetzen", die verbindlich von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Die EU-Gesetzgebung ist nicht ausreichend demokratisch legitimiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; So stellte das deutsche Bundesverfassungsgericht in ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 fest:  Das  Europäische Parlament (EP) ist eine Versammlung der Vertreter der Mitgliedstaaten und dürfe auch weiterhin nicht demokratisch legitimieren. Die Wahlgleichheit ist keine Besonderheit der deutschen Rechtsordnung. Sie gehört zu den für alle europäischen Staaten verbindlichen Rechtsgrundsätzen. (...) (Abs. 284) Das Europäische Parlament bleibt vor diesem Hintergrund in der Sache wegen der mitgliedstaatlichen Kontigentierung der Sitze eine VERTRETUNG DER VÖLKER DER MITGLIEDSSTAATEN.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Das heißt: Die angebliche Stärkung des Europäischen Parlaments ist im Grunde kein großer demokratischer Erfolg, das EP ist weiterhin kein legislatives Parlament. Zwar ist der Einfluß des Europäischen Parlaments gestärkt, aber nur in bestimmten Politikbereichen. In den wichtigsten Bereichen der EU-Politik wie insbesondere der Bestimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten und im Haushaltsdisziplinierungsverfahren wird das "EU-Parlament" lediglich von Maßnahmen oder Beschlüssen unterrichtet. In die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist es so gut wie nicht eingebunden; es wird zu den "wichtigesten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen" "regelmäßig gehört" und "über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen unterrichtet" (Verf. Beschw. S 325).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Europäische Parlament vertritt vor allem kein verfasstes Volk. Die Gewalten sind auf europäischer Ebene also nicht geteilt. Die wesentlichen Rechtssetzungsorgane in der EU sind wie bisher die Kommission und der Rat, beides Exekutivorgane. &lt;br /&gt;Zudem interpretiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vertragstexte für die Integration eigenwillig und hat in seiner über 50-jährigen Rechtsprechung noch nie die Notbremse für ein Mitgliedsland gezogen und festgestellt, dass der Wesengehalt eines Grundgesetzes verletzt wurde. Immer wurde für das "Gemeinschaftsrecht" entschieden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der von anglo-amerikanischen Eliten ausgehende Plan: die Schaffung eines Bundesstaates "Vereinigte Staaten von Europa", der von einem Bankier der Wall Street, nämlich Jean Monnet ausgearbeitet wurde, ist fast Realität geworden. Man hat nach der negativen Entscheidung des französischen Parlaments in den 50er-Jahren gegen die Bildung der "Vereinigten Staaten von Europa", den Bundesstaat eben langsam, scheibchenweise und am Volk vorbei durchgezogen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Europa ist ein Teil der internationalen Wirtschaft geworden, die Nationalstaaten sind zu Märkten degradiert. Eine EU mit Israel, den nahen Osten und den nordafrikanischen Staaten die hochheterogen sind, mit über 1 Milliarde Einwohnern, ist keine Utopie mehr und wird angestrebt. &lt;br /&gt;In diesem Riesenstaat Europa gibt es keine Chance auf Demokratie - auf eine freiheitliche Konzeption. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit haben keine Chance. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um aus der existenziellen Staatseigenschaft der EU einen existenziellen Staat zu machen, müsste man aber vorher entsprechende Volksabstimmungen in den Mitgliedsländern zur Öffnung ihrer Verfassungen abhalten und mit Mehrheiten für den Bundesstaat EU einen solchen Staat verfassen, die rechtliche Basis schaffen müssen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Gegensatz dazu wurde aber das Recht auf politische Freiheit genommen, das Rad gewissermaßen zurückgedreht, ein Zustand einer sanften Despotie erreicht. Das Recht auf Recht: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit - die großen Worte der Aufklärung, - sind verloren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lesen Sie  auszugsweise aus der Verfassungsbeschwerde, die beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht wurde. Sie wurde vom Staatsrechtslehrer und Ordinarius für Öffentliches Recht Universitätsprofessor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider verfasst:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(...) Die Österreicher als ein zum Staat, nämlich der Republik Österreich, verfaßtes Volk, haben eine Verfassung, die gewissermaßen mit jedem Menschen und damit mit jedem Österreicher geboren ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen. Diese Verfassung steht nicht zur Disposition der Politik. Vielmehr muß um des Rechts willen jedes Verfassungsgesetz dieser menschheitlichen Verfassung genügen. Auch eine Gesamtänderung der Bundesvefassung vermag rechtens diese Verfassung nicht zu ändern. Diese Verfassung sind die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen. &lt;br /&gt;Aus der Allgemeinheit der Freiheit folgt das Prinzip der Gleichheit in der Freiheit. Die Gleichheit in der Freiheit läßt sich politisch nur verwirklichen, wenn alle Menschen und Bürger das Sittengesetz, den kategorischen Imperativ, achten. Das begründet das Prinzip der Brüderlichkeit, der Solidarität oder eben das Sozialprinzip Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu verwirklichen, ist Zweck und Aufgabe des Staates. Jeder Mensch hat ein Recht auf Verwirklichung dieser menschheitlichen Fundamentalprinzipien, ein Recht auf Recht. Der Staat muß also Rechtsstaat sein. Die Staatsform der allgemeinen Freiheit und damit der Gleichheit in der Freiheit und somit der Brüdelichkeit ist die demokratische Republik. Nur die demokratische Republik genügt den menschheitlichen Grundprinzipien der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als „demokratische Republik“ ist Österreich ein Gemeinwesen der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Demgemäß geht das Recht dieser Republik vom Volk aus (Art. 1 B-VG). Das begründet das Prinzip der Brüderlichkeit, der Solidarität oder eben das Sozialprinzip. &lt;br /&gt;Das Recht ist der allgemeine Wille des Volkes. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die politische Form, in der der allgemeine Wille des Volkes verwirklicht wird, ist die Demokratie. Ohne Demokratie ist sowohl die Freiheit der Menschen und Bürger, als auch deren Gleichheit, sowie die Brüderlichkeit/Solidarität verletzt. Das demokratische Prinzip kann zu unterschiedlichen Gestaltungen führen. Das skizzierte Fundamentalprinzip der demokratischen Republik ist Allgemeingut der Europäischen Union, wie es in Art. 6 Abs. 1 EUV geltender Fassung und in Art. 2 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon zum Ausdruck kommt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Fundamentalprinzipien der Menschheit des Menschen, also des Rechts von Menschen überhaupt, stehen nicht zur Disposition der Politik.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Fundamentalprinzipien können, durch welche Verfahren auch immer, nicht geändert werden, auch nicht durch Beschlüsse aller Verfassungsorgane einschließlich des gesamten Bundesvolkes. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sie sind der unabänderliche Verfassungskern. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Verfassungskern, der auch durch eine neue Verfassungsgebung nicht verletzt werden darf, anerkannt. Die Auffassung, daß auch die Demokratie und damit die politische Freiheit und Gleichheit der Menschen und Bürger in Österreich zur Disposition etwa einer Gesamtänderung der Bundesverfassung stehe, ist absurd, damit würde Österreich auch seine politische Entscheidung zugunsten der demokratischen Republik in Frage stellen und gar ermöglichen, daß einem Führerstaat der Weg geebnet werde. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An dem unabänderlichen Verfassungskern ist nicht nur der Vertrag von Lisabon zu messen, sondern die Integration Österreichs in die Europäische Union durch dessen Beitritt zur Europäischen Union und die weiteren Verträge, die im Vertrag von Lissabon ihre jüngste Gestalt findet. Der Vertrag von Lissabon setzt die Integrationspolitik fort und entwickelt den Besitzstand der Union, den acquis communitaire, weiter. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Integration darf nur soweit gehen, als die unabänderliche Verfassung der Österreicher das zuläßt. Es gibt somit einen integrationsfesten Verfassungskern der Republik Österreich. Dieser Verfassungskern ist durch die Entwicklung der Integration verletzt, wie die Begründungen im Einzelnen dartun. Jeder Österreicher hat ein Recht darauf, daß seine unabänderliche Verfassung nicht durch die Politik verletzt wird. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union auf dem Integrationsstand des Vertrages von Maastricht rechtfertigt somit keine Beeinträchtigung der unab-änderlichen Kernverfassung. Das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und der Beitritt zur Europäischen Union durch den Beitrittsstaatsvertrag vermochten diese Kernverfassung nicht zu verändern; denn sie ist unabänderlich. Ganz unabhängig davon, ob schon der Beitritt zum 1. Januar 1995 aufgrund des Beitrittsstaatsvertrages vom 24. Juni 1994 oder die Verträge von Amsterdam und von Nizza die unabänderliche Kernverfassung Österreichs verletzt haben, ist der Integrationsstand der Europäischen Union, den diese durch den Vertrag von Lissabon findet, an der unabänderlichen Kernverfassung Österreichs zu messen. &lt;br /&gt;Keinesfalls darf Österreich seine unabänderlichen Kernprinzipien der Freiheit verbunden mit Gleichheit und Brüderlichkeit und damit der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und auch den Bundesstaates aufgeben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese haben aber durch die Integration Österreichs in die Europäische Union ihre Substanz in einem Maße verloren, das mit den unabänderlichen Prinzipien Österreichs unvereinbar ist. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diesen Verlust der Kernverfassung &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf einer zweiten Ebene sind Änderungen der Bundesverfassung durch die Integration der Europäischen Union zu beurteilen, welche mit den Baugesetzen des Bundesverfassungsrechts der Republik Österreichs unvereinbar sind, ohne schon den unabänderlichen Verfassungskern zu verletzen. Diese Baugesetze sind die Demokratie, der Rechtsstaat, der Sozialstaat, der Bundesstaat und die immerwährende Neutralität Österreichs. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jede Verletzung des unabänderlichen Verfassungskerns verletzt auch die Baugesetze oder eines der Baugesetze der Bundesverfassung der Republik Österreich. Sowohl das Baugesetz Demokratie ist beeinträchtigt und verletzt, aber auch das Baugesetz Rechtsstaat, insbesondere die baugesetzlichen Bauteile des Rechtsstaates Gewaltenteilung, Rechtsschutz, Grundrechte, innere Sicherheit, das Baugesetz Sozialstaat, das Baugesetz marktliche Sozialwirtschaft, das Baugesetz Bundesstaat sowie das Baugesetz Neutralität. Durch Staatsverträge durften die Baugesetze der Bundesverfassung Österreich nicht geändert werden, &lt;br /&gt;vielmehr muß die Bundesverfassung in ihrem Text derart geändert werden, daß die Staatsverträge mit der Bundesverfassung vereinbar sind. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bereits die Verfassungsdurchbrechung zu Lasten der Baugesetze ist verfassungswidrig, erst Recht aber die Verfassungsdurchbrechung durch Staatsverträge. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union zum 1. Januar 1995 hat nicht etwa dadurch, daß das Bundesvolk am 12. Juni 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union abgestimmt und dem zugestimmt hat, die Baugesetze der Bundesverfassung verändert. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abgesehen davon, daß der unabänderliche Verfassungskern nicht zur Disposition der Politik, auch nicht der durch Gesamtabstimmung des Bundesvolkes legitimierten Politik, steht, waren die Baugesetze nicht Gegenstand der Abstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, sondern nur die Ermächtigung zum Beitritt durch die zuständigen Staatsorgane. Sonst hätten die Österreicher ihre Bundesverfassung unter den Vorbehalt und Vorrang des gesamten Unions-/Gemeinschaftsrecht als einer „autonomen“, gewissermaßen fremden, nicht österreichischen Rechtsordnung gestellt, weil der (sogenannte) Besitzstand der Europäischen Union (ac-quis communitaire) durch den Beitrittsstaatsvertrag (weitestgehend)übernommen worden ist. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Unionsrecht ist keine „autonome Rechtsquelle“. Diese frühere Dogmatik des Europäischen Gerichtshofs entspricht nicht mehr dem Stand der Diskussion. Das deutsche Bundesverfassungsgericht, das sie zunächst übernomen hatte, hat sie schon im Maastricht-Urteil nicht mehr aufgegriffen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Fraglos ist das Unionsrecht Teil der Ordnung Österreichs; denn die Österreicher leben in dieser Ordnung. Freilich ist diese Ordnung verfassungswidrig, also keine Ordnung des Rechts, keine Rechtsordnung. Die Auffassung, die Bundesverfassung Österreichs werde durch den Beitritt Ös-terreichs zur Europäischen Union nicht tangiert, also in ihren Baugesetzen nicht verletzt, ja nicht einmal geändert, heißt, die Strukturprinzipien und Baugesetze Österreichs haben zwar Bestand und Geltung, bewirken aber mangels Anwendbarkeit nichts. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielmehr haben sich die Österreicher durch den Beitritt zur Europäischen Union von ihrer Verfassung losgesagt und einer bürokratischen Diktatur ohne Demokratie, ohne Rechtsstaat, ohne Sozialstaat und ohne wirksamen Grundrechtsschutz unterworfen. Eine solche Politik kann nicht durch eine bloße Ermächtigung der Bundesregierung, des Nationalrates, des Bundesrates und des Bundespräsidenten, den Beitritt zur Europäischen Union durch Staatsvertrag zu vollziehen, also mittelbar, erfolgen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielmehr hätte jedem Österreicher der Text zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, der die Baugesetze der Bundesverfassung Österreichs verändert. Die bloße Möglichkeit, den Beitrittsvertrag einzusehen, genügt den Anforderungen an eine Änderung der Baugesetze der Bundesverfassung keinesfalls, zumal der Beitrittsvertrag entgegen dem Klarheitsprinzip keinerlei Transparenz über die baugesetzändernden Wirkungen des Beitritts gegeben hat. Über die Bauge-setzwidrigkeit des Beitrittsstaatsvertrages und damit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union hat der Verfassungsgerichtshof bisher nicht entschieden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In dem verfassungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung vom 12. Juli 1994 Aktenzeichen WT-6/94-17 hat der Antragschreiber Prof. Dr. Erwin Bader zwar die Bedenken wegen der Verletzung der Baugesetzte der Bundesverfasung durch den Beitritt vorgetragen, der Verfassungsgerichtshof hat darüber jedoch nicht befunden, weil diese Bedenken nicht Gegenstand einer Anfechtung des Volksbefragungsverfahrens gewesen seien (Urteil vom 30. August 1994, S 38 ff. (41). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die baugesetzliche Problematik des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union ist somit nicht res iudicata. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn man es für richtig hält, daß durch Staatsverträge auch die Baugesetze der Bundesverfassung, freilich nur soweit diese überhaupt zur politischen Disposition stehen, geändert werden können, ohne daß diese Änderung der Baugesetze im Abstimmungstext benannt worden sind, so muß doch das Verfahren der Gesamtänderung der Verfassung, also eine Abstimmung des gesamten Bundesvolkes gemäß Art. 44 Abs. 3 B-VG durchgeführt werden, um die Baugesetze zu verändern, also eine Gesamtänderung der Bundesverfas-sung zu legitimieren. Auf eine solche Abstimmung des gesamten Bundesvolkes hat jeder Bürger Österreichs ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, wie dargetan ist. &lt;br /&gt;(Verfassungsbeschwerde ÖsterreichS58 ff))&lt;object width="320" height="266" class="BLOG_video_class" id="BLOG_video-810161e37d8022ab" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"&gt;&lt;param name="movie" value="http://www.youtube.com/get_player"&gt;&lt;param name="bgcolor" value="#FFFFFF"&gt;&lt;param name="allowfullscreen" value="true"&gt;&lt;param name="flashvars" value="flvurl=http://v11.nonxt6.googlevideo.com/videoplayback?id%3D810161e37d8022ab%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D797F2DA5C3463F16F4C347A1A2F2FB35D7EAC361.427140515B7F3B7A1F8F5E22569C32F5B451AA40%26key%3Dck1&amp;amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D810161e37d8022ab%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3DvWoEYBSZg136VvvepIke9xpNQMQ&amp;amp;autoplay=0&amp;amp;ps=blogger"&gt;&lt;embed src="http://www.youtube.com/get_player" type="application/x-shockwave-flash"width="320" height="266" bgcolor="#FFFFFF"flashvars="flvurl=http://v11.nonxt6.googlevideo.com/videoplayback?id%3D810161e37d8022ab%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D797F2DA5C3463F16F4C347A1A2F2FB35D7EAC361.427140515B7F3B7A1F8F5E22569C32F5B451AA40%26key%3Dck1&amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D810161e37d8022ab%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3DvWoEYBSZg136VvvepIke9xpNQMQ&amp;autoplay=0&amp;ps=blogger"allowFullScreen="true" /&gt;&lt;/object&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-1874860055981433210?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='enclosure' type='video/mp4' href='http://www.blogger.com/video-play.mp4?contentId=810161e37d8022ab&amp;type=video%2Fmp4' length='0'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/1874860055981433210/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/was-bedeutet-freiheit-gleichheit.html#comment-form' title='3 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1874860055981433210'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1874860055981433210'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/was-bedeutet-freiheit-gleichheit.html' title='FREIHEIT-GLEICHHEIT-BRÜDERLICHKEIT'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>3</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-8826924946389852935</id><published>2009-08-16T00:29:00.009+02:00</published><updated>2009-09-03T05:21:32.401+02:00</updated><title type='text'>EX-JUSTIZMINISTER  PROF. H. KLECATSKY ÜBER DIE IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://1.bp.blogspot.com/_HSy-uDkuCP0/Sox3M1d7xAI/AAAAAAAAAGc/whpwRYqqI8w/s1600-h/Klecatsky.1059942.jpg"&gt;&lt;img style="margin: 0pt 10px 10px 0pt; float: left; cursor: pointer; width: 214px; height: 320px;" src="http://1.bp.blogspot.com/_HSy-uDkuCP0/Sox3M1d7xAI/AAAAAAAAAGc/whpwRYqqI8w/s320/Klecatsky.1059942.jpg" alt="" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5371799517940925442" border="0" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;h4&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Die grosse Bedeutung von Österreichs Neutralität&lt;/span&gt;&lt;/h4&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;div class="interview_frage"&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Die Neutralität Österreichs wird – so argumentieren auch Verfassungsexperten – ständig den internationalen Anforderungen angepasst – und so auf einen «Kern» reduziert. Am 18. Juni 1998 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Liberalen Forums, also unter einer SPÖ-geführten Regierung, den Artikel 23 f der österreichischen Bundesverfassung, wonach für die Teilnahme an EU-Militäreinsätzen ausdrücklich kein Uno-Mandat notwendig ist.&lt;br /&gt;Noch dazu bringt der EU-Vertrag von Lissabon die militärische Aufrüstung mit allen Mitteln, der Einsatz österreichischer Soldaten in Drittstaaten im Kampf gegen den «Terror» und eine Beistandsverpflichtung im Falle eines Angriffs auf einen Mitgliedstaat der Union. Stehen diese Verfassungsänderungen überhaupt zur Disposition des Gesetzgebers?&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="bodytext"&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die immerwährende Neutralität Österreichs «nach Schweizer Muster» steht nach wie vor in voller Geltung, und es kann gegenwärtig rechtsgültig weder geändert, noch beseitigt werden, auch nicht durch eine Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG.&lt;br /&gt;Es vollendete erst – jeglichen inner­österreichischen Verfassungsfragen vorausgehend – die schon vor Ende des Zweiten Weltkrieges mit der Unabhängigkeitserklärung Österreichs vom 27. April 1945 (StGBl Nr. 1) eingeleitete Phase der konstitutionellen Wiederherstellung der Zweiten Republik als freien und unabhängigen Staat unter Beendigung der Fremdbesetzung ihres Staatsgebietes durch die vier alliierten Siegermächte im Wege des «Moskauer Memorandums» vom 15. April 1954 und des diesem folgenden Wiener Staatsvertrags vom 15. Mai 1955 (BGBl Nr. 152). Damit erst erlangte die Republik ihre voll handlungsfähige, souveräne Staatsqualität. Das Neutralitätsverfassungsgesetz gehört somit zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten Republik. Der 26. Oktober wurde denn auch in ausdrücklicher Erinnerung an dieses staatsfundamentale Ereignis zwölf Jahre später5 zum Nationalfeiertag im ganzen Bundesgebiet erklärt. Und zwanzig Jahre später wurde die immerwährende Neutralität auch noch unter den besonderen Schutz der auch für sich in alle Zukunft weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der «umfassenden Landesverteidigung» gestellt.&lt;br /&gt;Art. 9a B-VG6 sagt: «Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach aussen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmässigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von aussen zu schützen und zu verteidigen (Abs. 1).&lt;br /&gt;Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung (Abs. 2). Staatszielbestimmungen solcher Art, einmal erlassen, weisen auch schon für sich über zeitlich befristete Legislaturperioden hinaus und können daher durch nur auf Zeit gewählte Staatsorgane, einschliesslich des Parlaments, nicht sistiert werden.&lt;br /&gt;Die Neutralität ist also mit der äusseren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren inneren «Baugesetzen» oder «Grundprinzipien», mit ihrem Werden und ihrer Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes «immerwährend», «dauernd», «für alle Zeiten» verknüpft – somit eine die einfachen, nicht «immerwährenden» Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art.  23 f von vorneherein begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche ausschliesslich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt. Nicht nur Politiker, auch Rechtswissenschaftler, die heute noch die verfassungsrechtliche Axiomatik der dem österreichischen Volk im Ganzen zuzurechnenden Wiedererrichtung der 2. Republik (1945) unter Abzug der alliierten Besatzungsmächte (1955) verneinen, sollten dies offen sagen! &lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;h4&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt&lt;/span&gt;&lt;/h4&gt;&lt;div class="bodytext"&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach «Schweizer Muster», und diese besteht seit Jahrhunderten. Es geht schon für sich nicht an, dass auf Zeit gewählte Funktionäre der Republik eigenmächtig «immerwährendes» Staatsfundamentalrecht auch nur zeitweise beeinträchtigen. Die obersten Staatsorgane: Bundespräsident, Bundesregierung und in ihr den Bundesminister für Landesverteidigung trifft kraft ihrer verfassungsrechtlichen Führungskompetenzen gegenüber dem Bundesheer (Art. 80 B-VG) in Verbindung mit der Staatszielbestimmung des Art. 9a B-VG die besondere Verpflichtung, die Neutralität der Republik positiv zu schützen, auch «geistig», «zivil», «politisch», nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU, und nicht nur gelegentlich, reduziert, sondern voll. &lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="interview_frage"&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Nach Art. 44 Abs. 3 B-VG, der wörtlich besagt: «Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens des Art. 42» (Verfahren vor dem Bundesrat), «jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolks zu unterziehen» – die gesamte österreichische Diskussion um den Lissabonner EU-Vertrag drehte sich doch um die Frage, ob darin eine solche Gesamtänderung der Bundesverfassung zu sehen sei!&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="bodytext"&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Gewiss, aber eben auch irreführend, weil – wie schon gesagt – Auslieferung, Abtretung, Leasing, jegliche Veräusserung von Staatshoheiten an auswärtige (supranationale) Entitäten eine Sache der präverfassungsrechtlichen Selbstbestimmung des Volkes bleibt und schon deshalb seiner Mitwirkung an dem staatsrechtlichen Veräusserungs-(Unterwerfungs-)akt bedarf, hinsichtlich der Neutralität auch deshalb, weil das Neutralitätsverfassungsgesetz als eine das Aussenverhältnis der Republik betreffende Staatsexistenz­(fundamental)norm abseits der «Bundesverfassung» nicht schlechthin unter den historisch auzulegenden «Bundesverfassungs»-begriff des Art. 44 Abs. 3 (ursprünglich: Abs. 2) B-VG fällt, dessen Gesamtänderung nach herrschender, der verschwommenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 2455 folgender verschwommener «Lehre» jedenfalls nur eine Änderung der inneren «Leitenden Grundsätze», «Baugesetze», «Prinzipien» etc. bedeuten soll oder gar nur deren «Kern». Ungeachtet ihrer gefährlichen7 Unklarheit wurde die aus dem Jahre 1920 stammende Verfassungsbestimmung seither weder geändert, noch auch ernstgenommen, sondern von der Verfassungspraxis einfach überspielt.&lt;br /&gt;Schon in der Ersten, dann in der Zweiten Republik wurde da ausschliesslich im Trüben gefischt: Die Gesamtänderung der Bundesverfassung ging «schleichend» vor sich. Der seit den Fünfzigerjahren des vorigen Jahrhunderts ständig schwebende Vorwurf der volksabstimmungslosen «Erschleichung der Gesamtänderung der Verfassung»8 fand bei den Verfassungs- und Gesetzesproduzenten ebensowenig Gehör wie der bis in Einzelheiten gehende Vorwurf des grossen Wiener Polyhistors Ernst C. Hellbling: «Die Änderungen der österreichischen Bundesverfassung im Licht des Verfassungsbruchs» (1970)9 oder schon dessen Schrift: «Unterhöhlung der Verfassung» (1966)10. &lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;object width="320" height="266" class="BLOG_video_class" id="BLOG_video-97b90bcfadf9c7f6" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"&gt;&lt;param name="movie" value="http://www.youtube.com/get_player"&gt;&lt;param name="bgcolor" value="#FFFFFF"&gt;&lt;param name="allowfullscreen" value="true"&gt;&lt;param name="flashvars" value="flvurl=http://v7.nonxt7.googlevideo.com/videoplayback?id%3D97b90bcfadf9c7f6%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D495F383BD5B4DD41B83916214C16688EEB2EFE05.58B1330DD172A2CBBD1A995EC322BC854B555DFD%26key%3Dck1&amp;amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D97b90bcfadf9c7f6%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3DrqkS0ROPntL1_syF_ka4qwG9H74&amp;amp;autoplay=0&amp;amp;ps=blogger"&gt;&lt;embed src="http://www.youtube.com/get_player" type="application/x-shockwave-flash"width="320" height="266" bgcolor="#FFFFFF"flashvars="flvurl=http://v7.nonxt7.googlevideo.com/videoplayback?id%3D97b90bcfadf9c7f6%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D495F383BD5B4DD41B83916214C16688EEB2EFE05.58B1330DD172A2CBBD1A995EC322BC854B555DFD%26key%3Dck1&amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D97b90bcfadf9c7f6%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3DrqkS0ROPntL1_syF_ka4qwG9H74&amp;autoplay=0&amp;ps=blogger"allowFullScreen="true" /&gt;&lt;/object&gt;&lt;object width="320" height="266" class="BLOG_video_class" id="BLOG_video-92e36b3504b89822" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"&gt;&lt;param name="movie" value="http://www.youtube.com/get_player"&gt;&lt;param name="bgcolor" value="#FFFFFF"&gt;&lt;param name="allowfullscreen" value="true"&gt;&lt;param name="flashvars" value="flvurl=http://v18.nonxt6.googlevideo.com/videoplayback?id%3D92e36b3504b89822%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D1631F231BDE349B082FF7AA0D300CEE5C7F4E1AC.5B67FBC341640EFDE319E5CC847978833B55C032%26key%3Dck1&amp;amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D92e36b3504b89822%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3DQi1lfzZU8NPwcj9JxuxWKxybhJ8&amp;amp;autoplay=0&amp;amp;ps=blogger"&gt;&lt;embed src="http://www.youtube.com/get_player" type="application/x-shockwave-flash"width="320" height="266" bgcolor="#FFFFFF"flashvars="flvurl=http://v18.nonxt6.googlevideo.com/videoplayback?id%3D92e36b3504b89822%26itag%3D5%26app%3Dblogger%26ip%3D0.0.0.0%26ipbits%3D0%26expire%3D1331058586%26sparams%3Did,itag,ip,ipbits,expire%26signature%3D1631F231BDE349B082FF7AA0D300CEE5C7F4E1AC.5B67FBC341640EFDE319E5CC847978833B55C032%26key%3Dck1&amp;iurl=http://video.google.com/ThumbnailServer2?app%3Dblogger%26contentid%3D92e36b3504b89822%26offsetms%3D5000%26itag%3Dw160%26sigh%3DQi1lfzZU8NPwcj9JxuxWKxybhJ8&amp;autoplay=0&amp;ps=blogger"allowFullScreen="true" /&gt;&lt;/object&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geboren am 6.11.1920 in Wien, Rechtsstudium an der Universität Wien (Referendarexamen beim Oberlandesgericht Wien Ende September 1940);&lt;br /&gt;1.10.1940 – 8.5.1945 Kriegsdienst bei der Luftwaffe;&lt;br /&gt;Magister und Doktor der Rechtswissenschaften, Ordentlicher Universitätsprofessor (Emeritierung 1991) für Öffentliches Recht, insbesondere österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verwaltungslehre;&lt;br /&gt;seit 1945 zwanzig Jahre im österreichischen Gerichts-, Ministerial- und Gesetzgebungsdienst, u. a. als Richter, Sektionsrat im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst (1951 – 1959), Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes (1959 – 1965);&lt;br /&gt;Habilitierung (1964);&lt;br /&gt;auch Verfassungsrichter (1965/66);&lt;br /&gt;1965 – 1991 Vorstand des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Leopold Franzens-Universität Innsbruck ;&lt;br /&gt;1966 – 1970 parteiloser Bundesminister für Justiz ;&lt;br /&gt;1963 – 2004 Mitherausgeber der «Juristischen Blätter», Gründungs- und Ehrenobmann des «Europäischen Ombudsmann-Instituts», Gründungs- und Ehrenmitglied der Österreichischen Juristen-Kommission;&lt;br /&gt;zahlreiche rechtswissenschaftliche Publikationen, insbesondere auf verfassungs- und staatsrechtlichem Gebiet u.a.;&lt;br /&gt;Verdienstzeichen: Verdienstkreuz 1. Klasse des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1958), Bayerischer Verdienstorden (1967), Grosses Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich (1969), Grosses Verdienstkreuz mit Stern des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1972) u.a.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-8826924946389852935?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://www.webinformation.at/htm/klecatsky.htm' title='EX-JUSTIZMINISTER  PROF. H. KLECATSKY ÜBER DIE IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT'/><link rel='enclosure' type='video/mp4' href='http://www.blogger.com/video-play.mp4?contentId=26822df9afa2b82f&amp;type=video%2Fmp4' length='0'/><link rel='enclosure' type='video/mp4' href='http://www.blogger.com/video-play.mp4?contentId=92e36b3504b89822&amp;type=video%2Fmp4' length='0'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/8826924946389852935/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/der-osterreichische-staatsrechtslehrer.html#comment-form' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/8826924946389852935'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/8826924946389852935'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/der-osterreichische-staatsrechtslehrer.html' title='EX-JUSTIZMINISTER  PROF. H. KLECATSKY ÜBER DIE IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/_HSy-uDkuCP0/Sox3M1d7xAI/AAAAAAAAAGc/whpwRYqqI8w/s72-c/Klecatsky.1059942.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-3059916561911998625</id><published>2009-08-14T23:36:00.008+02:00</published><updated>2009-08-25T16:34:51.748+02:00</updated><title type='text'>ÖSTERREICH IST KEIN RECHTSSTAAT MEHR: DER VfGH WEIST DIE ANTRÄGE ZURÜCK. ES WURDE KEIN RECHTSSCHUTZ GEGEBEN!</title><content type='html'>&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://2.bp.blogspot.com/_HSy-uDkuCP0/Sou0UrSWXWI/AAAAAAAAAGU/nVs7_YNopl0/s1600-h/100_2946.JPG"&gt;&lt;img style="margin: 0pt 10px 10px 0pt; float: left; cursor: pointer; width: 320px; height: 240px;" src="http://2.bp.blogspot.com/_HSy-uDkuCP0/Sou0UrSWXWI/AAAAAAAAAGU/nVs7_YNopl0/s320/100_2946.JPG" alt="" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5371585247879519586" border="0" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(153, 0, 0);font-size:130%;" &gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verfassungsbeschwerde mit Einreichungsstempel&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auszug aus dem Beschluss des &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_0"&gt;Verfassungsgerichtshof&lt;/span&gt; Österreich VfGH:  Die Anträge werden zurückgewiesen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Beschluss im Internet:  http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/3/1/3/CH0006/CMS1242199804675/vertrag_von_lissabon_ii_g149-08.pdf&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_1"&gt;VfGH &lt;/span&gt;hat über die Zulässigkeit der Anträge erwogen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vertrag von Lissabon ist daher schon deshalb mangels &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_2"&gt;Kundmachung&lt;/span&gt; im Bundesgesetzblatt - kein taugliches &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_3"&gt;Anfechtugsobjekt&lt;/span&gt; im Verfahren gemäß Art. 140a B-&lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_4"&gt;VG&lt;/span&gt;. Der Antrag auf Feststellung seiner &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_5"&gt;Verfassungswidrigkeit&lt;/span&gt; und &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_6"&gt;Unanwendbarkeit&lt;/span&gt; ist unzulässig.&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="color: rgb(51, 102, 102); font-weight: bold;font-size:130%;" &gt;Dazu in der Verfassungsbeschwerde von Prof. Schachtschneider(S 56 ff):&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;c) Das Recht auf substantielle Vertretung durch den Nationalrat  ist bereits durch die Selbstentmachtung des Nationalrates mittels der Genehmigung des Vertrages von Lissabon verletzt, wenn auch die Gesetzgebungsbefugnisse des Nationalrates solange unverändert bleiben, als der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft getreten ist.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Insoweit ist die &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_7" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; des Vertrages als solche nicht bedeutsam, weil die Hoheitsrechte, die der Vertrag von Lissabon auf die Europäische Union überträgt, auch wirksam übertragen sind, wenn der Vertrag nicht in Österreich kundgemacht wurde.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" &gt;Das folgt aus Art. 48 Abs. 3 &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_8"&gt;EUV&lt;/span&gt; geltender Fassung, der das Inkrafttreten der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_9"&gt;Änderungsverträge&lt;/span&gt; und damit deren (nach der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_10"&gt;Judikatur&lt;/span&gt;) &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_11"&gt;europarechtlich&lt;/span&gt; begründete unmittelbare Anwendbarkeit von der Ratifikation, nicht von der innerstaatlichen Veröffentlichung in den Mitgliedstaaten abhängig macht. Im übrigen wird die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_12"&gt;Kundmachung&lt;/span&gt; schnellstmöglich nach dem Inkrafttreten erfolgen, so &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_13"&gt;daß&lt;/span&gt; &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_14"&gt;Verfassungsrechtsschutz&lt;/span&gt; schon vor der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_15"&gt;Kundmachung&lt;/span&gt; angezeigt ist. &lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;d) Das Recht auf Gesamtabstimmung aus Art. 44 Abs. 3 B-&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_16" &gt;VG&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; ist durch die Ratifikation des Vertrages von Lissabon ohne Abstimmung des gesamten Bundesvolkes verletzt, es kommt insoweit weder auf die &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_17" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; noch darauf an, ob die Abstimmung in Irland das Inkrafttreten des Vertrages behindert oder verzögert.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;e) Auch das Recht auf andere Abhilfe gegen die die Widerstandslage begründenden Organakte, aufgrund derer der Vertrag von Lissabon von Österreich ratifiziert wurde, besteht unabhängig von dem Inkrafttreten des Vertrages oder dessen &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_18" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Dazu weiter auf S 51 der Verfassungsbeschwerde:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;III. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_19" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; des Vertrages von Lissabon ohne Relevanz für den &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_20" &gt;Verfassungsrechtsschutz&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;1. Die &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_21" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; kann für den &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_22" &gt;Verfassungsrechtsschutz&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; nur bedeutsam sein, wenn der Vertrag von Lissabon angefochten wird, nicht aber wenn die Verletzung der unabänderlichen Prinzipien durch die Integration Österreichs in die Europäische Union, die Gesamtänderung der Bundesverfassung durch den Beitritt Österreichs durch den Beitrittsstaatsvertrag und durch die Verträge von Amsterdam und Nizza usw. vom &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_23" &gt;Verfassungsgerichtshof&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; geprüft werden &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_24" &gt;sol&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_25" &gt;len&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;, weil die entsprechenden Vertragstexte kundgemacht sind.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;2. Soweit Gegenstand des &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_26" &gt;Verfassungsprozesses&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; der Vertrag von Lissabon ist, der noch nicht kundgemacht ist, kann der Umstand, &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_27" &gt;daß&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; der Vertrag erst kundgemacht werden wird, wenn er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_28" &gt;wor&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;den ist und dadurch in Kraft getreten ist (Art. 51 &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_29" &gt;EUV&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;) nur für die politische Freiheit und politische Gleichheit , soweit diese durch den Vertrag von Lissabon (weiter) eingeschränkt wird, für die allgemeine Handlungsfreiheit , soweit diese durch den Vertrag von Lissabon (weitere) Einschränkungen erfährt und für das Recht auf substantielle Vertretung durch den Nationalrat , soweit auch dieses Recht durch den Vertrag von Lissabon (weiter) &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_30" &gt;be&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;schnitten wird, bedeutsam sein.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" &gt;Das Recht auf Gesamtabstimmung aus Art. 44 Abs. 3 B-&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_31" &gt;VG&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" &gt;  ist schon durch den &lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_32" &gt;Vertragsabschluß&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" &gt;, unabhängig von der &lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_33" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" &gt; des Vertrages von Lissabon verletzt, weil keine &lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_34" &gt;Gesamtab&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_35" &gt;stimmung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold; color: rgb(102, 0, 0);font-size:130%;" &gt; über den Vertrag von Lissabon durchgeführt worden ist. &lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_36" &gt;Ebensowe&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_37" &gt;nig&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; hängt das Recht auf andere Abhilfe durch &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_38" &gt;Verfassungsgerichtsschutz&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;, &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_39" &gt;ge&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;stützt auf das Widerstandsrecht , von der &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_40" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; des Vertrages von Lissabon ab, weil die Widerstandslage bereits durch die Gefährdung der unabänderlichen &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_41" &gt;Verfassungsprinzipien&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt; entstanden ist, die das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon bewirken würde, welches nicht mehr von Rechtsakten der Organe Österreichs abhängt, ganz abgesehen von der Entwicklung der &lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_42" &gt;Wi&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_43" &gt;derstandslage&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; durch die europäische Integration vor dem Vertrag von Lissabon.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;3. Ganz unabhängig von der &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_44" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; des Vertrages von Lissabon besteht also das &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_45" &gt;Verfassungsrechtsschutzbedürfnis&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; gegen die Integrationspolitik wegen der Entwicklung bis zum Vertrag von Lissabon aber auch die durch den Vertrag von Lissabon. Im übrigen ist es allenfalls für die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit  &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_46" &gt;bedenkenswert&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;, den Rechtschutz von der &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_47" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; des Vertrages von Lissabon abhängig zu machen, weil ohne &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_48" &gt;Kundmachung&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; des Vertrages, welche dessen Inkrafttreten voraussetzt, die allgemeine Handlungsfreiheit mangels Änderung der Rechtslage nicht (weiter) beeinträchtigt ist. Allerdings droht die Beeinträchtigung, was den &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_49" &gt;grundrechts&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;gemäßen Schutz bereits rechtfertigt, wenn auch diese Grundrechtsgefährdung durch die Ablehnung des Vertrages durch die Iren geringer geworden ist.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-3059916561911998625?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://www.webinformation.at/htm/vfgh-zurueckweisung.htm' title='ÖSTERREICH IST KEIN RECHTSSTAAT MEHR: DER VfGH WEIST DIE ANTRÄGE ZURÜCK. ES WURDE KEIN RECHTSSCHUTZ GEGEBEN!'/><link rel='enclosure' type='text/html' href='http://www.webinformation.at/htm/vfgh-zurueckweisung.htm' length='0'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/3059916561911998625/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/kein-ausreichender-schutz-vom.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/3059916561911998625'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/3059916561911998625'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/kein-ausreichender-schutz-vom.html' title='ÖSTERREICH IST KEIN RECHTSSTAAT MEHR: DER VfGH WEIST DIE ANTRÄGE ZURÜCK. ES WURDE KEIN RECHTSSCHUTZ GEGEBEN!'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/_HSy-uDkuCP0/Sou0UrSWXWI/AAAAAAAAAGU/nVs7_YNopl0/s72-c/100_2946.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-5738021697957978133.post-1262184829688686991</id><published>2009-08-14T00:58:00.006+02:00</published><updated>2009-08-19T10:12:09.539+02:00</updated><title type='text'>DER EU-VERTRAG VON LISSABON GEFÄHRDET DIE ÖSTERREICHISCHE NEUTRALITÄT!</title><content type='html'>&lt;span style="font-size:130%;"&gt;&lt;span style="font-style: italic; color: rgb(51, 102, 102);"&gt;Die meisten Menschen mit denen ich über das Thema Neutralität Österreich sprach waren für den Frieden und traten eindeutig für immerwährende Neutralität ein. Ich behaupte, dass jeder der in Frieden und Freiheit entscheiden kann, sich für den Frieden und nicht für den Krieg entscheiden würde.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic; color: rgb(51, 102, 102);"&gt; Kaum jemand hat aber eine reale Vorstellung davon, dass die österreichische Neutralität mit dem EU-Vertrag von Lissabon der Sache nach nicht mehr viel Wert ist: Kriege auf der ganzen Welt werden möglich und das österreichische Bundesheer soll dabei sein. Verpflichtung zur Aufrüstung und ein Rüstungsamt werden geschaffen. Die EU soll um internationale geopolitische Vorteile und Bodenschätz kämpfen.  Die Propaganda will uns weismachen, dass man eine EU-Aufrüstung brauche,  für ein starkes Europa. Keine Rede davon die Entwicklungsländer zu fördern und eine gerechte Handelspolitk zu machen. Im Gegenteil: Die Mitgliedsländer sind der Politik der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet. Das ist kein Platz für soziale Politik. Es gilt das Marktprinzip, der Gewinnn und und nicht der Mensch.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic; color: rgb(51, 102, 102);"&gt;Und wer nicht willig ist wird eben "demokratisiert". So der Irak oder Afghanistan und viele andere Länder auf der Welt. Man denke beispielsweise an den Kongo, Somalia usw.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic; color: rgb(51, 102, 102);"&gt;Das werden auch Atomwaffen eingesetzt und der Atomabfall billig "entsorgt". Die Österreicher müssen die Beibehaltung der immerwährenden Neutralität nach Schweizer Vorbild einfordern!&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic; color: rgb(51, 102, 102);"&gt;Univ. Prof. Dr. ius. Karl Albrecht Schachtschneider über die Neutralität Österreich:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" &gt; Immerwährende Neutralität &lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" &gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size:130%;"&gt;Die immerwährende Neutralität Österreichs, ausweislich des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 ein Baugesetz der österreichischen Verfassung, der auch in Art. 9a B-VG die umfassende Landesverteidigung Österreichs bestimmt, die nämlich „insbesondere zu Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität“ dienen soll, stellt die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union seit dem Beitritt in Frage. Die reiche Diskussion dieses Problems hat bisher nicht zu dessen Lösung geführt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein derart weitreichender und tiefgehender Staatenverbund, wie der der Europäischen Union (ein echter Bundesstaat) und (bislang) der Europäischen Gemeinschaft läßt es nicht zu, die Neutralitätsfrage auf sogenannte Kernelemente zu reduzieren, nämlich auf die Teilnahme an Kriegen, Bündnis- und Stützpunktlosigkeit zu reduzieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das widerspricht bereits dem ersten Absatz des Artikel 1 des Neutralitätsgesetzes, wonach Österreich die immerwährende Neutralität „mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen“ wird. Die in Absatz 2 dieses Artikel genannten, wenn man so will, Kernelemente der Neutralität, sind lediglich besonders schwerwiegende Neutralitätsverstöße. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die schon durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf Kriege ausgerichtet ist, ist sicher keine Maßnahme, welche die Neutralität aufrecht zu erhalten und zu verteidigen geeignet ist, schon gar nicht, seit der Vertrag von Amsterdam die sogenannten Petersberg-Aufgaben in Art. 17 Abs. 2 verankert hat, nämlich „humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“. Kampfeinsätze bei Krisenbewältigung können nicht anders als Frieden schaffende Maßnahmen Militärmaßnahmen sein, die nicht der Verteidigung dienen und jedenfalls völkerrechtswidrig sind, wenn sie nicht durch die Vereinten Nationen gemäß deren Charta legalisiert sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Einschränkung des Neutralitätsprinzips auf eine militärische Kernneutralität widerspricht Art. 9 a Abs. 2 B-VG selbst; denn dort heißt es: „Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung“. Richtig sieht die Bundesverfassung die Notwendigkeit, alle Kräfte für die Verteidigung des Landes einzusetzen. Demgemäß sind die geistigen, die zivilen und vor allem die wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Landes Teil des Neutrali-tätsprinzips. Vor allem wirtschaftlich ist Österreich gänzlich in die Europäi-sche Union integriert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vertrag von Lissabon entwickelt die Sicherheits- und Verteidigungsunion deutlich weiter. Zum einen schafft dieser Vertrag, wie im 2. Teil A und zu IV dargelegt, einen Bundesstaat, in den Österreich eingegliedert ist. Dieser Bundesstaat beendet die immerwährende Neutralität Österreichs und ist damit eine Gesamtverfassungsänderung im Sinne des Art. 44 Abs. 3 B-VG und zudem eine Verletzung der unabänderlichen Strukturprinzipien der Verfassung Österreichs. Die auf eine immer engere Vereinigung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten ausgerichtete Regelung des Art. 28a (42) EUV läßt eine eigenständige Landesverteidigung, wie sie Österreich in Art. 9 a B-VG vorsieht, schlechterdings nicht mehr zu.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verteidigung, die ausweislich Art. 28a (42) Abs. 2 UAbs. 1 S. 2 „zu einer gemeinsamen Verteidigung“ führen soll, sobald der Europäische Rat diese einstimmig beschlossen hat, schließt Österreich nicht aus. Auch Österreich verpflichtet sich durch den Vertrag nach Art. 28a (42) Abs. 3 UAbs. 2 S. 1 EUV, „seine militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“. Diese Verpflichtung wird in Art. 28d (45) EUV, der die Aufgaben der Europäischen Verteidigungsagentur zum Gegenstand hat, näher geregelt. Das ist eine Aufrüstungsverpflichtung im  (vermeintlichen) Interesse aller Mitgliedstaaten, die zur gemeinsamen Si-cherheits- und Verteidigungspolitik genutzt werden soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 17 Abs. 1 UAbs. 2 EUV geltender Fassung läßt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union „den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten“ insgesamt unberührt. Diese Regelung nimmt Rücksicht auf die zur Neutralität verpflichteten Mitgliedstaaten, auch Österreich. Das mag der Neutralitätspflicht genügt haben, wenn man diese auf einen Kernbereich reduziert. Die entsprechende Formulierung findet sich jetzt aber nur noch in Absatz 7 S. 2 des Art. 28a (42) EUV und betrifft darum nach der Stellung der Regelung im Text ausschließlich die Bündnispflicht im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates.&lt;br /&gt;Abgesehen davon, daß die Europäische Union durch den Vertrag von Lissabon endgültig zum Bundesstaat wird, so daß die sicherheits- und verteidigungspolitische Differenzierung der Mitgliedstaaten fragwürdig ist, bleiben alle anderen Verpflichtungen aus der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch für die neutralen Staaten, also auch für Österreich, verbindlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Österreich wird durch diesen Vertrag weitestgehend in die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union integriert und beendet damit (endgültig) die immerwährende Neutralität und damit einen Grundbaustein seiner Verfassung. Wenn der Schritt überhaupt rechtens ist, bedarf er allemal einer Zustimmung des gesamten Bundesvolkes. So verpflichtet sich Österreich durch Art. 28b (43) Abs. 1 EUV auch zu „humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten“. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann mit diesen Missionen „zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“. Die Terrorismusbekämpfung gestaltet sich gegebenenfalls zu Angriffskriegen, wie die gegenwärtige Lage in verschiedenen Teilen der Welt erweist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Durch Art. 23 f. B-VG hat Österreich die Neutralität bereits weitgehend eigeschränkt und die Beschlüsse des Europäischen Rates zur gemeinsamen Verteidigung der Europäischen Union und zu einer Integration der Westeuropäischen Union der Beschlußfassung des Nationalrates und des Bundesrates überantwortet.&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;font-size:130%;" &gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Absatz 4 des Art. 23 f. B-VG ermöglicht sogar die Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen zu friedenserhaltenden Maßnahmen und Kampfeinsätzen bei der Krisenbewälti-gung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen. Die sicherheits- und verteidigungspolitischen Verpflichtungen, die der Vertrag von Lissabon einführt, gehen über diese bereits zu Lasten der immerwährenden Neutralität in der Bundesverfassung verankerten militärischen Integration Österreichs in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich hinaus, insbesondere die Ver-pflichtung zur Aufrüstung und die Verpflichtung, den Terrorismus in aller Welt zu bekämpfen, was Angriffskriege im völkerrechtlichen Sinne einschließt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(Prof. Dr. jus. K. Albrecht Schachtschneider- Verfassungsbeschwerde S 364)&lt;/span&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/5738021697957978133-1262184829688686991?l=eu-kritiker.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/feeds/1262184829688686991/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/der-eu-vertrag-von-lissabon-reduziert.html#comment-form' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1262184829688686991'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/5738021697957978133/posts/default/1262184829688686991'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-kritiker.blogspot.com/2009/08/der-eu-vertrag-von-lissabon-reduziert.html' title='DER EU-VERTRAG VON LISSABON GEFÄHRDET DIE ÖSTERREICHISCHE NEUTRALITÄT!'/><author><name>Helmut Schramm</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry></feed>
